Autoversicherung bucht mehr ab als im Vetrag steht.

10 Antworten

Du hast mit der Versicherung einen Vertrag abgeschlossen. An diesen hat sich die Versicherung zu halten. Ob die Bearbeiterin hier einen Fehler gemacht hat oder nicht, ist nicht von Bedeutung. Die Versicherung könnte den Vertrag allenfalls wegen Irrtums anfechten. Einfach einen höhreren Beitrag berechnen, geht jedenfalls gar nicht.

Ich würde dir empfehlen, die Versicherung schriftlich auf den Vertrag hinzuweisen und eine Frist für die Gutschrift des zu viel berechneten Beitrages zu setzen. (Einschreiben - Rückschein)

Du solltest hier Fakten schaffen, die sich später, falls es zu einem richtigen Streitfall kommt, auch beweisen lassen.

Delectro 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 13:49

Und was mache ich wenn die sagen nö machen wir nicht ? Es geht ja jetzt nicht um sooo viel Geld aber trotzdem. Ich bin "nur" Azubi und das Auto ist schon teuer genug...

Du hast das Recht den Vertrag mit dem nun höheren und richtigen Betrag zu kündigen, Deine Entscheidung.

Delectro 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 13:45

Ja aber dann habe ich keine Versicherung mehr...

Antitroll1234  30.05.2014, 13:57
@Delectro

...wie gesagt, Deine Entscheidung.

Wenn Du nicht damit einverstanden bist musst Du halt vom Sonderkündigungsrecht gebrach machen, oder den nun richtigen Beitrag akzeptieren.

Die Versicherung muss mit dir einen neuen schriftlichen Vertrag abschliessen, erst dann koennen sie einen hoeheren Betrag abbuchen. Was im Vertrag vereinbart wurde das gilt solange bis ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde.

Gehe zu deiner Bank und lasse den zuvielgezahlten Beitrag zurueckbuchen und ueberweise ihnen den im Vertrag vereinbarten Betrag.

Antitroll1234  30.05.2014, 14:04
Gehe zu deiner Bank und lasse den zuvielgezahlten Beitrag zurueckbuchen und ueberweise ihnen den im Vertrag vereinbarten Betrag.

Ganz dumme Idee, das könnte eine Zwangsstillegung zur Folge haben wenn die Versicherung der Zulassungsstelle mitteilt das keine Versicherung mehr vorliegt.

Delectro 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 14:06

Abgebucht haben die noch nix sondern am Montag wird abgebucht. Das kommt dann auch noch hinzu. Ich habe monatliche abbuchung angegeben, muss aber weil die es mal wieder vebockt haben meinen Antrag zu bearbeiten die Versicherung vom 26.02 bis zum 01.07 komplett bezahlen, das steht in einem Brief den ich heute bekommen habe. Und da ist schon ne ganz schöne Summe zusammengekommen die ich nicht einfach so bezahlen kann. Ich habe noch ganz andere Ausgaben und dann kommen die mit so nem Klopper und wollen dass ich alles auf einmal bezahle.

Antitroll1234  30.05.2014, 14:10
@Delectro

Ich habe monatliche abbuchung angegeben, muss aber weil die es mal wieder vebockt haben meinen Antrag zu bearbeiten die Versicherung vom 26.02 bis zum 01.07 komplett bezahlen

?!?

Musst doch eh im Voraus zahlen, und nächsten Monat erfolgt die Abbuchung für Juni.
Also hast Du doch vom 26.02. die monatlichen Beträge noch gar nicht bezahlt und musst diese doch noch auf Deinem Konto haben weil diese eben noch nicht abgebucht wurden.

Ich habe noch ganz andere Ausgaben und dann kommen die mit so nem Klopper und wollen dass ich alles auf einmal bezahle.

Was heißt auf einmal, die vorherigen Beträge wurden doch nur noch nicht abgebucht, also hast Du einen "Vorschuss" erhalten.

ronnyarmin  30.05.2014, 14:13
@Delectro

Diese Argumentation verstehe ich nicht. Du hast monatliche Abbuchung vereinbart, das Geld musst du also haben, Und dann wird nicht abgebucht, und du gibst das dafür vorgesehene Geld einfach aus, machst das monatelang so und beschwerst dich dann über den 'Klopper', dass die Versicherung plötzlich Alles auf einmal bezahlt haben möchte?

Zu deiner eigentlichen Frage: Ich würde es auch so machen wie von FGO65 vorgeschlagen. Der Einwand von Antitroll1234 ist unbegründet, denn du bezahlst ja den vertraglich vereinbarten Berag.

Delectro 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 14:14
@Antitroll1234

Ich hatte bei der Versicherung vorher ein andere Fahrzeug angemeldet. Das habe ich dann abgemeldet und mein neues angemeldet. So da aber beide Fahrzeuge den fast selben Betrag kosten sollten habe ich nich bemerkt dass meine Versicherung das Geld für das andere Auto weiter abgebucht hat anstatt für mein neues. Das Geld soll ich wieder zurück überwiesen bekommen. Wann das statt findet weiß ich allerdings nicht.

Antitroll1234  30.05.2014, 14:15
@ronnyarmin

Der Einwand von Antitroll1234 ist unbegründet, denn du bezahlst ja den vertraglich vereinbarten Berag

Garantiert nicht, da der Fragesteller zu 100% eine Beitragsrichtigstellung erhalten hat.

Woher sollte er sonst wissen das der Beitrag höher ausfällt wenn der Betrag erst kommenden Montag abgebucht wird.

Antitroll1234  30.05.2014, 14:16
@Delectro
So da aber beide Fahrzeuge den fast selben Betrag kosten sollten habe ich nich bemerkt dass meine Versicherung das Geld für das andere Auto weiter abgebucht hat anstatt für mein neues.

Wenn Du das alte abgemeldet hast, wird der Beitrag ab Tag der Abmeldung berücksichtigt und erstattet.

Delectro 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 14:21
@Antitroll1234

Ja das ist klar. Das ich so viel nachzahlen muss sehe ich auch ein. Es ärgert mich nur dass die anscheind so langsam sind das die wirklich fast 3 Monate gebraucht haben um einen Antrag durch zu kriegen.

Delectro 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 14:23
@Antitroll1234

Ja toll der Vertrag läuft schon seit 3 Monaten und heute bekomme ich eine Rechnung auf der steht was ich Montag zahlen muss. Eine richtige Beitragsrichtigstellung habe ich niemals bekommen. Nur die Rechnung für den offenen Betrag.

Antitroll1234  30.05.2014, 14:24
@Delectro

Sei doch froh, da konntest Du 3 Monate den eigentlich zu zahlenden Betrag gewinnbringend anlegen ;-)

Antitroll1234  30.05.2014, 14:26
@Delectro

Auf der Rechnung ist im Normalfall alles aufgegliedert, vom SFR, über eventuelle Sondereinstufungen und gilt als Beitragsrichtigstellung.

Du bist im Recht. Den Fehler den die Bearbeiterin gemacht, muß Sie ausbügeln und nicht Du. Vertrag, heißt Vertrag.

Bist du im Versicherungsschein deutlich auf die Abweichung vom Antrag hingewiesen worden? Dann kannst du dem Ganzen innerhalb eines Monats widersprechen. Machst du das nicht, gilt die Abweichung genehmigt.

Wenn der Hinweis auf die Abweichung fehlt, gelten die Daten des Antrages.

http://dejure.org/gesetze/VVG/5.html

Hatte die Beraterin denn bei Antragsaufnahme den Fahrzeugschein vorliegen und trotzdem ein falsches EZ-Datum eingetragen? Oder hast du ihr das Datum nur mündlich mitgeteilt?

Delectro 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 14:18

Ich war da und habe ihr alle meine Autopapiere gegeben. Sie hat mich ledeglich gefragt was für eine Versicherung ich genau haben möchte. Ob nur Haftplicht oder mit Teil-/Vollkasko. Den rest hat sie selber gemacht. Der von ihr genannte Betrag war für mich ok und so habe ich den Vertrag unterschrieben. Ein paar Wochen später bekam ich einen Anruf von der Versicherung und die meinten da stimmt was mit dem Erstzulassungsdatum nicht. Ich habe das richtige Datum dann telefonisch durchgegeben und dann hat die Frau am telefon sich bedankt und hat aufgelegt. Von höheren kosten war nie die Reden bis ich heute einen Brief bekam auf dem dann der neue Betrag drauf steht den ich dann ab sofort zu zahlen habe.

Antitroll1234  30.05.2014, 14:21
@Delectro

Ist doch wurscht wer welchen Fehler begangen hat, was soll diese Diskussion.

Du hast 2 Möglichkeiten:
Du akzeptierst den neuen höher ausfallenden Betrag oder du kündigst die Versicherung aufgrund dessen.

kim294  30.05.2014, 14:22
@Delectro

Die entscheidende Frage: Bist du schriftlich in dem Versicherungsschein auf die Abweichung hingewiesen worden?

Das steht nämlich dazu im Versicherungsvertragsgesetz:

§5 Abweichender Versicherungsschein (1) Weicht der Inhalt des Versicherungsscheins von dem Antrag des Versicherungsnehmers oder den getroffenen Vereinbarungen ab, gilt die Abweichung als genehmigt, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt sind und der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht. (2) Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer bei Übermittlung des Versicherungsscheins darauf hinzuweisen, dass Abweichungen als genehmigt gelten, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheins in Textform widerspricht. Auf jede Abweichung und die hiermit verbundenen Rechtsfolgen ist der Versicherungsnehmer durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam zu machen. (3) Hat der Versicherer die Verpflichtungen nach Absatz 2 nicht erfüllt, gilt der Vertrag als mit dem Inhalt des Antrags des Versicherungsnehmers geschlossen. (4) Eine Vereinbarung, durch die der Versicherungsnehmer darauf verzichtet, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten, ist unwirksam.>

Delectro 
Beitragsersteller
 30.05.2014, 14:27
@kim294

Kommt drauf an wie man es sieht. Ich habe eine Rechnung bekommen auf dem steht welche Betrag seit dem 26.02 bis zum 01.07 offen ist. Da stand dann zufällig den monatlich zu bezahlenden Betrag.