Vaterschaftsaberkennung vor Geburt?
Eine Frau ist Verheiratet noch bekommt aber ein Kind mit ihren neuen Partner.
Im März 2020 reicht sie die Scheidung ein und geht im Mai 2020 zum Standesamt mit ihren neuen Lebenspartner und machen eine Vaterschaftsanerkennung.
Durch den eingereichten Scheidungsantrag im März 2020 können diese das machen Ausnahmefall.
Darf aber der Standesbeamte ohne die Zustimmung des noch Ehe-Mannes die Anerkennung beurglaubigen oder braucht es hierfür die Zustimmung vom noch Ehemann ???
5 Antworten
Der Beamte darf die Vaterschaftsanerkennung des richtigen Vaters natürlich entgegennehmen. Diese Vaterschaftsanerkkkung wird aber erst dann rechtlich wirksam, wenn entweder der "Scheinvater" der Vaterschaftsanerkennung zustimmt (auch beim Jugendamt) oder die Vaterschaft erfolgreich angefochte wird.
Okj danke für die Antwort habe gedacht das für die Beurglaubigung auch wenn sie nicht Rechtswirksam wird der Ehe-Mann die Zustimmung erteilen muss.
ohne die Zustimmung des noch Ehe-Mannes die Anerkennung beurglaubigen oder braucht es hierfür die Zustimmung vom noch Ehemann ???
Solange nichts anderes entschieden / festgestellt ist, ist ein in der Ehe gezeugtes und geborenes ein "eheliches Kind" und der (noch)Ehemann der Vater des Kindes. *)
Ohne seine Zustimmung - außer man lässt sie gerichtlich ersetzen - geht da nichts.
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viele Väter wissen nicht, dass sie ein fremdgezeugtes Kind (Kuckuckskind) als das ihre betrachten. 👿
weiß der Henker. Lies dir seine Fragen durch.
Mach Dir da mal keinen Kummer. Das habe ich wohl verstanden. Du meinen Text auch ?
Es handelt sich um ein "eheliches" Kind. So ist nun mal die Rechtslage. ... und er ist "rechtlich" noch der Vater.
dazu bräuchte sie die Zustimmung des Ehemannes. Die würde ich als Ehemann auch geben, sonst bin ich noch Unterhaltsverpflichtet für ein Kind, dass nicht meins ist.
Der standesbeamte hat es aber schon gemacht ohne Zustimmung des Ehemannes ist zwar nicht Rechtswirksam.
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das der Standesbeamte gemacht hat. Der hat so einen Antrag ja nicht zum ersten Mal auf dem Tisch.
Doch hat er dort steht der Mann der die Vaterschaft anerkennt die mutter die das bestätigt ein Zeuge und der Standesbeamte in NRW war es. Sie ist zwar nicht Rechtswirksam aber der noch EheMann wurde weder von der Mutter gefragt noch vom Standesamt.
Also die Beurgläubigung liegt vor
Laut BGB Paragraph 1599
(2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Beschlusses die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Beschlusses wirksam.
Da kann sich der Ehemann doch freuen, er braucht keinen Unterhalt zu zahlen.
Das ist eine Sache für einen Fachanwalt für Familienrecht. Nach dem Gesetz gilt der Ehemann als der Vater. Man muss da mit Hilfe eines Vaterschaftstests eine Anfechtung der Vaterschaft vom Noch-Ehemann vornehmen. Das ist ein formeller Vorgang beim Familiengericht. Was der Standesamte bis dahin darf oder nicht kann ich nicht genau sagen. Die Vaterschaftsanerkennung liegt wahrscheinlich bis dahin auf Eis. Es muss erst gerichtlich festgelegt werden das der neue Lebenspartner wirklich der Vater ist. Ein nicht ganz einfacher Vorgang, bei den das Kindswohl die erste Priorität hat. Meine Antwort ist ausdrücklich keine Rechtsberatung, aber da ich gerade mit einem ähnlichen Vorfall zu tun hatte, weiß ich über den groben Ablauf des Verfahrens Bescheid. Genaue Angaben kann ein Fachanwalt für Familienrecht machen. Aber so in etwa sind die formalen Vorgänge in dem Verfahren.
Okj es geht darum ob der Standesbeamte eine Anerkennung machen kann die nicht wirksam ist zwar aber ohne die Zustimmung des Ehe-Mannes
Ich glaube nicht. Wenn alle Dokumente und Urkunden vorliegen wird der Standesbeamte wahrscheinlich sagen das er nichts beurkunden darf bis die Sache gerichtlich geregelt ist.
Ein Standesbeamter ist befugt Erklärungen entgegenzunehmen. Ob diese auch rechtswirksam werden steht auf einem anderen Blatt.
Ich weiß nicht zu was der Standesbeamte in dieser Rechtslage beim derzeitigen Stand beurkundet oder nicht. Er wird es wissen. Eventuell wartet er auf einen richterlichen Beschluss. Vergebung. Ich bin nur Beamter der Justiz, kein Jurist. Ich habe familiäre Verbindungen zu eine Rechtsanwältin die Fachanwältin im Familienrecht ist. Es gibt im Bekanntenkreis derzeit so einen gelagerten Fall, ohne Standesbeamten derzeit. Ich kenne nur den groben Ablauf so einer Sache, auch da sind durch andere Umstände andere Möglichkeiten offen.
Ich bin mir nicht 100% sicher, würde aber sagen das man dennoch die Zustimmung des Noch Ehemannes braucht
Die Mutter meines Partners, hat sich von seinem Vater getrennt und dann einen neuen Mann kennen gelernt. Sie wollten, dass mein Partner seinen Namen annimmt und selbst da musste der Vater gefragt werden, obwohl sie schon lange getrennt waren und nicht mehr zusammen gelebt haben
Hier geht es aber um einen Mann, der weiß, dass er nicht der biologische aber der rechtliche Vater ist. Warum er so vehement versucht, bei Dingen, die sein "Nicht-Kind" betreffen(z.B. beim Vornamendes Kindes), Einfluß zu nehmen, weiß der Henker. Lies dir seine Fragen durch.