Bafög - Extrem Fall Vater?
Guten Tag, folgendes Problem.
Ich (w, bald 25) möchte Schüler Bafög beantragen.
Allerdings habe ich keinen leiblichen Vater.
Meine Mutter hat damals zusammen mit meiner Oma entschlossen dass er nicht auf der Geburtsurkunde erscheint.
Dies entstand durch Angst und der Prävention mich vor ihm zu schützen.
Er selbst wollte keine Familie, Frau, Kind.
Er hat meine Mutter schwanger verlassen.
Meine Mutter bekam von daher 3 Jahre lang Unterhaltszuschuss.
Er hat nie einen einzigen Cent gezahlt, da ja offiziell ich einen „unbekannten“ Vater habe.
Meine Mutter wusste natürlich wer der Vater ist, weiß den Namen.
Allerdings hätte er nie für mich aufkommen können, da er verschuldet war (mehr als 30.000 DM).
Meine Mutter wollte nichts mit ihm zu tun haben da sie wie bereits gesagt, Angst vor ihm hatte.
Kontakt haben wir seither nie gehabt.
Ich selbst weiß weder seinen Namen, noch wie er aussieht.
Jetzt möchte ich Bafög beantragen, doch meine Mutter hat Angst sie würde Probleme bekommen da sie meinen Vater als unbekannt verzeichnet hatte.
Auch hat sie Angst dass sie den Unterhaltszuschuss zurück zahlen muss.
Meine Mutter hat meinen Vater gegoogelt und ist nun der Meinung sie hätte herausgefunden dass mein leiblicher Vater vor ca. 3 Jahren verstorben ist und die Totenanzeige im Internet war.
Nun wissen wir nicht weiter was wir un sollen, da wir keine Probleme bekommen möchten.
3 Antworten
Wenn deine Mutter angegeben hat nicht zu wissen wer der Vater ist, dann kann niemand das Gegenteil, außer sie selbst beweisen. Da dort niemand als Vater eingetragen wurde, kann das Bafög Amt keine Anfragen Oder sonstiges zum Aufenthaltsort stellen. Ist er auf dem Dokument unbekannt, dann kann deine Mutter auch keine Probleme bekommen.Darüber mach dir keinen Kopf. Du musst wahrscheinlich ein Dokument ausfüllen und deine Geburtsurkunde als Original vorlegen und als Kopie in die Akten geben.
Ich kann dir versichern, das weder du noch deine Mutter Probleme bekommen werdet.
Ich denke nicht, dass Ihr Probleme bekommt.
Mein Kind bekam Schülerbafög, obwohl auch bei ihm der Name das Vaters nicht auf der Geburtssurkunde eingetragen war.
Ja, nur meine.
Das sollte alles kein Problem sein
Solang deine mutter nicht angibt wer der Vater ist kann man doch auch keine verändernden Umstände irgendwie einbeziehen
Was soll denn dann passieren? Und warum?
ZB den Vorschuss zurückzahlen? Warum?
Selbst wenn sich der Vater ergeben würde müsste er doch bangen den Unterhalt zu zahlen
Also allgemein ich glaub das gibt Keinenproblene
Selbst wenn es rauskommt. Er ist bereits vestorben.
Wurde dann nur eine Einkommenssteuer von Ihnen beantragt?