Azubi keine AU bei Krankheit?

7 Antworten

Hallo, es gibt mehrere Möglichkeiten wie dein Chef darauf reagiert.

Je nachdem wie Kulant dieser ist, kannst du entweder eine fristlose Kündigung oder eine Abmahnung und eine Verrechnung der Fehlzeit mit deinem Urlaub erhalten.

Alternativ kann es auch sein das dieser Zeitraum dir nicht Vergütet wird.

Hoffentlich bist du raus aus deiner Probezeit, denn da heißt es meist direkt Bye Bye.

Familiengerd  23.01.2019, 13:32
entweder eine fristlose Kündigung oder eine Abmahnung und eine Verrechnung der Fehlzeit mit deinem Urlaub

Die unentschuldigte Fehlzeit darf nicht mit Urlaub verrechnet werden.

Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, das entsprechende Entgelt einzubehalten, dies aber auch nur, solange für diese Fehlzeit ein Nachweis fehlt und wenn er nicht aus anderen Umständen sicher weiß, dass der Fragesteller auch in der nicht nachgewiesenen Fehlzeit tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war.

Abmahnung ja, Kündigung eher nicht, wenn nicht noch sonst besondere Gründe in diesem Zusammenhang vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen; für eine Kündigung kommt es also auf die ganz konkreten Umstände an, zu denen hier nichts weiter bekannt ist.

Kann man für so etwas direkt eine Kündigung bekommen ?

Im Ausbildungsverhältnis in der Regel nicht - jedenfalls dann nicht, wenn nicht noch sonst besondere Gründe in diesem Zusammenhang vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen; für eine Kündigung kommt es also auf die ganz konkreten Umstände an, zu denen hier nichts weiter bekannt ist.

Es ist also ein großer Unterschied in der Gewichtung des Fehlverhaltens, ob Du gerade erst aus der Probezeit raus bist und Dir schon zum zweiten mal eine solche Verfehlung "geleistet" hast, oder ob Du im 3. Jahr kurz vor Ende der Ausbildung bist und noch nie einschlägig abgemahnt wurdest.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, eine Abmahnung auszusprechen und das entsprechende Entgelt für die nicht ärztlich bescheinigte Fehlzeit einzubehalten, dies aber auch nur so lange, wie für diese Fehlzeit ein Nachweis fehlt und wenn er nicht aus anderen Umständen sicher weiß, dass Du auch in der nicht nachgewiesenen Fehlzeit tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war.

Mit Deinem Urlaub darf der Arbeitgeber diese nicht bescheinigte Fehlzeit - anders als in einigen Antworten hier fälschlich behauptet - nicht eigenmächtig verrechnen (es sei denn, Du wärst damit einverstanden).

weil ich dazu nichts eindeutiges gefunden habe.

dazu kann es auch nichts Eindeutiges geben. Der Arbeitgeber hat auch für die 3. Woche Anspruch auf eine AU-Bescheinigung. Hast Du keine, kann er Dich abmahnen und Dein Auszubildendenentgelt für diesen Zeitraum verweigern.

Im Wiederholungsfall kann er das Ausbildungsverhältnis beenden.

Psychopathie 
Beitragsersteller
 23.01.2019, 12:13

Jetzt schreiben einige im Wiederholungsfall und andere, dass ich sofort mit einer Kündigung rechnen muss.

Es muss doch eine rechtliche Regelungen für solche Fälle geben.

Familiengerd  23.01.2019, 13:52
@Psychopathie
Es muss doch eine rechtliche Regelungen für solche Fälle geben.

Die gibt es eben nicht, weil immer die ganz besonderen Umstände des individuellen Einzelfalles zu berücksichtigen sind - und das kann keine Vorschrift allgemein leisten (siehe auch meine eigene Antwort).

Es wäre im Übrigen eventuell auch hilfreich, wenn Du genauer erklären würdest, für welche der 3 Wochen (und warum) keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt und wie die Regelung zur Vorlage ist (Bescheinigung schon ab dem 1. Tag oder erst ab dem 4., wie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG).

Abmahnung, Unbezahlte Zeit, Verrechnung mit Urlaub je nachdem wie dein Chef drauf ist und ja, bei einem normalem AN kann das zur Fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung führen.

Familiengerd  23.01.2019, 13:37
Verrechnung mit Urlaub

Nein, die unentschuldigte Fehlzeit darf nicht mit Urlaub verrechnet werden.

Der Arbeitgeber ist allerdings berechtigt, das entsprechende Entgelt einzubehalten, dies aber auch nur, solange für diese Fehlzeit ein Nachweis fehlt und wenn er nicht aus anderen Umständen sicher weiß, dass der Fragesteller auch in der nicht nachgewiesenen Fehlzeit tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war.

bei einem normalem AN kann das zur Fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung führen.

Eben: "kann"!

Aber nur, wenn noch sonst besondere Gründe in diesem Zusammenhang vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen; für eine Kündigung kommt es also auf die ganz konkreten Umstände an, zu denen hier nichts weiter bekannt ist.

Rheinflip  23.01.2019, 11:37

Entweder Urlaubsanrechnung oder Abzug.

berlina76  23.01.2019, 11:47
@Rheinflip

Er kann es auch mit Überstunden Verrechnen- Achnee ein Azubi darf ja keine Überstunden machen.

Er kann auch, wenn es im Betrieb die 3 Tage Regelung gibt, von der unentschuldigten Woche nur 2 Tag als unentschuldigt rechnen(bei 5 Tage Woche), vorausgesetzt die Fehlzeiten sind in der ersten Woche angefallen.

Wie auch immer. Das er es nur einmal verrechnen darf sollte klar sein, es liegt aber dennoch im ermessen des Chefs, zu welcher Lösung er greift.

Eine Kündigung ist eher unwahrscheinlich, aber eine Abmahnung ist denkbar. Ebenso kann ein Abzug denkbar sein.