Kinderkonto ohne Unteschrift des 2. Elternteils trotz Sorgerecht beider Elternteile
Ich habe einen 11 Jährigen Sohn der die nächsten Tage 12 wird, deshalb wollte ich Ihm zum Geburtstag ein Spar- oder Girokonto eröffnen und schenken. Nun wurde mir auf mehreren Banken gesagt dass dies nur möglich wäre mit der Unterschrift beider Elternteile, wo wir auch schon bei meinem Problem wären. Mein Sohn wohnt schon ziemlich genau seit seinem ersten Lebensjahrt bei mir. Die Mutter hatte immer etwas besseres zu tun und war auch nie für Ihn da, das sich auch bis heute nicht geädert hat. Wenn Sie Ihn die letzten fünf Jahre 50 mal gesehen hat ist das schon viel. Naja egal, sind wir drüber weg. Jedenfalls will ich nun ein Konto für meinen Kleinen eröffnen aber wie??? Ohne Unterschrift von Ihr geht nix. Wie gesagt ich weiß weder was die Mutter so treibt noch wo Sie gerade steckt. Hab mich schon auf dem Jugendamt informiert ob es da eine Lösung gibt. Die meinen, ich solle das alleinige Sorgerecht anfechten, dies kommt aber wg. den enstehenden Kosten nicht in frage.Gibt es da keine andere Lösung??? Ich will doch einfach nur ein stinknormales, einfaches Konto für meinen Sohn, nix besonderes.
Gruß und Danke für evtle. Tipps
9 Antworten
Der andere Elternteil ist überhaupt nicht verpflichtet, einem Konto zuzustimmen. Wer erzählt denn solch einen Unsinn. Wenn er unterschreibt, hat er aber das Recht, Auskunft über sämtliche Kontoaktivitäten zu erhalten. Gemeinsames Sorgerecht beinhaltet nämlich auch gemeinsame Vermögenssorge !
Ich habe auch ein Sparbuch eröffnet, bei der Sparkasse. Haben gemeinsames Sogerecht, aber weil er sich nicht viel drum schert etc. habe ich mit der Beraterin vereinbaren können, dass nur meine Unterschrift notwendig ist. Außerdem sollte er nichts davon erfahren, da ich die Befürchtung hatte, dass er, wenn er mal wieder kein Geld hat, dann darauf zugreifen würde. Aber das kann er dadurch zum Glück nicht.
Hallo an Alle, ich bedanke mich erst mal für Eure rasend schnelle Antworten, das ist ja WAAAAHHHNSINN wie flux das geht. Hab soeben auch gleich nochmal mit der Bank telefoniert und das ist das Resultat: Also Bankkonto für den Kleinen ohne Unterschrift beider geht definitiv nicht. Der Wille der Bank war zwar da aber anscheinend macht es unser Gesetzgeber vollkommen unmöglich. Früher (vor ein paar Jahren) war das anscheinend nicht so, da konnte man das ohne Probleme machen. Nun mache ich aber das mit dem Zweitkonto und einer extra Bankkarte für den Junior, das sollte lt. Beraterin der Sparkasse funktionieren. Nur ist dies nicht kostenlos, ein Konto nur für den kleinen wäre aber kostenlos aber das ist mir egal. Ich danke Euch allen nochmals für Eure tollen tipps. Falls etwas doch noch schief laufen sollte, halte ich Euch auf dem laufenden.
PS: Bin übrigens der Papa vom Kleinen, es giebt auch schlimme Mamas :o)
Du kannst ein Konto eröffnen mit Zugriffsrecht für jede Person, 11 Jährige werden da die Erlaubnis des Vormundes brauchen, was verhindert, dass Deine Frau das Konto leerräumt. Du solltest das Alleinige Sorgerecht für Dich beantragen, das kostet so gut wie gar nichts, wenn das Kind ohnehin bei Dir lebt und die Mutter sich, wie Du sagst, nur etwa ein Mal im Monat den Jungen ankuckt, - sich kümmern, kann man das ja schlecht nennen.
Ein Konto auf Deinen Namen, zu Handen Deines Sohnes.
Deine Ex ist verpflichtet zu unterschreiben. Schick ihr das Antragsformular zur Unterschrift zu unsd setze eine Frist. Wenn sie nicht reagiert, hast du gute Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Du musst ihr schon die Chance geben zu reagieren....
...ja wenn ich wüsste wohin ich das Formular schicken soll?!? :o) Kein Mensch weiß wo Die sich gerade aufhällt. Kannst mir glauben dass ich da schon einige Hebel in Bewegung gesetzt habe. Ja und das Thema Pflicht bzw. Pflichten Ihrerseits hat sich denke ich erledigt, sonnst hätte er bereitsts sicher schon ein Konto und einiges mehr...
sie ist nur verpflichtet etwas zu unterschreiben wenn es sonst erhebliche nachteile für das kind darstellt. z.b. bei einer notwendigen operation. ein konto kann das kind haben, kommt aber auch ohne aus.
der vater kann ein konto auf seinen namen einrichten und das kind kann dann darüber verfügen wenn es volljährig ist.