Kinderkonto ohne Unteschrift des 2. Elternteils trotz Sorgerecht beider Elternteile

9 Antworten

Der andere Elternteil ist überhaupt nicht verpflichtet, einem Konto zuzustimmen. Wer erzählt denn solch einen Unsinn. Wenn er unterschreibt, hat er aber das Recht, Auskunft über sämtliche Kontoaktivitäten zu erhalten. Gemeinsames Sorgerecht beinhaltet nämlich auch gemeinsame Vermögenssorge !

Ich habe auch ein Sparbuch eröffnet, bei der Sparkasse. Haben gemeinsames Sogerecht, aber weil er sich nicht viel drum schert etc. habe ich mit der Beraterin vereinbaren können, dass nur meine Unterschrift notwendig ist. Außerdem sollte er nichts davon erfahren, da ich die Befürchtung hatte, dass er, wenn er mal wieder kein Geld hat, dann darauf zugreifen würde. Aber das kann er dadurch zum Glück nicht.

Hallo an Alle, ich bedanke mich erst mal für Eure rasend schnelle Antworten, das ist ja WAAAAHHHNSINN wie flux das geht. Hab soeben auch gleich nochmal mit der Bank telefoniert und das ist das Resultat: Also Bankkonto für den Kleinen ohne Unterschrift beider geht definitiv nicht. Der Wille der Bank war zwar da aber anscheinend macht es unser Gesetzgeber vollkommen unmöglich. Früher (vor ein paar Jahren) war das anscheinend nicht so, da konnte man das ohne Probleme machen. Nun mache ich aber das mit dem Zweitkonto und einer extra Bankkarte für den Junior, das sollte lt. Beraterin der Sparkasse funktionieren. Nur ist dies nicht kostenlos, ein Konto nur für den kleinen wäre aber kostenlos aber das ist mir egal. Ich danke Euch allen nochmals für Eure tollen tipps. Falls etwas doch noch schief laufen sollte, halte ich Euch auf dem laufenden.

PS: Bin übrigens der Papa vom Kleinen, es giebt auch schlimme Mamas :o)

Du kannst ein Konto eröffnen mit Zugriffsrecht für jede Person, 11 Jährige werden da die Erlaubnis des Vormundes brauchen, was verhindert, dass Deine Frau das Konto leerräumt. Du solltest das Alleinige Sorgerecht für Dich beantragen, das kostet so gut wie gar nichts, wenn das Kind ohnehin bei Dir lebt und die Mutter sich, wie Du sagst, nur etwa ein Mal im Monat den Jungen ankuckt, - sich kümmern, kann man das ja schlecht nennen.

Ein Konto auf Deinen Namen, zu Handen Deines Sohnes.

Deine Ex ist verpflichtet zu unterschreiben. Schick ihr das Antragsformular zur Unterschrift zu unsd setze eine Frist. Wenn sie nicht reagiert, hast du gute Chancen das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Du musst ihr schon die Chance geben zu reagieren....

KingBiergitt 
Beitragsersteller
 19.03.2013, 10:42

...ja wenn ich wüsste wohin ich das Formular schicken soll?!? :o) Kein Mensch weiß wo Die sich gerade aufhällt. Kannst mir glauben dass ich da schon einige Hebel in Bewegung gesetzt habe. Ja und das Thema Pflicht bzw. Pflichten Ihrerseits hat sich denke ich erledigt, sonnst hätte er bereitsts sicher schon ein Konto und einiges mehr...

mathias041966  19.03.2013, 09:50

sie ist nur verpflichtet etwas zu unterschreiben wenn es sonst erhebliche nachteile für das kind darstellt. z.b. bei einer notwendigen operation. ein konto kann das kind haben, kommt aber auch ohne aus.

der vater kann ein konto auf seinen namen einrichten und das kind kann dann darüber verfügen wenn es volljährig ist.