Beitrags Rückbuchung einer Versicherung?
Gute tag zusammen Ich stelle mir die frage wer ist für was im Nachhinein verantwortlich ? Bsp. Person A hat eine autoversicherung für ein Auto abgeschlossen und dieses Auto fährt auch Person B ,aber der Monats Beitrag wird von Person B und deren Konto abgezogen .jetzt die Frage .....Wenn Person B den Beitrag zurück bucht (Person B steht nicht im Vertrag bzw hat irgendwas unterschrieben)...Ist dann Person A der jene wo dann einen auf den Deckel bekommt Person B ....
5 Antworten
Von welchem Konto das Geld abgeht ist irrelevant.
Person A hat den Versicherungsvertrag unterschrieben und muß auch dafür sorgen, das die Beiträge bezahlt werden. Dabei ist es wie gesagt egal wen Person A mit der Zahlung beauftragt, es liegt in Ihrer Pflicht die Zahlung auch zu prüfen.
Also bekommt Person A die Mahnung und die weiteren Folgen zu spühren.
Hallo Dublex90sg,
wie AntwortMarkus schon ganz richtig geschrieben hat: der Versicherungsnehmer ist als Vertragspartner allein verantwortlich dafür, dass die Beiträge rechtzeitig bezahlt werden.
Die Folgen stehen in den Vertragsbedingungen jedes Unternehmens.
Speziell bei der Autoversicherung kann es noch für jemand anderen Konsequenzen geben:
Wenn z.B. der Vater die Versicherung abschließt und das Auto auf den Sohn zugelassen ist, ist der Sohn der "abweichende Halter". Der Halter ist u.a. gesetzlich verpflichtet dafür zu sorgen, dass das Auto durchgehend versichert ist.
Wenn die Beiträge für die Versicherung nun z.B. vom Sohn nicht bezahlt werden, folgt recht bald die Kündigung seitens der Versicherung. Sie sagt auch direkt bei der Zulassungsstelle Bescheid.
Dem Halter drohen dann einige Unannehmlichkeiten: hohe Kosten für eine Zwangsabmeldung, ggf. eine Anzeige wg. Fahren ohne Versicherungsschutz usw.
Viele Grüße
Lydia vom DEVK-Team
Haftbar ist (fast) immer der Versicherungsnehmer. Woher das Geld für die Beiträge kommt ist (fast) immer egal.
Der Versicherungsnehmer muss dafür Sorge tragen, dass die Beiträge rechtzeitig bezahlt werden. Macht er das nciht und fehlen Beiträge, gibts keinen auf den Deckel, aber der Versicherungsschutz erlischt und in der Kfz-Haftpflichtversicherung kommt dann demnächst jemand, der das Kennzeichen entstempelt. Es handelt sich dabei um eine Pflichtversicherung.
Die Kosten dafür hat dann auch der Versicherungsnehmer zu tragen.
Zivilrechtlich kann der das vom Beitragszahler dann einfordern.
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherung und der ist auch verantwortlich.
(Person B steht nicht im Vertrag bzw hat irgendwas unterschrieben).
Dieser Hinweis ist falsch.
Person B steht als abweichender Kontoinhaber im Vertrag und hat als Beitragszahler den Vertrag auch mit unterschrieben!
Bedeutet, er hat eine Verpflichtung die Beiträge zu zahlen.