Bankfachschlüssel

4 Antworten

In der Regel ist im Mietvertrag zu einem Bankschliessfach auch eine Versicherung gegen den Schlüsselverlust enthalten.

Wenn nicht, dann kann man in der Privathaftpflicht den Schlüsselverlust einschiessen lassen. Man muss dabei nur darauf achten, ob man nun Mieter des Schliessfaches, oder Bankmitarbeiter ist. Bei letzterem braucht man dann den Einschluss von Verlust von beruflichen Schlüsseln, bei ersterem reicht der Einschluss von Verlust von privaten Schlüsseln.

Oftmals sind solche Verluste aber auch schon standardmässig enthalten. Erst ab einer Schadenhöhe von 20.000 bis 30.000 Euro (je nach Versicherer) bedarf es einer Erhöhung des Schutzes.

Also am besten mal in die Police schauen.

qugart  19.12.2013, 11:58

Nach genauem Durchdenken so einer Situation sind Bankschliessfachschlüsseln nicht über die Haftpflichtversicherung gedeckt.

Denn das wäre ja ein Eigenschaden. Es werden ja nur Ansprüche von Dritten reguliert und nicht die eigenen.

So gesehen bedarf es nicht mal eines Ausschlusses von solchen Schlüsseln, da es sich zwangsweise immer um einen Eigenschaden handelt.

Anders wäre es, wenn man mit so einem Schlüssel auch eine Eingangstür zur Bank öffnen könnte. Dann ist es ähnlich wie beim Verlust des eigenen Wohnungsschlüssels, der auch für die Schliessanlage des vermieteten Wohnhauses zu verwenden ist. Aber das ist bei Bankschliessfächern ja nicht der Fall.

Die Antwort muss also lauten: keine Versicherung versichert dieses Risiko. zumindest in Deutschland.

verandi 
Beitragsersteller
 19.12.2013, 12:22
@qugart

Hallo qagart, vielen Dank. Den Unterschied zwischen einem Fachschlüssel und dem einer Eingangstür vermag ich nicht zu sehen. Die Schlüssel sind Eigentum der Bank und müssen von dem ersetzt werden der sie leifweise bekommen hat. Geht vom Schließfach einer verloren wird das Schloß ersetzt. Kosten je nach Schließsystem 300-600,-€. Gehen beide Schlüsssel verloren kommt noch der Aufbruch des Faches hinzu. Zwei große Unternehmen übernehmen das Risiko nicht. Berufliche Schlüssel einer Schließanlage sind dagegen mit 20.000,-€ versichert. Verstehen tue ich das nicht. gruß verandi

qugart  19.12.2013, 12:44
@verandi

Ist ganz einfach.

In der Haftpflicht sind generell Eigenschäden ausgeschlossen. Ist auch logisch, sonst könnte ich irgendwas bei mir kaputt machen und dann meine Versicherung zahlen lassen.

Nun muss man wissen, dass Schäden an geliehenen, gemieteten und gepachteten Sachen auch Eigenschäden sind. Denn schliesslich befinden sich die Sachen ja im eigenen Besitz, auch wenn sie nicht im eigenen Eigentum sind.

Wenn du also ein Bankschliessfach mietest, dann bist du im Besitz des Schliessfaches. Verlierst du den Schlüssel, dann hast du deinen Besitz verloren und auch das in deinem Besitz befindliche Schliessfach muss evtl. kostenpflichtig geöffnet werden, bzw. das Schloss muss gewechselt werden. Das sind dann alles Schäden an gemieteten Sachen und somit Eigenschaden und demnach nicht regulierungspflichtig. Ein weiterer Schaden entsteht in der Regel nicht, da der Schlüssel ja nur das Schliessfach öffnet und sonst nichts anderes.

Verlierts du hingegen berufliche Schlüssel, und muss dadurch z.B. eine teure Schliessanlage gewechselt werden, dann hast du damit dem Eigentümer der Schliessanlage (die wurde dir ja nicht anvertraut sondern nur die Schlüssel) Kosten verursacht. Diese Kosten werden dann von der Haftpflichtversicherung mit der Klausel Schlüsselverlust beruflicher Schlüssel übernommen.

Das alles ist eine Frage der juristischen Haftung nach § 823 BGB.

Kematef  19.12.2013, 14:27
@qugart

Denn das wäre ja ein Eigenschaden.

Wie das denn, dann muss man ja auch das Bankschließfach nicht anmieten, wenn es einem gehört.

Die Privat-Haftpflichtversicherung kommt für folgende Schlüssel nicht auf:

•Tresorschlüssel

•Möbelschlüssel

•Schließfachschlüssel

•Autoschlüssel

Sollte es doch einen Versicherer geben, der dies anbietet, ist mir das auf jedenfall neu.

Kematef  19.12.2013, 14:26

Was so leider nicht stimmt.

In vielen Privathaftpflichtversicherungen gibt es keinen Ausschluss von Schlüssel-Arten.

Kematef  19.12.2013, 14:33
@Kematef

ein Auszug aus mir vorliegenden Versicherungsbedingungen zur Privathaftpflicht:

  1. Für die gemäß C und D versicherten Personen besteht Versicherungsschutz jeweils bis zu den im Versicherungsschein angegebenen besonderen Deckungssummen für: 1.1 das Abhandenkommen von 1.1.1 fremden Schlüsseln/Code-Cards; 1.1.2 Schlüsseln/Code-Cards in Ihrer Eigenschaft als Sonder- oder Miteigentümer, abzüglich Ihres Eigenanteils; 1.1.3 mitversichert ist ein Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das Abhandenkommen fremder Schlüssel/ Code-Cards festgestellt wurde;
GoldKaufmann  19.12.2013, 17:52
@Kematef

Danke Kematef. War mir nicht bewusst das die Axa/DBV dies so "allgemein" formuliert und es somit mitversichert ist.

Meist kann man bei der Bank in der das Schließfach sich befindet eine Versicherung gegen den Verlust abschließen.

Eine andere Versicherung wird sich da schwer tun.

Kematef  19.12.2013, 14:24

Tja, wenn man die Frage nicht versteht, kommt so eine Antwort heraus.

Hier soll nicht der Inhalt des Bankschließfaches versichert werden, sondern der Tressor-Schlüssel und dies ist bei dem meisten Privathaftpflichtversicherungen mitversichert.

JEDE !! Das ist ganz normales Versicherungsgeschäft.

verandi 
Beitragsersteller
 19.12.2013, 11:44

Vielen Dank.

Da irrst Du Dich allerdings. Lies mal die Versicherungsbedingungen genau.

Grüße verandi

Sylviana  19.12.2013, 13:57
@verandi

Natürlich nur im Rahmen einer Bankfachschlüsel-Versicherung. Die normale Hausratversicherung reicht da nicht. Jeden Systemschlüssel z.B. aus der Firma muss man regelmäßig versichern, denn es kostet viel Geld ein ganzes System zu erneuern.

Kematef  19.12.2013, 14:28
@Sylviana

Was hat denn die Hausratversicherung damit zu tun ?