Bäume (Fichten), Bestandschutz?
Liebe Community,
wir haben an unserer Grundstücksgrenze mehrere Fichten zu stehen, jetzt will der Nachbar das die Bäume gefällt werden, weil die Wurzeln seine Auffahrt kaputt machen. Er wohnt seit 20 Jahren dort, und hat noch nie etwas gesagt, außerdem waren die Bäume schon vor ihm an dieser Stelle. Jetzt hat er uns vorgeschlagen dass wir entweder Jährlich 500 € für die Reperatur der Auffahrt zahlen (müssten wir das wircklich bezahlen?) oder er uns einmalig 300€ fürs Fällen der Bäume gibt. Jetzt die Frage: Haben die Bäume Bestandschutz, oder müssen sie weg?
Danke im Vorraus!
3 Antworten
Ohne Blick in eine ggfs. vorhandene Baumschutzverordnung / Satzung der Kommune kann man diese Frage so nicht mit hinlänglicher Genauigkeit beantworten. Zumindest aus der Nähe der Bepflanzung zur Grundstücksgrenze könnte sich allerdings ein Haftungsanspruch ergeben, aber wie gesagt - in welchem Umfang und in welcher Form selbiger besteht (oder eben nicht), kann man so nicht sagen. Bitte dazu einen örtlichen Architekten oder einen Fachanwalt für Baurecht befragen.
aber für rechtliche Fragen ist ein Architekt nicht der richtige Ansprechpartner, sondern ein Anwalt.
Das stimmt natürlich, nur ist der mit den örtlichen baurechtlichen Fragen befasste Architekt
a) günstiger und
b) in aller Regel für die weitere Bearbeitung der anfallenden Sachfragen insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf angrenzendes Eigentum ohnehin notwendig.
Der muss aber nicht unbedingt Fachanwalt für Baurecht sein.
Äh - nein, nicht zwingend. Gerade wenn es um baurechtliche Fragen geht, ist aber ein Fachanwalt äußerst ratsam. Denn das Problem streift eben nicht nur Zivilrecht.
hängt davon ab ob eure kommune eine baumschutzverordnung hat.fichten sind flachwurzler und glaub es gern das die die einfahrt schädigen.wenn ihr nicht einwilligt und er setzt seine einfahrt instand mit ausbaggern,dann sterben die ab und sind nach 2 jahren dürr
Nadelbäume fallen unter keine Baumschutzverordnung! Kein Bestandsschutz.
Wenn die Baumwurzeln Nachbars Auffahrt kaputt machen, kann der Nachbar die Wurzeln entfernen. Wenn die Stabilität der Bäume dadurch leidet, kann der Nachbar verlangen, dass die Bäume beseitigt werden - die Bäume sind nämlich zu nah an die Grundstücksgrenze gepflanzt worden. Alternativ kann der Nachbar die Reparatur der Auffahrt verlangen. Das ist im Nachbarrecht so geregelt.
Viele Grüße vom Architekten.
Nadelbäume fallen unter keine Baumschutzverordnung!
Quatsch. Das ist sowas von völlig falsch, da stellen sich einem ja die Haupthaare auf. Siehe z.B.
um nur den allerersten Googletreffer zu zitieren.
Viele Grüße vom Architekten
Falls das stimmt: Bitte zurück an die Uni gehen und nachsitzen.
Auch wenn die Bäume länger stehen als das Haus des Nachbarn?
Die Grenze war vorher da...
Dann weiß ich Bescheid! Danke für die Antwort!
die Antwort ist in den ersten beiden Sätzen richtig, aber für rechtliche Fragen ist ein Architekt nicht der richtige Ansprechpartner, sondern ein Anwalt. Der muss aber nicht unbedingt Fachanwalt für Baurecht sein. Für die Beantwortung der Frage sollte eigentlich jeder zivilrechtlich tätiger Rechtsanwalt kompetent genug sein.