Bäume (Fichten), Bestandschutz?

3 Antworten

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Ohne Blick in eine ggfs. vorhandene Baumschutzverordnung / Satzung der Kommune kann man diese Frage so nicht mit hinlänglicher Genauigkeit beantworten. Zumindest aus der Nähe der Bepflanzung zur Grundstücksgrenze könnte sich allerdings ein Haftungsanspruch ergeben, aber wie gesagt - in welchem Umfang und in welcher Form selbiger besteht (oder eben nicht), kann man so nicht sagen. Bitte dazu einen örtlichen Architekten oder einen Fachanwalt für Baurecht befragen.

jonas50  21.08.2014, 10:42

die Antwort ist in den ersten beiden Sätzen richtig, aber für rechtliche Fragen ist ein Architekt nicht der richtige Ansprechpartner, sondern ein Anwalt. Der muss aber nicht unbedingt Fachanwalt für Baurecht sein. Für die Beantwortung der Frage sollte eigentlich jeder zivilrechtlich tätiger Rechtsanwalt kompetent genug sein.

FordPrefect  21.08.2014, 11:14
@jonas50
aber für rechtliche Fragen ist ein Architekt nicht der richtige Ansprechpartner, sondern ein Anwalt.

Das stimmt natürlich, nur ist der mit den örtlichen baurechtlichen Fragen befasste Architekt

a) günstiger und
b) in aller Regel für die weitere Bearbeitung der anfallenden Sachfragen insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf angrenzendes Eigentum ohnehin notwendig.

Der muss aber nicht unbedingt Fachanwalt für Baurecht sein.

Äh - nein, nicht zwingend. Gerade wenn es um baurechtliche Fragen geht, ist aber ein Fachanwalt äußerst ratsam. Denn das Problem streift eben nicht nur Zivilrecht.

hängt davon ab ob eure kommune eine baumschutzverordnung hat.fichten sind flachwurzler und glaub es gern das die die einfahrt schädigen.wenn ihr nicht einwilligt und er setzt seine einfahrt instand mit ausbaggern,dann sterben die ab und sind nach 2 jahren dürr

Nadelbäume fallen unter keine Baumschutzverordnung! Kein Bestandsschutz.

Wenn die Baumwurzeln Nachbars Auffahrt kaputt machen, kann der Nachbar die Wurzeln entfernen. Wenn die Stabilität der Bäume dadurch leidet, kann der Nachbar verlangen, dass die Bäume beseitigt werden - die Bäume sind nämlich zu nah an die Grundstücksgrenze gepflanzt worden. Alternativ kann der Nachbar die Reparatur der Auffahrt verlangen. Das ist im Nachbarrecht so geregelt.

Viele Grüße vom Architekten.

Maxe29 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 20:03

Auch wenn die Bäume länger stehen als das Haus des Nachbarn?

TardosMors  20.08.2014, 20:10
@Maxe29

Die Grenze war vorher da...

Maxe29 
Beitragsersteller
 20.08.2014, 20:12
@TardosMors

Dann weiß ich Bescheid! Danke für die Antwort!