Backen für Fremde - Bezahlung nur für Zutaten - erlaubt?

5 Antworten

Ein Gewerbe wirst du auf jeden Fall anmelden müssen. Das ist aber weniger ein Problem, das geht schnell und kostet kaum etwas.

Problematischer ist das du etwas mit Lebensmittel herstellen willst. Dort gibt es ziemlich strenge Vorschriften die einzuhalten sind. Das fängt mit einem Gesundheitspass an und hört bei spezieller Kücheneinrichtung auf. 

Munchkin92 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 14:43

Aber ich will das ja garnicht so machen wie zB eine Konditorei. ich möchte ja einfach nur öfter üben können aber die Torten nicht wegschmeißen.

Leider geht das nicht so einfach- jedenfalls nicht so, wie du dir das vorgestellt hast.

Was du allerdings machen kannst ist, dass du- auch via Facebook- anbietest, zu den Leuten nach hause zu kommen und mit ihnen zusammen Tortenprojekte unter deiner Anleitung- gegen Kostenerstattung (also ohne Gewinnabsicht)- umzusetzen. Das ginge auch ohne Gewerbe, weil du sozusagen als Dozentin tätig wärest.

Und wenn du da unter einem bestimmten jährlichen Betrag bleibst, brauchst du kein Gewerbe, selbst wenn du etwas dabei verdienst. (Ich glaube 2000.- jährlich)

Ich habe eine Zeit an der VHS Kurse gegeben und musste weder Gesundheitszeugnis, noch Gewerbe, noch sonstige Auflagen erfüllen, weil VHS Dozent kann im Prinzip Jeder werden, der etwas kann, was Andere (noch) nicht können. Auch brauchst du keine hygienetechnischen Auflagen erfüllen, weil deine Tätigkeit im privaten Haushalt ausgeführt wird.

Wie du dichh dann bewirbst musst du dir nur überlegen- also von wegen ob du den Einkauf erledigst oder die Leute das selber tun, Vorabsprachen usw. usf. Aber das fände dann ja 1 : 1 statt- und deine Küche putzen musst du hinterher auch nicht!

Ja natürlich geht das. In deinem Fall liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, deswegen musst du auch kein Gewerbe anmelden. Das ist praktisch eine reine Kostenerstattung.

Allerdings dürfte das dem Finanzamt schwer zu vermitteln sein. Ich wäre vorsichtig, wenn du das öffentlich publizierst. 

Ich wüsste aber nicht was dagegen spricht, dass gleich als Gewerbe anzumelden. Dann bist du auf der sicheren Seite. Ich kenne jemand, der schon länger Hochzeitstorten gewerblich herstellt und dabei auch gutes Geld verdient. Potenzial gibt es da sicherlich!

Munchkin92 
Beitragsersteller
 16.01.2017, 14:50

Vielen Dank für deine Antwort. wenn ich aber ein Gewerbe anmelde muss ich ja erstens bestimmte Kriterien erfüllen wegen der Verarbeitung von Lebensmitteln usw.. und ich weiß von einer Dame mit der ich gesprochen habe dass man auch alles immer Genaustens angeben muss irgendwo für jedes Fitzelchen Zutat usw. das ist mir ehrlich gesagt viel zu viel Aufwand dafür dass ich einfach nur öfter meinem Hobby nachgehen will. und was viel wichtiger ist, ich studiere und lebe von Bafög. da kann man sicher nicht ohne dass sich da was ändert ein Gewerbe anmelden

Salzprinzessin  17.01.2017, 13:44
@Munchkin92

Das ist völlig richtig! Die Auflagen, die du erfüllen musst, wenn du ein Gewerbe anmeldest, sind in deiner privaten Küche keinesfalls zu erfüllen - vom Bafög mal ganz abgesehen.

Aber du kannst für Privatleute, die über Mundpropaganda oder aus dem Bekanntenkreis von deinen "Fähigkeiten" erfahren haben, "aus Freundlichkeit" - auch gegen Erstattung der Lebensmittelkosten - Torten backen.

Sicherheitshalber - aber ich bin da eine ganz Vorsichtige!!, was in diesem Fall wohl auch nicht nachteilig ist  - würde ich mir die Quittungen vom Einkauf  aufheben und genau auflisten, was du für die Torte verbraucht hast (in doppelter Ausfertigung, vielleicht in einem Quittungsheft A5) Eine Ausfertigung bekommt dann dein "Kunde" und die andere mit den angetackerten Quittungen behältst du. Sollten dann einmal Nachfragen kommen, kannst du belegen, wie du abgerechnet und dich nicht bereichert hast oder etwa gewerbliche steuerpflichtige Einnahmen erzielt hast.  Für ein paar Streusel, 3 Tropfen Lebensmittelfarbe oder was auch immer an Kleinstmengen, würde ich schreiben "Kleinmaterial" und pauschal zusammenfassen. Habe ich mich verständlich ausgedrückt?

Ich meine so etwas: https://www.amazon.de/Quittungsheft-mit-1-Durchschlag-Buch-A5-50-Sets/dp/B01M1NOJJ7/ref=sr_1_1?s=officeproduct&ie=UTF8&qid=1484656955&sr=1-1&keywords=quittungsheft+A5 So etwas gibt es auch auf Deutsch, normalerweise in jedem gut sortierten Schreibwarenhandel.

Tortenherstellung ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Konditor, siehe Nr. 31 der Anlage A zur Handwerksordnung) ! Wenn du das öffentlich anbietest, bekommst du großen Ärger mit der Handwerkskammer.

Auch wird das Lebensmittelaufsichtsamt schnell vor deiner Tür stehen und die Küche begutachten wollen !

Lass dich doch einfach mal von der Handwerkskammer beraten. Das kostet nichts und stellt klar, was du darfst und was nicht.

Ich denke man kann sagen dass das ein Privates treffen ist und jeder soll sein Zeug selber einkaufen und mit bringen. Du könntest den Platz & Schürzen so wie wasser & strom zur Verfügung stellen & evtl eine Cafekasse aufstellen :)