Ab wann kann man ein Azubi wegen Krankheit kündigen?

4 Antworten

Guten Morgen NikOxC, 

die Kündigung ist im Berufsbildungsgesetzt (BBiG) nach §22 geregelt. 

Generell hat hat man als Auszubildender einen besonderen Kündigungsschutz. Generell kann man wegen Krankheit nicht gekündigt werden. Allerdings gibt es hier eine Ausnahme, wenn die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses nicht zumutbar ist. 

Ist zum Beispiel die Prognose nicht gegeben, das der Auszubildende wieder gesund wird oder dem Betrieb  ist  es finanziell nicht möglich, greifen Sonderkündigungen. Allerdings stellt der Azubi keine wirtschaftliche Maßnahme für den Betrieb da, sodass dies auch wieder schwer für den Betrieb wäre dies darzulegen.

Im groben sind in zwei Fällen eine Kündigung wegen Krankheit, auch ohne vorherige Abmahnung möglich - da personenbedingt.

  1. bei häufigen Kurzerkrankungen (min. 45 - 60 Tage pro Jahr, innerhalb 24 Monate)
  2. Kündigung bei Langzeiterkrankungen (Eignung infolge von Krankheit nicht gegeben, zeitnahe Genesung innerhalb der Ausbildungszeit nicht in Aussicht)

Wenn natürlich offensichtlich keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt und dies auffliegt, durch z.B. durch offensichtlich äußerliche Aktivitäten, kann dies auch unter bestimmten Bedingungen zur fristlosen Kündigung führen, auch während eines Ausbildungsverhältnis - stellt ja eine Form des Betruges da. 

LG

Louis

NikOxC 
Beitragsersteller
 12.12.2017, 07:42

aber nur weil man krank ist heißt es doch nicht das man nicht raus an die früsche Luft darf... ?

SirKermit  12.12.2017, 07:52
@NikOxC

Nein, überhaupt nicht, ganz im Gegenteil. Du sollst ja die Genesung fördern, die Aktivitäten sollten sich demnach in diesem Rahmen bewegen und dazu dienen, dich wieder gesund zu machen.

Als Idee ein Klassiker: Wer sich lauthals mit Migräne krank aus dem Betrieb verabschiedet, der sollte dann keine Bilder in die Netze stellen, wie er "krank" ein Heavymetal Konzert besucht.

LouisLawrant  12.12.2017, 08:37
@SirKermit

..wie lösch ich mein Kommentar? 


LouisLawrant  12.12.2017, 08:39
@NikOxC

Du bist als Arbeitnehmer sogar verpflichtet alles für eine mögliche förderne Genesung in Anspruch zu nehmen. Auch dafür gibt es wieder ein Gesetzesauszug. Hab gerade leider keine Zeit dir den rauszusuchen, du kannst aber bei Interesse einfach mal googeln. 

Mit "offensichtlich äußerlichen Tätigkeiten" ist zum Beispiel gemeint, wenn du bei einem angeblich schweren fiebrigen Infekt nachts, grölend und am abfeiern in 'nem Club gesehen wirst. Es gibt auch Erkrankungen wo der Aufenthalt in Urlaubsgebieten zur ärztlichen Anordnung gehören. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an.

Azubis kosten wenig Geld und haben besonderen Kündigungsschutz. Das sehr aufwendige Kündigungsverfahren steht damit einer geringen Einsparung an Personalkosten gegenüber.

Wenn er aber nachweislich blau macht, könnte es dennoch recht schnell zur Kündigung kommen.

Als Chef würde ich ihn nach der Ausbildung nicht übernehmen.

Griesuh  12.12.2017, 08:32

HanniManni schreibt:
Azubis kosten wenig Geld

Wie kommst du auf so eine Aussage?

Was ist "ziemlich oft"?

Personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigungen im Ausbildungsverhältnis sind nur sehr schwer durchzusetzen. Je näher das Ende der Ausbildung rückt, desto schwieriger wird es. Das gilt besonders bei häufigen Kurzerkrankungen.

Bei einer Langzeiterkrankung (das ist hier ja offensichtlich nicht er Fall) kann auch dann eine Kündigung nur in Betracht kommen, wenn zu erwarten ist, dass der Azubi bis zum Ende des Ausbildungsverhältnisses noch nicht gesund ist.