Gibt es AVWL (Altersvorsorgewirksame Leistungen) nur in der Metallrente der Allianz?
Guten Tag liebe Community, ich bin 20 Jahre alt und momentan in Ausbildung als Elektroniker für Automatisierungstechnik in der E-/M-Industrie. Vor zwei Wochen habe ich bei meiner Bank (Sparda-BW) eine förderbare und fondsgebundene Rister-Rente (Union Investment) abgeschlossen. Dabei dachte ich daran dort die mir Zustehenden AVWL (Altersvorsorgewirksame Leistungen) von 13,29€ mtl. einfließen zu lassen. Die Union schickte mir also den Antrag und ich reichte diesen im Perso.Büro meines Arbeitgebers ein. Die Personalerin wank jedoch sofort ab und meinte, dass sie die AVWL nur in ihre "Betriebsrente" ( Metallrente https://www.metallrente.de/ ) und Altersvorsorge-Versicherungen der Allianz zahlen würden und ich gezwungen bin die Metallrente abzuschließen, wenn ich die AVWL beziehen möchte. Ich habe aus Wikipedia, Gesamtmetall und IGM Infoseiten über die AVWL-Tarifvereinbarungen jedoch entnommen:
•Wahlrecht des Beschäftigten zwischen zwei Arten der Altersvorsorge: Einzahlung in einen auf seinen Namen abgeschlossenen privaten "Riester-Vertrag" oder Umwandlung von Entgeltbestandteilen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (nach TV EUW)
Ich sehe mich hier jedoch in meinem Wahlrecht eingeschränkt, da mir eigentlich keine Wahl, sondern nur die Option: Metallrente angeboten wird.
Habe ich das mit dem Wahlrecht falsch Verstanden und ich kann meinen Rister-Vertrag nicht "frei" wählen, oder handelt in diesem Fall mein Arbeitgeber unzulässig?
Mit freundlichen Grüßen, Daniel
8 Antworten
Hallo SmokaHeadGG,
das ist eine spannende Frage zu der wir dir gerne eine Hilfestellung geben möchten.
In Deinem Fall musst du zwischen
- einem privaten Riestervertrag
- einem AVWL-Riestervertrag
- und einem Vertrag als betriebliche Altersvorsorge unterscheiden.
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge schließt dein Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einen Vertrag zu deinen Gunsten ab. Hier kann dein Arbeitgeber entscheiden, bei welcher Versicherung der Vertrag geschlossen wird.
Den privaten Riestervertrag schließt du als Versicherungsnehmer selbst ab. Durch einen Kollektivvertrag kann dein Arbeitgeber für ein Exklusivangebot in eurem Unternehmen sorgen. Ein Kollektivvertrag kann gegenüber dem Standardtarif noch einmal verbesserte Konditionen enthalten, sobald
- sich mindestens 10 Arbeitnehmer bei Beginn für eine Metall-Rente Riester entscheiden
- und Dein Arbeitgeber eine Verwaltungsvereinbarung mit MetallRente abschließt.
Dadurch spart sich dein Arbeitgeber den Verwaltungsaufwand, Beiträge an eine Vielzahl von Anbietern überweisen zu müssen. In jedem Fall bist du in einem solchen Vertrag der Versicherungsnehmer und nicht dein Arbeitgeber.
In einem AVWL-Riestervertrag, bei dem du sowohl Versicherungsnehmer als auch Zulagenberechtigt bist, wird laut BVerfG (Bundesverfassungsgericht) und BSG (Bundessozialgericht) nicht von einer betrieblichen Altersvorsorge ausgegangen. Daran ändert auch die Beteiligung deines Arbeitgebers an dem Riestervertrag nach dem Tarifvertrag AVWL nichts. Auch der GKV-Spitzenverband (Gesetzliche-Krankenversicherungsverband) hat die Beitragsfreiheit der Leistungen explizit bestätigt. Dies unterscheidet den AVWL-Riestervertrag zusätzlich von einer betrieblichen Altersvorsorge.
Das heißt, sowohl bei einer privaten Riesterrente als auch bei einem AVWL-Riestervertrag kannst du frei bestimmen, wo er den Vertrag abschließt. Denn es besteht kein Direktionsrecht, da es keine betriebliche Altersvorsorge ist, in der dein Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist.
Informationen zum Nachlesen findest du auch im Tarifvertrag AVWL und unter www.metallrente.de
Viele Grüße, Angie vom Allianz Hilft Team
Ich sehe mich hier jedoch in meinem Wahlrecht eingeschränkt, da mir eigentlich keine Wahl, sondern nur die Option: Metallrente angeboten wird.
Die Wahl des Durchführungsweges und des Anbieters obliegt dem Arbeitgeber als Versicherungsnehmer, nicht dir!
Die Leistungen der Kollektivverträge der Metallrente in der bAV sind kaum anderweitig zu erreichen, daher besteht auch nur ein sehr geringes Haftungsrisiko für den Arbeitgeber i.S.d. BetrAVG.
Über den Betrieb zu riestern ist auch nicht gerade besonders clever, aus steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Gründen.
Habe ich das mit dem Wahlrecht falsch Verstanden
Du kannst selbstverständlich wählen
- ob du einen Riestervertrag abschließt (hängt vom Bedarf ab).
- bei welchem Anbieter du diesen abschließt, aber
- dein Betrieb hat seinen Rahmenvertrag und dabei bleibt es auch.
Nach meinem Verständnis handelt Dein Arbeitgeber unzulässig.
Nutzt Du die AVWL im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge ist Dein Arbeitgeber der VN und er kann Dir Vorgaben amchen (z.B. nur Metallrente).
Nutzt Du die AVWL für Riester, so ist das Dein privater Vertrag und Dein Arbeitgeber zahlt schlicht und einfach nur die Beiträge. Hier hat der Arbeitgeber nichts mit dem Vertrag weiter zu tun und darf Dir auch keine Vorgaben hinsichtlich Produkt oder Produktanbieter machen.
Hallo DolphinPB, in seinem Fall ist es tarifvertraglich geregelt. Hat schon seine Richtigkeit.... Es steht dem Arbeitgeber sich dem Tarifvertrag zu unterwerfen oder Ausnahmen zu genehmigen.
Na ja, eine Idee nicht, aber ein freundlich aber bestimmt vorgebrachter Hinweis sollte doch wohl erlaubt sein. Ansonsten, gibt es bei Euch einen Betriebsrat ?
Und der Arbeitgeber hat auch nicht die Möglichkeit Tariflich festzulegen die AVWL nur im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge auszuzahlen, sodass diese Entscheidung bei mir liegt ob ich sie betrieblich oder für einen Riester nutzen möchte?
M.E. haben Sie in der Tat die Wahl ob Sie die AVWL via bAV oder privat nutzen möchten.
fürs riestern ist es VWL , hat jeder arbeitnehmer die option .
das AVWL ist eben nur eine sonderform einer organisation .
Nee, AVWL sind eben nicht VWL, und nur bestimmte Arbeitnehmer (bestimmte Branchen und Tarifverträge) haben diese Option.
genau das !
Gibt es AVWL (Altersvorsorgewirksame Leistungen) nur in der Metallrente der Allianz?
Nein - die kann man auch noch über andere Versicherungsunternehmen abschließen.
Allerdings hat der Arbeitgeber bei einer betrieblichen Altersversorgung und dazu gehört auch die AVWL ein Direktionsrecht und kann bestimmen über welchen Versicherer seine Mitarbeiter einen Vertrag abschließen müssen.
Und hast du eine Idee, wie ich dagegen vorgehen könnte, ohne mich direkt unbeliebt zu machen? Übrigens noch vielen Dank für eine Antwort!