Ungewolltes Abonnement kündigen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Aufgrund der monatlichen Kosten halte ich persönlich den Vertrag tatsächlich für schwebend unwirksam, da dafür meiner Meinung nach die Zustimmung der Eltern erforderlich ist. Bis hier Post in Form eines Gerichtlichen Mahnbescheides einträfe würde ich hier nichts mehr unternehmen.

ZeEp86 
Beitragsersteller
 22.12.2017, 00:28

Haha ja mach ich ^^

ZeEp86 
Beitragsersteller
 21.12.2017, 23:23

Danke für deine Hilfe :)

Stadewaeldchen  21.12.2017, 23:24
@ZeEp86

Keine Ursache. Macht 358,80€

Nee, Spaß, entspann dich :)

ZeEp86 
Beitragsersteller
 21.12.2017, 23:17

Danke für die Antwort. Findest du es sehr wahrscheinlich, dass bald Post eintrifft, falls ich es ignoriere?

Stadewaeldchen  21.12.2017, 23:20
@ZeEp86

Mein Bauchgefühl sagt mir: Da komen noch viele E-Mails mit drohung von Pest, Cholera und Krätze, aber keine gerichtliche Post.

Unrelevant was in der Mail steht. Fernabmeldegestz greift auch hier. 14 Tage hast du Widerrufsrecht. Davon abgesehen das noch nicht volljährig bist ist der Vertrag nicht gültig

Yoshi26  22.12.2017, 01:07

Das ein Sprichwort , das sagt man so.

ZeEp86 
Beitragsersteller
 22.12.2017, 00:44

Also soll ich morgen eine E-Mail schreiben, um das ganze zu Widerrufen? Entschuldige, ich weiß nicht was du mit "Papier ist geduldig" meinst ^^

Yoshi26  22.12.2017, 00:36

Ich denke die sind unseriös. Schreibe den sicherheitshalber ein Widerruf , ganz wichtig es muss Widerruf drin stehen. Aber Papier ist geduldig , solange kein Brief vom Gericht kommt.

ZeEp86 
Beitragsersteller
 22.12.2017, 00:34

Danke für die Antwort. Aber wieso antwortet man mir immernoch mit der Rechnung? Vielleicht ist das Unternehmen tatsächlich ziemlich unseriös.

bei denen brauchst du dir keine sorgen zu machen, wenn zahlungsaufforderungen oder sonst was kommt, einfach ignorieren.

da passiert garnix, da sie sich nicht an die button lösung halten.

die betreiber der seite haben noch viele andere seiten wo sie die gleiche abzock masche betreiben

ZeEp86 
Beitragsersteller
 23.12.2017, 16:20

Achso, danke für die Erklärung :)

ZeEp86 
Beitragsersteller
 22.12.2017, 00:40

Ja langsam bin ich auch überzeugt davon, dass es nur bei E-Mails bleibt. Wegen der Button Lösung: Es steht bei den Nutzungsbedingungen in rot, dass es nach 5 Tagen automatisch auf 1 Jahr verlängert wird (Hab ich erst nach der E-Mail gesehen) fällt das in die Button-Lösung mit rein?

miranya  22.12.2017, 00:52
@ZeEp86

nein !.

Der Button zur Abgabe der Bestellung muss einmal am Ende (keine mehrfache Verwendung des Buttons zulässig) der Bestellseite gut sichtbar platziert werden. Bei der Benennung des Buttons lässt der Gesetzgeber verschiedene Alternativen gelten. Grundsätzlich gilt aber auch hier, dass verwirrende und ablenkende Zusätze verboten sind. Der Verbraucher muss bei der Abgabe seiner vertragsrelevanten Erklärung eindeutig und unmissverständlich darüber informiert werden, dass seine Bestellung eine finanzielle Verpflichtung auslöst.

Pflichtinformationen

Die Neuregelungen zur Button-Lösung betreffen im Wesentlichen den Abschluss des Bestellprozesses (Bestellübersicht). Die nötigen Pflichtinformationen wie Produktmerkmale, Mindestlaufzeit, Gesamtpreis, Versand- und Zusatzkosten müssen klar verständlich und in hervorgehobener Weise (z.B. farbliche Gestaltung) in unmittelbarem, direktem zeitlichen Zusammenhang vor dem Bestellbutton stehen. Folglich müssen alle ablenkenden Elemente zwischen Bestellbutton und Pflichtinformationen entfernt werden. Dazu zählt auch der Hinweis auf das Widerrufsrecht oder die AGB.

Zulässige Bezeichnungen
  • Kostenpflichtig bestellen
  • Zahlungspflichtig bestellen
  • Zahlungspflichtigen Vertrag schließen
  • Jetzt kaufen

Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn Sie Ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird Ihr Account aus unserer Datenbank vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von einem Jahr umgestellt. 

Stand der Obige Text schon vor 5 Tagen dort?

ZeEp86 
Beitragsersteller
 22.12.2017, 00:31

Ich weiß nicht, ob sie wirklich den genauen Standort kennen, aber aufjedenfall wissen sie in welcher Stadt ich lebe. Ich hoffe auch, dass es nur bei E-Mails bleibt.

Keyjump  21.12.2017, 23:21

Also ich würde vorerst warten. Normalerweise sollten es solche (meiner Meinung nach) unseriösen Anbieter nicht vor Gericht treiben.

Deinen Genauen Standort sollten sie übrigens nicht wissen (dürfen), außer du hast dem Zugestimmt

ZeEp86 
Beitragsersteller
 21.12.2017, 23:14

Das steht in den Nutzungsbedingungen, also wenn man sich registriert. Aber die hab ich leider gar nicht gelesen.

Geh damit auch nochmal zur Verbraucherzentrale, die klären sowas auch gut gegen paar Euro. Die haben mir bei ähnlichem geholfen