BaE Kooperativ, "droht" mit Kündigung weil kein Betrieb gefunden wird, dürfen die das?
Hallo liebe Community. Seit dem 24.3. bekam ich die Chance auf eine BaE stelle. Davor musste ich mehrfach zum örtlichen Jobcenter um darüber zu reden. Dann kam die Frage, ob ich nicht lieber jetzt (am 23.3) mich da vorstellen wollte oder am 1.8. mit allen anderen. Er gab mir 1 Woche Zeit mich zu entscheiden und mir Berufe raus zu suchen die ich gerne machen würde bzw. welchen ich machen möchte.
Ich hatte mich für den Verkäufer entschieden, da mir leider nicht viele möglichkeiten offen stehen aufgrund meiner schlechten Augen.(Sehr sehr sehr viele Berufe fallen weg)
Ich hatte meinem Sachbearbeiter erklärt, dass ich gerne am 1.8. mit allen anderen zusammen anfangen würde, da ich noch liebend gerne nach Spanien fliegen wollte um meine Familie dort zu besuchen und genug Zeit hätte mich um BaB sowie sämtliche unterlagen kümmern hätte können.
Der Sachbearbeiter nahm das Telefon und rief bei der BaE Koop. an und meinte ich "will übermorgen anfangen.,,
Ich habe nichts dazu gesagt.(Die sitzen ja eh am längeren Hebel)
Naja schön und gut, Da hab ich also angefangen am 23.3 und sollte da nun täglich hin. Dann im April kam kein Geld mehr von Jobcenter aus und nur 71€ lohn Also hatte ich nur 71€ von der "arbeit" und 450€ wegen meines Partners.
Ich musste miete´und alles andere zahlen und musste mit 200€ im April auskommen, Im Mai war es das selbe problem da BaB mir nur 80€ gegeben hatte da ein riesen teil ans Jobcenter ging und das Jobcenter noch eine überzahlung zurückforderte...
Logischerweise hatte ich kaum Geld um dort hin zu gehen und wurde wegen stress ziemlich krank, auch musste ich zur Tafel gehen, wo ich halb abgelaufene Lebensmittel bekam wie Stein Brot, Schimmel Pizzen, Schwarze Bananen, all sowas halt.
Dies gab mir viele Kranktage. Weil auch der Frühling anfing bekam ich auch schwere allergie probleme welches mir auch einige fehltage.im April und mai gab.
dann ende Mai gabs einen Termin beim Jobcenter und da ging ich mt dem BaE typ hin. Ich wurde angeschnauzt wegen meinen fehltagen etc. und das es so nicht weiter geht. Hab denen das geschildert, das ich mir 200/100€ nicht täglich dort hin konnte. Das haben die ja komplett ignoriert.(Alles mit Atesten belegt)
Da ich immer noch nach einen betrieb suche, werd ich dort jetzt tagtäglich angemault, dass ich einen Betrieb finden muss. Ist mir ja klar, kein Betrieb nahm mich bis jetzt, da sie alle schon Azubis haben.
Die Schule sagt schon, dass sie mich nicht in der Klasse weiter nehmen könne, weil mir das ganze erste Jahr fehle, aber Jobcenter meint ich muss Jahr 2+3 machen. Zeugnis kriege ich auch nicht. Nun das problem, dass sie mir "drohen" zu kündigen, wenn ich keinen Betrieb bis zum ende diesen Monats habe. Ich hab schon meine ganze Heimatstadt abgeklappert doch haben alle betriebe schon Azus.. Ebenso will ich nicht in eine andere stadt(18km weit weg) da ich: 1. Kein Auto hab 2. Nicht um 3;30 aufstehen will damit ich pünktlich um 6 da bin 3. Kaum geld für Tickets habe. Ist das rechtens?
4 Antworten
Leider ist dies tatsächlich rechtens. Die erfolgreiche Suche nach einem Betrieb innerhalb eines bestimmten Zeitraums ist im BaE koop. Vertrag, den du mit der durchführenden Einrichtung der Maßnahme sicherlich abgeschlossen hast, oftmals als Bedingung festgelegt. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, soll heißen, wird innerhalb des festgesetzten Zeitraums das gewünschte Resultat nicht erfüllt (in diesem Fall: kein Kooperationsbetrieb gefunden), kann der Vertrag ganz regulär gekündigt werden.
Wenn es im Vertrag NICHT steht, ist es dann aber ersatzweise Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung, die du vor der Maßnahme (oder sogar vorher beim ersten Melden) beim Jobcenter unterschrieben hast. Selbst wenn es da nicht ausdrücklich formuliert ist, so fällt dies unter "Eigenanstrengung" (was so oder so ähnlich in JEDER Eingliederungsvereinbarung steht. Immer. Ohne Ausnahme.) und das Jobcenter kann nach Begutachtung des individuellen Maßnahmeverlaufes immer entscheiden, dass du womöglich nicht genug Anstrengungen unternommen hast, wie eben in der Eingliederungsvereinbarung gefordert, und daher einem Maßnahmeabbruch zustimmen, den die Einrichtung dann durch Kündigung vornimmt.
PS: Geld für Tickets dürfte an und für sich nicht das große Problem sein. Als BaE koop.er kannst du meines Erachtens nach ebenso Ermäßigung wie "reguläre" Azubis bei den ÖVP in Anspruch nehmen (notfalls beantragen, falls die Maßnahmeeinrichtung das nicht im Vorfeld für die Teilnehmer schon gemacht hat); und die Uhrzeiten sind natürlich eine Gewöhnungssache; ist nicht böse gemeint, aber da wärst du leider nicht die Erste und Einzige, die morgens um halb vier aufstehen muss, um rechtzeitig im Betrieb zu sein.
im Rahmen einer kooperativen überbetrieblichen Ausbildung musst Du, meines Wissens, innerhalb von 6 - 8 Wochen einen Arbeitgeber finden, bei dem Du den praktischen Teil der Ausbildung machen kannst. Der Träger hat ja in der Regel keine Ausbildungsberechtigung für den praktischen Teil der Ausbildung
Sonst kannst Du nicht länger in der Maßnahme & Ausbildung bleiben. Kündigung ist insofern auch rechtlich kein Problem, da Du auch eine Probezeit hast, wie in einer "normalen" Ausbildung.
Es ist ja nicht dass ich nicht Arbeiten will, will ich ja, nur wenn mich einfach kein Betrieb nimmt, kann ich das doch nicht ändern :o
Dich will kein Betrieb in deiner Ortschaft, in den Nachbarortschaften probierst Du ja nicht mal dich zu bewerben...
Mit der Begründung "Ich will morgens aber nicht so früh aufstehen" wirste da eh nicht weit kommen...
Naja, nur wie soll man sowas den machen, wenn man bis ggf.15/16 Arbeitet und erst gegen 18/19 wieder zuhause ist ganze 3 tage in der woche? :x
Das ist ja nicht grad einfach, dann kann man zuhause ja gleich wieder schlafen gehen.
Es steht ja im ArbZg, das man stehts 11 freistunden haben soll, nach der arbeit bis arbeitsbeginn, das fällt ja dann ganz aus den Rahmen
Du beschreibst gerade eine ganz normale Arbeitswoche von zahlreichen Arbeitnehmern, außer das eine Arbeitswoche keine 3 sondern 5 Tage hat.
Und die Ruhezeiten nach dem ArbZG sind bei Deinem Beispiel ja locker eingehalten.
Sorry, aber Deine Vorstellungen von der Realität im Arbeitsleben erscheinen mir etwas naiv & weltfremd.
Naiv ja, weltfremd nein.
Mit deiner Einstellung wirst du keinen Job bekommen oder behalten den es ist heute schon normal staad 5 tage 6 tage in der woche zu arbeiten und dan einen Ausgleichstag zu bekommen wen du ni cht so früh austehen wilst must du dir nicht nur einen Job in einer Stadt suchen sondern auch eine Wohnung Sei Lieber Froh das die 40 Stundenwoche nicht mehr gilt da muste man schon um 7 anfangen und bis 16 uhr auch am Freitag arebiten.
Natürlich ist das rechtens...
Du willst also nicht in einer anderen Stadt suchen weil Du sonst zu früh aufstehen musst?
Manchmal fällt mir echt nichts mehr ein...
Was denkste wieviel Leute für nen Job früher aufstehen würden...
Im allgemeinen ist mir das frühe aufstehen egal.
Nur was soll ich bitte machen, wenn ich um 3:30 aufstehen soll,
damit ich um 4 uhr zum Bahnhof laufen kann damit ich um 5:30 in der anderen Stadt bin.
Und dann alles nochmal revers,14:30 kann ich gehen und wäre dann wieder um 17uhr zuhause.
Das ist nicht so witzig und angenehm weißt du?
Na und? Solche Arbeitswege haben tausende Leute in Deutschland. Wenn ich mir deine anderen Fragen so durchlese, dann klingt das fast so als wärst Du sowieso äusserst "bequem"... Möglichst nur so viel Geld verdienen, dass der böse Staat auch ja nichts abziehen kann, 12 Wochen Urlaub in Spanien, Job lieber erst in 5 Monaten beginnen anstatt direkt, dann hat man ja noch ein halbes Jährchen Ruhe... Wenn es nach mir ginge, was ja leider nicht so ist, dann gäbe es da 100%ige Leistungskürzung.
Nene, kriegs nicht in den falschen Hals, meine anderen fragen haben nichts mit der hier zu tun.
12 wochen spanien, joah, yolo, ne?
Nene, Ich wollte 2 Wochen nach Spanien.
Wozu gegen ende des jahres anfangen, wenn mir bspw. das ganze erste Schuljahr fehlt?
Aber naja, Vater Stadt regelt ja bekanntlich alles ^-^
Armes Deutschland muss ich echt sagen. :'D
@Messkreisfehler; ja , da spricht einiges für sich bei den Fragen. Hauptsache Allgemeinheit zahlt .
Rächt sich früh genug. Wem ein Leben am Existenzminimum reicht der kann ruhig so leben. Nen vernünftigen Job gibts bei so nem Lebenslauf eh nicht.
Nen "vernünftigen" Job gibts heut zu tage eh nicht mehr.
Ihr wisst wie mein Lebenslauf aussieht? GGWP.
Mal sehen was ihr so wisst~
Hauts raus.
Das ist mir neu :o,
Es wurd mir weder gesagt noch stand es im Vertrag drin :o.
Es ist ja nicht dass ich nicht Arbeiten will, will ich ja, nur wenn mich einfach kein Betrieb nimmt, kann ich das doch nicht ändern :o
(Probezeit ist mir bewusst^^)
Ausbilder haben die da schon, nur als Verkäufer ist das halt schwer, da sie da ja keinen Supermarkt haben, Maler und Lackierer bspw. wird vor ort dort ausgebildet. ^^