Wird der Kredit der Eltern beim Bafög berücksichtigt?
Wird es berücksichtigt, dass die Eltern einen Kredit abbezahlen müssen?
3 Antworten
Nein, das ist quasi Privatvergnügen. Deine Eltern wußten ja, dass sie ein Kind haben, das eventuell studieren wird und hätten die Unterhaltskosten mit einkalkulieren müssen, als sie sich für den Kredit entschieden haben. Es wird nur nach dem Einkommen entschieden haben. Sollte das so hoch sein, dass du kein BAföG oder deutlich weniger bekommst, müssen deine Eltern dir entsprechend Unterhalt zahlen (das BAföG Amt rechnet dir da genau aus was dir zusteht). Können bzw wollen sie das nicht zahlen, dann hast du 2 Möglichkeiten:
- rechtlich gegen sie vorzugehen
- es zu akzeptieren und dir dein Studium selber zu finanzieren bzw deinen Traum vom Studium begraben.
Leider entscheiden sich viele Studierende in dieser Situation für die 2.Variante.
Deswegen will man das BAföG auch reformieren. Das dauert aber wohl noch ein paar Jahre. Solange sind die Eltern dafür zuständig, die Ausbildung der Kinder zu finanzieren. Trotzdem sollte in jeden Fall ein Antrag gestellt werden. Vielleicht gibt es ja doch was.
Ja ich glaube, dass ich auch bisschen Geld bekommen werde.
Während dem Studium werde ich natürlich weiterhin arbeiten.
Den Traum vom Vollzeitstudium und eigener Wohnung lasse ich mir keines Falls begraben!
Ich finde die Antwort und vor allem die Bergündung sehr gut. 👍🏻
Nein, definitiv nicht. Denn "Kredit abbezahlen" ist - sofern es sich z. B. um einen Immobilienkredit handelt - nichts anderes als Vermögensaufbau. Allenfalls die Schuldzinsen könnten vom Einkommen abgezogen werden - dass solltest Du aber von einem Juristen mit Erfahrung im sozialen Bereich beurteilen lassen. Ich zumindest kann das nicht.
Die Grundidee beim Bafög ist NICHT, junge Leute zu fördern, deren Eltern sich entschieden haben, ihr Geld für andere Sachen auszugeben, als für die Förderung ihres Nachwuchses. Die Grundidee beim Bafög ist, solche jungen Leute zu fördern, deren Eltern bereitwillig auf ALLES andere verzichten, und nur vom Existenzminimum leben, nur um ihrem Nachwuchs eine "begabungsgerechte Erstausbildung" (Achtung! feststehender Rechtsbegriff!) zu finanzieren, dies aber trotzdem absolut nicht schaffen.
Der Vollständigkeit halber ist noch zu erwähnen, dass bei Studenten etc., die ein gewisses Alter (Zahlenwert weiß ich nicht auswendig) überschritten haben, ein elternunabhängiges Bafög in Betracht kommt. Wenn ein 30 jähriger sich nochmal neu orientiert, und ein Studium anfängt, dann zieht man dafür nicht mehr die Eltern finanziell heran.
Das de facto, zumindest dem Vernehmen nach, für diverse Leute Bafög gezahlt wird, deren Eltern eigentlich genügend Geld haben, die aber geschickt genug waren, die Bestimmungen des Bafög zu umgehen, steht auf einem anderen Blatt.
Ein Immobiliendarlehen geht oft über 15/20 Jahre. So leicht kann man das Darlehen nicht mehr Rückgängig machen.
Da gebe ich Dir teilweise Recht. Das interessiert nur den Gesetzgeber nicht. Unter Inkaufnahme massiver finanzieller Nachteile könnte man im äußersten Notfall (und das verlangt der Gesetzgeber, bevor Bafög gezahlt wird!) die Rückzahlung des Kredits stunden (also für eine gewisse Zeit nur die Zinsen zahlen), oder noch schlimmer: Das Haus verkaufen, und vom Verkaufserlös den Kredit zurückzahlen. Was glaubst Du wohl, warum ich ein so starker Verfechter eines elternunabhängigen Bafögs - oder besser noch: eines allgemeinen Bürgergelds - bin?
Meines Wissens nach spielen nur die Einkünfte der Eltern eine Rolle. Berichtig mich gerne wenn das bei einem Kredit anders sein sollte.
Ja es sieht so aus, als ob du leider Recht hast.
Nein, da hast du völlig recht!
Ich verstehe.
Danke für deine Antwort.
Diese Situation ist vom Staat ja ziemlich undurchdacht.
Die erste Alternative ist zwar möglich, aber die Eltern gerichtlich vorzugehen, weil sie einem nicht helfen können, aus dem Grund, weil sie durch den Kredit schon selber nah am Existenzminimum leben, ist etwas Herzlos meiner Meinung nach.
Und den Eltern Schuld vorzuwerfen, dass sie die Wünsche des Kindes nicht in Betracht ziehen würden, ist auch etwas unüberlegt.
Vor allem dann, wenn die Familie und das Kind
- das Darlehen vor 15 Jahre aufgenommen wurde, bevor das Kind sich vorstellen konnte, dass es überhaupt einmal studieren würde..
- Es innerhalb der ganzen Familie keine Studierende gab
- Migrationshintergründe haben und nicht jedes einzelne Gesetz, wie auch die ganzen Regelungen zu BAföG kennen
- das Kind tolle Eltern hat, die sehr fleißig sind und die sogar lieber Jobs als Putzfrau oder im 3 Schichtsystem haben, anstatt auf ALG2 zu verweilen