Hilfe! Antrag auf Wohnberechtigungsschein? Benötigt man eine Einkommenserklärung?


11.12.2020, 00:28

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11.12.2020, 00:30

Ergänzung:

2 Antworten

Einen Wohnberechtigungschein (WBS) erhält nur, wer nicht zu viel Einkommen hat. Daher sollte man sein Einkommen auch angeben!

Wer aber sehr wenig oder gar nichts verdient und wenig oder gar kein Vermögen hat, sollte aber zudem ALG II beim Jobcenter beantragen. Einen WBS kann er dennoch erhalten,

Zum Dringlichkeitsschein:

Antragsteller können freiwillig erklären, warum ein dringender Bedarf an einer Wohnung besteht. Für einen Dringlichkeitsschein ist dies erforderlich. Dieser ist eine Variante des WBS und wird im Fall eines dringenden Bedarfs gewährt. Ein Beispiel hierfür sind außergewöhnliche Umstände, etwa Krankheiten oder Pflegebedürftigkeit. (Bitte weiterlesen; Gerd)

Gruß aus Berlin, Gerd

wenn dein Freund verdient also also ein Einkommen hat und Vermögen, das muss vorgelegt werden, dann kommt es auf den Verdienst an; ob er einen Berechtigungsschein bekommt; den bekommt man nur, auf Dringlichkeitsstufe 1! Auf Dringlichkeitsstufe 2 wartet man ohne Ende auf eine Wohnung; meine Tochter sucht auch! mit ihrem Freund und die haben da auch Probleme, weil beide Arbeiten

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MagnetoOrango 
Beitragsersteller
 11.12.2020, 00:31

Was ist Dringlichkeitsstufe 1?

w60muc13  11.12.2020, 00:39
@MagnetoOrango

die Dringlichkeitsstufe gibt es auf Dringlichkeit; und wer Stufe 1 hat, wird bevorzugt ; das heisst, wer in zu einer kleine Wohnung wohnt mit Partner/Kind, wird bevorzugt, eine größere Wohnung zu bekommen; wer alleine wohnt oder Unterkunft bei jemandem gefunden hat, sollte den Antrag auch stellen aber welchen Erfolg es da gibt, weiß ich leider nicht; am Besten beim Amt Erkundigen

w60muc13  11.12.2020, 00:42
@w60muc13

@MagnetoOrango das Dokument wurde nicht ausgefüllt?