BaE Kooperativ, "droht" mit Kündigung weil kein Betrieb gefunden wird, dürfen die das?

4 Antworten

Leider ist dies tatsächlich rechtens. Die erfolgreiche Suche nach einem Betrieb innerhalb eines bestimmten Zeitraums ist im BaE koop. Vertrag, den du mit der durchführenden Einrichtung der Maßnahme sicherlich abgeschlossen hast, oftmals als Bedingung festgelegt. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, soll heißen, wird innerhalb des festgesetzten Zeitraums das gewünschte Resultat nicht erfüllt (in diesem Fall: kein Kooperationsbetrieb gefunden), kann der Vertrag ganz regulär gekündigt werden.

Wenn es im Vertrag NICHT steht, ist es dann aber ersatzweise Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung, die du vor der Maßnahme (oder sogar vorher beim ersten Melden) beim Jobcenter unterschrieben hast. Selbst wenn es da nicht ausdrücklich formuliert ist, so fällt dies unter "Eigenanstrengung" (was so oder so ähnlich in JEDER Eingliederungsvereinbarung steht. Immer. Ohne Ausnahme.) und das Jobcenter kann nach Begutachtung des individuellen Maßnahmeverlaufes immer entscheiden, dass du womöglich nicht genug Anstrengungen unternommen hast, wie eben in der Eingliederungsvereinbarung gefordert, und daher einem Maßnahmeabbruch zustimmen, den die Einrichtung dann durch Kündigung vornimmt.

PS: Geld für Tickets dürfte an und für sich nicht das große Problem sein. Als BaE koop.er kannst du meines Erachtens nach ebenso Ermäßigung wie "reguläre" Azubis bei den ÖVP in Anspruch nehmen (notfalls beantragen, falls die Maßnahmeeinrichtung das nicht im Vorfeld für die Teilnehmer schon gemacht hat); und die Uhrzeiten sind natürlich eine Gewöhnungssache; ist nicht böse gemeint, aber da wärst du leider nicht die Erste und Einzige, die morgens um halb vier aufstehen muss, um rechtzeitig im Betrieb zu sein.

im Rahmen einer kooperativen überbetrieblichen Ausbildung musst Du, meines Wissens, innerhalb von 6 - 8 Wochen einen Arbeitgeber finden, bei dem Du den praktischen Teil der Ausbildung machen kannst. Der Träger hat ja in der Regel keine Ausbildungsberechtigung für den praktischen Teil der Ausbildung

Sonst kannst Du nicht länger in der Maßnahme & Ausbildung bleiben. Kündigung ist insofern auch rechtlich kein Problem, da Du auch eine Probezeit hast, wie in einer "normalen" Ausbildung.

Croccie 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 19:00

Das ist mir neu :o,
Es wurd mir weder gesagt noch stand es im Vertrag drin :o.

Es ist ja nicht dass ich nicht Arbeiten will, will ich ja, nur wenn mich einfach kein Betrieb nimmt, kann ich das doch nicht ändern :o

(Probezeit ist mir bewusst^^)
Ausbilder haben die da schon, nur als Verkäufer ist das halt schwer, da sie da ja keinen Supermarkt haben, Maler und Lackierer bspw. wird vor ort dort ausgebildet. ^^

Messkreisfehler  17.06.2015, 19:34
@Croccie

Es ist ja nicht dass ich nicht Arbeiten will, will ich ja, nur wenn mich einfach kein Betrieb nimmt, kann ich das doch nicht ändern :o

Dich will kein Betrieb in deiner Ortschaft, in den Nachbarortschaften probierst Du ja nicht mal dich zu bewerben...

Mit der Begründung "Ich will morgens aber nicht so früh aufstehen" wirste da eh nicht weit kommen...

Croccie 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 19:46
@Messkreisfehler

Naja, nur wie soll man sowas den machen, wenn man bis ggf.15/16 Arbeitet und erst gegen 18/19 wieder zuhause ist ganze 3 tage in der woche? :x
Das ist ja nicht grad einfach, dann kann man zuhause ja gleich wieder schlafen gehen.

Es steht ja im ArbZg, das man stehts 11 freistunden haben soll, nach der arbeit bis arbeitsbeginn, das fällt ja dann ganz aus den Rahmen

SimonG30  17.06.2015, 21:44
@Croccie

Du beschreibst gerade eine ganz normale Arbeitswoche von zahlreichen Arbeitnehmern, außer das eine Arbeitswoche keine 3 sondern 5 Tage hat.

Und die Ruhezeiten nach dem ArbZG sind bei Deinem Beispiel ja locker eingehalten.

Sorry, aber Deine Vorstellungen von der Realität im Arbeitsleben erscheinen mir etwas naiv & weltfremd.

Croccie 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 21:57
@SimonG30

Naiv ja, weltfremd nein.

Mit deiner Einstellung wirst du keinen Job bekommen oder behalten den es ist heute schon normal staad 5 tage 6 tage in der woche zu  arbeiten und dan einen Ausgleichstag zu bekommen wen du ni cht so früh austehen wilst must du dir nicht nur einen Job in einer Stadt suchen sondern auch eine Wohnung Sei Lieber Froh das die 40 Stundenwoche  nicht mehr gilt da muste man schon um 7 anfangen und bis 16 uhr auch am Freitag arebiten.

Natürlich ist das rechtens...

Du willst also nicht in einer anderen Stadt suchen weil Du sonst zu früh aufstehen musst?

Manchmal fällt mir echt nichts mehr ein...

Was denkste wieviel Leute für nen Job früher aufstehen würden...

Croccie 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 18:32

Im allgemeinen ist mir das frühe aufstehen egal.

Nur was soll ich bitte machen, wenn ich um 3:30 aufstehen soll,

damit ich um 4 uhr zum Bahnhof laufen kann damit ich um 5:30 in der anderen Stadt bin.

Und dann alles nochmal revers,14:30 kann ich gehen und wäre dann wieder um 17uhr zuhause.
Das ist nicht so witzig und angenehm weißt du?

Messkreisfehler  17.06.2015, 18:41
@Croccie

Na und? Solche Arbeitswege haben tausende Leute in Deutschland. Wenn ich mir deine anderen Fragen so durchlese, dann klingt das fast so als wärst Du sowieso äusserst "bequem"... Möglichst nur so viel Geld verdienen, dass der böse Staat auch ja nichts abziehen kann, 12 Wochen Urlaub in Spanien, Job lieber erst in 5 Monaten beginnen anstatt direkt, dann hat man ja noch ein halbes Jährchen Ruhe... Wenn es nach mir ginge, was ja leider nicht so ist, dann gäbe es da 100%ige Leistungskürzung.

Croccie 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 18:52
@Messkreisfehler

Nene, kriegs nicht in den falschen Hals, meine anderen fragen haben nichts mit der hier zu tun.
12 wochen spanien, joah, yolo, ne?
Nene, Ich wollte 2 Wochen nach Spanien.
Wozu gegen ende des jahres anfangen, wenn mir bspw. das ganze erste Schuljahr fehlt?

Aber naja, Vater Stadt regelt ja bekanntlich alles ^-^

Armes Deutschland muss ich echt sagen. :'D

Kuestenflieger  17.06.2015, 19:31
@Messkreisfehler

@Messkreisfehler;  ja , da spricht einiges für sich bei den Fragen. Hauptsache Allgemeinheit zahlt .

Messkreisfehler  17.06.2015, 19:32
@Kuestenflieger

Rächt sich früh genug. Wem ein Leben am Existenzminimum reicht der kann ruhig so leben. Nen vernünftigen Job gibts bei so nem Lebenslauf eh nicht.

Croccie 
Beitragsersteller
 17.06.2015, 20:39
@Messkreisfehler

Nen "vernünftigen" Job gibts heut zu tage eh nicht mehr.

Ihr wisst wie mein Lebenslauf aussieht? GGWP.

Mal sehen was ihr so wisst~

Hauts raus.