Allianz Beitragsrückgewähr Police
Hallo ! Ich habe bei der Allianz zum Januar 2008 über meinen damaligen Vers.Vertreter eine Riester-Renten Versicherung abgeschlossen. Im Juni diesen Jahres habe ich meine Bankverbindung geändert. Leider war mir bis dahin nicht bewusst das ich 3 verschiedene Vertragsnummern habe. Es handelt sich hierbei um Riester-Rente, Basis-Rente und die Beitragsrückgewähr-Police. Sind 3 verschiedene Vertragsnummern. Nach langem hin und her wurden bis zum Oktober die Riester- und Basis-Rente von meinem neuen Bankkonto abgebucht. Die Beträge für die Beitragsrückgewähr-Police jedoch nicht (für 5 Monate). Die 3 Vertragsnummern wurden zu diesem Monat freigestellt, da ich jetzt in eine BAV einzahle da dies mehr für mich bringen soll. Bekomme ich im Fall das ich das eingezahlte Geld zurück haben möchte jetzt Probleme dadurch das die Police 5 Monate nicht gezahlt wurde? Das der staatl. Zuschschuss flöten geht ist mir klar.
5 Antworten
"da diese für mich mehr bringen soll"
bist du sicher, daß es mehr bringt?? in der tat hat die bav vorteile, aber hat man dir tatsächlich auch einen wirklichen schichtenvergleich gerechnet oder hat man dir einfach nur gesagt, daß es mehr bringt?
deine riester und basisrente läuft schon drei jahre, d.h. einen wesentlichen anteil der abschluss und vertriebskosten hast du schonbezahlt. in der bav fallen diese kosten erneut an. die nachteile einer orzeitigen kündigung hat dir jaa11 schon erklärt.
ich denke dass der kollege der dir die riester verkauft hat bei seiner beratung auch die bav ins auge gefasst hatte und mit guten gründen eine andere strategie verfolgt hat. i.d.r. ist es wirtschaftlicher einen einmal eingeschlagenen weg weiter zu gehen. sonst kommt in drei jahren wieder einer der dir erzählt, daß produkt xxx dir mehr bringt und dann fängst du wieder von vorne an.
geh mal zu deinem allianz-vertreter und lass dir die drei wege gegenüberstellen. vor allem lass dich auch über die vor- und nachteile aufklären.
ach ja, und bevor die frage kommt, ich habe mit deinen verträgen wirtschaftlich nichts zu tun, meine antwort hier ist also wirklich neutral und ein gut gemeinter tip.
Vielen dank für den Stern :-)
Du hast eine RiesterRente abgeschlossen und nun sind es drei Verträge? Komisch, ich merke was ich unterschreibe, aber egal.
Welches Geld möchtest du zurück?
Die RiesterRente kannst du selbstverständlich kündigen. Du bekommst dann den Rückkaufswert abzüglich der erhaltenen Zulagen ausgezahlt. Davon kannst du dann, soweit erfolgt, Steuerrückzahlung vornehmen, wenn du die RisterRente steuerlich abgesetzt hast. Die BasisRente kanst du kündigen, der Vertrag wird aber nur beitragsfrei gestellt - eine Auszahlung ist nicht vorgesehen. Die BeitragsrückgewährPolice dient der Absicherung der Beiträge im Todesfall und ist eine reine Risikoversicherung. Du kannst sie kündigen, wirst hier aber definitiv kein Geld erhalten.
Nein, nach Tarifbestimmung darf eine BasisRente nicht ausgezahlt werden. Lt. Bedingung wird bei Kündigung der Vertrag bis zum Rentenbeginn beitragsfrei gestellt. Begründet wird es mit der Steuervergünstigung im Beitragszeitraum.
Es ist völlig egal wo du eine sogannte Riester-Rente abschließt, die einzigen die von dieser schön geredeten Anlage profitieren sind nur der Staat und die Versicherung. Die Riester-Rente ist einfach nur ein nutzloses Produkt. Die in der Riester Rente enthaltenen sehr hohen Gebühren fressen die Zinsen soweit auf, das die Rendite auf dem Niveau eines Sparbuches liegt. Und dann müßte ein heute 35jähriger Sparer mindestens 75 Jahre alt werden, nur um von seinen eigenen Einlagen und den Zuschüssen zu profitieren. Auch ein Versicherungswechsel bringt auch nur weitere Kosten. Einfach Beitragsfrei stellen damit die Zuschüsse nicht zurückgebucht werden und das Geld lieber anderweitig investieren.
Beitragsrückgewähr ist im allgemeinen eine Unfallversicherung. Du bist also mit Beiträgen im Rückstand. Die Allianz will diese haben, das sie ja das Risiko getragen hat. Du kannst den Vertrag dann fristgerecht kündigen. Die Beitragsrückgewähr wird allerdings erst frühestens nach 12 Jahren fällig.
und nach tod auch?
Hans schreib nicht über Dinge die du nicht kennst ... hier geht es um Riester- und BasisRente und nicht um Unfall!!!!
@ derhans die "beitragsrückgewährpolice" ist eine ergänzung zur basisrente. hierdurch wird die rückzahlung der eingezahlten prämien bei tod vor rentenbeginn gewährleistet. es besteht kein zusammenhang zu einer UBR=Unfallversicherung mit beitragsrückgewähr.
Generell zu Lebensversicherungen und Riester sagt das öffentlich rechtliche Fernsehen folgendes:
http://www.youtube.com/watch?v=SdMPUMIx1WU
Und Urteile des BGH haben Gesetzeskraft. excabe
Urteile des BGH haben Gesetzeskraft.
In Deutschland gibt es kein 'case law', somit ist das falsch.
Wer das glaubt, glaubt auch an den Weihnachtsmann ... das sind Journalisten die viel Einschaltquoten wollen. Das Thema kommt immer wieder regelmäig auf.
Und wenns das öffentlich rechtliche Fernsehen ist, so sind doch die dargestellten Tatsachen mal wieder aus dem Zusammenhang gerissen um Schlagzeilen zu machen. WISO machte das auch schon und wurde erfolgreich verklagt für den Schwachsinn den sie damals verzapft haben.
Und dafür zahl ich auch noch GEZ ???
War so ein öffentlich rechtliches Programm nicht auch das mit dem Ratenzahlungszuschlag bei Versicherung? Das hat damals viel Spaß gemacht!
und heute wirds von ntv ausgeschlachtet und immer wieder in den Laufbändern eingeblendet, und zu überteuerten Faxabrufen geleitet.
Ein Schelm wer Böses dabei denkt und eventuell auf den Gedanken kommt dass Fernsehsender und Journalisten keine Abzocker sein könnten.
Wieso bekomme ich bei der Basis-Rente nichts ausgezahlt? Zumindest das was ich eingezahlt habe oder nicht ? Beitragsfrei sind schon alle 3 Versicherungen.