Bei "verkauf nur an Gewerbe" als Privatmann kaufen erlaubt?

5 Antworten

Hier muss man zwischen Zivil-, Straf- und Steuerrecht unterscheiden:

Wenn Du dich als Gewerbetreibender ausgibst, würde grundsätzlich ein wirksamer (wohl aber anfechtbarer) Kaufvertrag zustande kommen. Allerdings musst Du dann auch mit den weitreichenden Konsequenzen der Einstufung als Gewerbetreibender leben. Die Vorteile, die Du als Verbraucher hast, gehen dadurch verloren bzw. Du kannst Dich auf diese nicht mehr berufen. Insbesondere im Bereich der Gewährleistung wirst Du dies bereuen.

Unter Umständen kann man sich je nach Lage des Falles durch diese Lüge sogar strafbar machen. In Betracht kommt hier eine Betrugsstrafbarkeit gem. § 263 Abs. 1 StGB sowie eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO; letzeres, weil man sich so vor der Mehrwertsteuer drücken kann. Beides setzt aber natürlich voraus, dass Du erwischt wirst.

uni1234  03.08.2016, 06:13

Guck mal was ich geschrieben habe. Ich habe bewusst geschrieben "unter Umständen" und "nach Lage des Falls" weil ich keinen Bock habe alle Eventualitäten durch zu spielen.

Beides ist im Rahmen des möglichen.

Dirk-D. Hansmann  03.08.2016, 03:34

Dein erster Absatz ist gut. Leider am Ende m.E. vollkommen falsch. Wo ist der Betrug? Und die Hinterziehung würde zusätzlicher krimineller Energie bedürfen. Nämlich die Beantragung zur Erstattung unberechtigt gezogener Vorsteuer.

Der Verzicht auf Gewährleistung ist aber der Punkt!

Keine Ahnung, ob Würth die Identität seiner Neukunden prüft - z.B. durch einen Blick ins Telefonbuch.

Wenn Würth als Zahlungsweise auch Vorauskasse anbietet, mag es durchaus möglich sein, daß Du beliefert wirst.

Als "Gewerbekunde" hast Du aber keinerlei Verbraucherrechte, capito?

Also nix Widerruf und nix 2-jährige Sachmängelhaftung und nix Umtausch etc.pipapo.

uni1234  02.08.2016, 17:50

Auch Unternehmer haben Gewährleistungsrechte. Allerdings - und insoweit hast Du recht - sind diese im Vergleich zu Verbrauchern stark eingeschränkt und stärker einschränkbar.

joheipo  02.08.2016, 17:53
@uni1234

Klar, ich wollte mir aber die Arbeit erparen und das noch weiter präzisieren.

Wenn übrigens Würth einen Nachweis, z.B. USt-Id oder Gewerbeanmeldung erbitten sollte, ist der Fall für den Fragesteller sowieso abgefrühstückt.

Apolon  02.08.2016, 19:12
@joheipo

Wenn übrigens Würth einen Nachweis, z.B. USt-Id oder Gewerbeanmeldung erbitten sollte, ist der Fall für den Fragesteller sowieso abgefrühstückt.

Weshalb, er hat doch die Möglichkeit ein Gewerbe anzumelden.

Nur wird sich dies nur bei Einkäufen mit höheren Beträgen lohnen.

Dirk-D. Hansmann  03.08.2016, 03:37
@uni1234

Klar - Im Grunde existiert die nur auf Kulanz oder wenn grob fahrlässig Mist verkauft wurde.

Jeder Deutsche hat die Möglichkeit bei der zuständigen Gemeinde ein Gewerbe anzumelden.

Diese Gewerbeanmeldung kann man dann beim jeweiligen Händler vorlegen.

Dass solche eine Gewerbeanmeldung allerdings mit Kosten verbunden ist, dürfte dir sicher klar sein.

als Fantasiegewerbe dort anmelden

dazu müßtest du einen Gewerbeschein vorlegen und das wäre dann vermutlich Urkundenfälschung ;)

anonymtp 
Beitragsersteller
 02.08.2016, 17:42

Die wollen nur den Namen des Gewerbes...

Das ist natürlich nicht erlaubt und nicht legal, das sollte eigentlich klar sein...