Balkon wird nicht saniert trotz Risse und Mängel?

8 Antworten

mein Vermieter würde es gerne machen, darf aber nicht, da die anderen Eigentümer wohl nicht zahlen wollen.

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schlage deinem Vermieter vor dass du die Reparatur deines Balkones selbst finanzierst.
Dann kann es den anderen Mietern egal sein weil sie nichts bezahlen brauchen.
Lass mal über Vermieter Kostenvoranschlag machen

Lizy08 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 18:27

ach ja und ich darf NICHTS ändern

Lizy08 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 18:14

ne die müssen alle eigentlich und ich sehe es nicht ein eigentlich soviel Geld zu investieren, nachdem ich jahrelang gefragt habe...ich bin eingezogen mit dem Versprechen, das es saniert wird

Dann zieh doch einfach aus. Dein Vermieter kann nichts machen ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Er würde vielleicht gern sanieren, aber die Mehrheit der anderen Eigentümer wollen halt nicht.

Die Hausverwaltung macht was die Eigentümer beschließen. Schließlich wird sie dafür bezahlt und ausgewählt.

Lizy08 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 21:30

wieso sollten man den einfachen weg nehmen???

BenniXYZ  02.04.2021, 22:00
@Lizy08

Kommt darauf an wo du wohnst, ob es ein einfacher Weg ist. Bei unter 2% Leerstand ist ganz fix ein anderer Mieter gefunden. Der nicht rummosert wegen Kleinigkeiten. (zugespitzt geantwortet und geht nicht gegen dich)

Lizy08 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 12:32
@BenniXYZ

Kleinigkeiten ? Da sind Risse in meinem Boden....das nennt man nicht Kleinigkeit und ich darf NICHTS selber machen haben die mir verboten

Thema ist sicherlich, dass es dir sonst zu gut geht.

Wenn ich das Problem hätte und dort zur Miete wohnen würde ich mich jeden Tag darüber freuen, dass ich die Wohnung nicht gekauft habe. Wenn die Mehrheit der Eigentümer möglichst wenig reinstecken will, gilt "Statik vor Optik". Deine Probleme sind optische, jedenfalls wird es von der Mehrheit der Eigentümer so gesehen.

Wenn du Vermieter währst, der nicht alles gleichzeitig machen kann und will, würdest du auch eher auf ein neues Dach oder eine neue Heizung sparen als den Balkon zu sanieren. Das kann auch als Fass ohne Boden gesehen werden, weil schon beim Bau irgendwas falsch gelaufen ist. Du weißt es einfach nicht.

Es ist nicht ok, wenn dir die Vermieter etwas versprochen hat, das er nicht in der Hand hat aber du kannst ja kündigen!!!

Lizy08 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 19:09

sag mal wie redest du bitte, ich denke dir gehts zu gut, ich zahle einen haufen Geld für die Wohnung und dann erwarte ich auch das dies gemacht wird. der hat die Wohnung vermietet und soll sich gefälligst drum kümmern genauso wie die Hausverwaltung....

Rat2010  01.04.2021, 19:40
@Lizy08

Neigst du zu Verfolgungswahn oder was glaubst du, wie ich reden soll?

Du betrachtest das viel zu einseitig. Der Vermieter kann nichts dafür, dass du eine aus deiner Sicht teure Wohnung gemietet hast aber er kann jederzeit auf Durchzug schalten, deine Rufnummer sperren oder alles, was von dir kommt ganz einfach ignorieren oder seinem Anwalt übergeben. Dass du kein Recht auf Mietminderung hast, weiß er vermutlich.

Objektiv ist da halt nicht nur ein Mieter sondern auch ein Vermieter und eine Hausgemeinschaft. Irgendwas passt nicht, der Vermieter ist es nicht und die Hausgemeinschaft kann man nicht ändern.

Die logische Konsequenz wäre, dich damit abzufinden. Alternativen gibt es nicht.

Lizy08 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 19:48
@Rat2010

bist sicher auch so einer der gerne Leute verarscht. abartig sowas.....ich betrachte Meine Seite selbst wenn man nur 5€ ausgeben würde für die miete wäre das immernoch kein Grund zu sagen man hätte keine rechte

Rat2010  01.04.2021, 22:12
@Lizy08

Ich versuche deine Frage zu beantworten.

Was dein Recht ist steht in Gesetzen oder wird von Richtern gesprochen.

In dem Fall hast du keine Ansprüche, was dir spätestens jetzt auch klar sein sollte. Nur die Konsequenzen daraus scheinst du nicht wirklich akzeptieren zu wollen.

Lizy08 
Beitragsersteller
 07.04.2021, 12:33
@Rat2010

Keine Ansprüche bei einem rissigen Boden????

Rat2010  08.04.2021, 12:23
@Lizy08

Nein, generell hat man keine Ansprüche auf einen nicht rissigen Balkon. Alle Häuser mit Betonbalkonen sollten nach 25 Jahren Risse haben, die mit jedem Frost größer werden. Bei 90 % kann man damit leben. Manche verspachteln, andere legen eine Matte darüber. Ich kenne Häuser, bei denen nach 40 Jahren die Balkone wegen mangelnder Verkehrssicherheit gesperrt und auch welche, bei denen die Balkone abmontiert wurden. Unser Haus hat zwei Balkone. Natürlich haben auch die Risse.

Lasse es vom Hausmeister oder von der Hausverwaltung anschauen und füge dich deren Urteil! Wenn die Hausverwaltung meint, dass sie wen zum Verspachteln der Risse vorbeischicken, ist es gut.

Was du dir als "Sanierung" wünschst, erinnert mich an andere Wünsche. Natürlich "kann" man nach 25 Jahren die Fenster ersetzen. Sie sind aber halt erst nach 40 Jahren dran und so lange müssen sie auch dann halten, wenn es schwieriger wird, das Haus warm zu bekommen.

Wünschen kann man viel. Wenn man es aber bezahlen muss, überlegt man auch, wann das Thema schon wieder aufkocht, denn auch der sanierte Balkon wird Risse bekommen.

Rechtlich ist es so, dass Balkone (wie auch etwas Außenfenster) bei einer Wohnanlage Gemeinschaftseigentum sind. Für die Sanierung ist daher in der Regel ein einstimmiger Beschluss aller Eigentümer in einer Eigentümerversammlung erforderlich. Die Hausverwaltung wird aber vermutlich nichts dagegen haben, wenn man als Eigentümer auf eigene Kosten fachgerecht den Balkon renovieren lässt (so haben wir es etwa mit dem Fußbodenbelag unseres Balkons gemacht).

BenniXYZ  01.04.2021, 21:01

Nach WEG mit 2Drittel Mehrheit, nicht einstimmig.

Lizy08 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 18:29

und ich sollte das nach 4 jahren aus welchem Grund machen? es ist nicht nur der Boden, sondern komplett die wände, Fassade usw. und diese darf ich nicht anfassen

Coriolanus  01.04.2021, 18:30
@Lizy08

Der Eigentümer sollte noch mal mit der Hausverwaltung sprechen.

Eine instandsetzungsklage würde vermutlich nur erfolgreich sein, wenn die Verkehrssicherheit des Balkons gefährdet wäre, davon ist auf dem Bild nichts zu sehen. Nur unaufgeräumtes Inventar und Winterrückstände, vorsichtig ausgedrückt.

Die Eigentümerversammlung muss einen Mehrheitsbeschluss zur Instandsetzung fassen, lass dir von deinem Vermieter mal einen zeigen, was da beschlossen wurde. Schließlich wurde ein Instandsetzungsrücklage für solche Fälle gebildet. Und auch Bedingungen für eine Mietminderung kann ich nicht erkennen, beschreibe doch die Mängel bitte.

Lizy08 
Beitragsersteller
 01.04.2021, 18:27

der boden reisst und es kommen überall Unkraut und Käfer, der balkon wurde nie benutzt, deshalb steht so viel zeug rum, beinahe alles noch vom Vormieter.

Die Fassade bröckelt und auch von oben und von aussen, das Wasser fliesst nicht richtig ab usw, an vielen stellen ist Rost. ich bin nicht zuständig dafür dies alles zu tun, unter den steinen ist überall gras, das müsste alles abgerissen werden.

ich darf weder sanieren, noch malen