Autoverkauf/Vertag?

5 Antworten

Schon im Mai hat der Stiefvater einen Käufer gefunden und sließ mit ihm eine Vereinbarung, dass das Fahrzeug am 15.Juni gegen Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von X € übergeben wird. Der Stiefvater hat extra 500€ als Auto Kaution bekommen, für die Absicherung, dass der Käufer nicht abspringt.

Und damit ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustandegekommen.

Der Stiefvater wollte die schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer zurückziehen, aber der Käufer begann zu drohen, dass er vor Gericht klagen würde.

Diese Vereinbarung ist Bestandteil des Kaufvertrags, die kann Dein Stiefvater nicht einseitig zurückziehen.

Verträge sind einzuhalten, vor Gericht würde der Käufer Recht bekommen.

Der „echte” Kaufvertrag war nicht abgeschlossen.

Aber sicher doch, der ist zustandegekommen.

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Leuni2020 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 17:49

Was kann man sonst machen, um den Vertrag zu kündigen?

Valnar25  10.08.2020, 17:50
@Leuni2020

Einen Kaufvertrag kann man nicht kündigen.

NoName08154711  10.08.2020, 17:53
@Leuni2020

Nichts könnt Ihr machen, Kaufverträge lassen sich nicht einseitig kündigen.

Leuni2020 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 17:48

Ja, man muss aber den kompletten Kaufvertrag ausfüllen mit Ausweisdaten, Anschrift und etc. In der Vereinbarung stehen nur den Namen, Preis, Nummer der Zulassungsbescheinigung und Zeitpunkt. Kaufvertrag-Muster kann man z.B. auf Mobile.de finden. Außerdem war die Vereinbarung auf Englische sprache gemacht.

Valnar25  10.08.2020, 17:50
@Leuni2020

Du hast leider keine Ahnung, wovon du redest.

Papa und Käufer haben sich offensichtlich auf alle Modalitäten geeinigt. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, welcher von beiden Seiten zu erfüllen ist.

Ein Kaufvertrag bedarf keiner Schriftform. Mit Anzahlung der 500 € ist meines Erachtens der Kaufvertrag zustande gekommen und Ihr mußt das Fahrzeug rausrücken(natürlich gegen Bezahlung).

Ja, der Käufer kann auf die Erfüllung seines Vertrages klagen.

Der „echte” Kaufvertrag war nicht abgeschlossen.

Wenn mindestens zwei sich einig sind, entsteht ein echter Vertrag, der mit allen Rechten und Pflichten rechtsverbindlich ist und in den meisten Fällen dem BGB unterliegt.

Wir gehen täglich Verträge ein ohne es zu bemerken, unzählige male im Leben.

Leihst Du mir Dein Fahrrad, ja hier bitte, ich brauche es heute abend zurück = Leihvertrag

Kannst Du mir 400€ leihen? ich zahle sie mit monatlich 50€ zurück. Hier die 400 Euro, = Darlehensvertrag

Du kannst die Wohnung haben, monatliche Miete 400 €, hier die Schlüssel, danke, hier die erste Monatsmiete = Wohnungs Mietvertrag

Aufnahme einer Arbeit und Erhalt der Entlohnung = Arbeitsvertrag

Beim Bäcker ein Brötchen mitnehmen und bezahlen = Kaufvertrag

ich schenke Dir mein Taschenmesser, oh, danke = Schenkungsvertrag

kannst du kurz auf meine Tasche aufpassen? ja, gib her =Inobhutnahme

Fahr mal kurz mit meinem Auto etwas für mich einkaufen, ja mach ich = Auftragsfahrt

schneiden sie mir ein Stück Holz, länge ein Meter, ja holen sie es heute mittag ab = Werkvertrag

usw, usw, usw.Nur wenige Verträge bedürfen einer besonderen Form, die gängisten sind zb. Berufs- Ausbildungsverträge (nur schriftlich Rechtswirksam) und Verträge die bebaute oder unbebaute Grundstücke zum Gegenstand haben (nur notariell gültig)

Das verzwickte daran, wir schließen mit wenigen Worten, manchmal nur mit Geesten folgenschwere Verträge ab, ohne auch nur im geringsten über die rechtlichen Folgen nachzudenken. Zum Glück geht das meistens gut, aber manches geht auch so richtig.... und damit meine ich "so richtig" in die Hose und endet nicht selten vor Gericht, zerbricht Freundschaften usw, usw. usw.

Was wenn bei der Auftragsfahrt mit dem fremden Auto ein Unfall passiert den der Beauftragte verursacht hat... Der hat erstmal ein schlechtes Gewissen und überlegt sofort wo das Geld für den Schaden herkommen soll... Der Eigentümer verlangt die Reparaturkosten, weil der Beauftragte den Unfall ja verursacht hat..... Weit gefehlt.... Als Auftraggeber einer Auftragsfahrt ist es so, als säße man selbst am Steuer, der Beauftragte kann nur bei vorsätzlich und manchmal bei grob fahrlässig herbeigeführten Unfällen zum vollen oder teilweisen Schadensersatz verpflichtet werden.

Ein mündlicher Kaufvertrag ist bindend und in diesem Fall auch beweisbar, weshalb sollte der Käufer sonst die 500 € bezahlt haben? Richtig: um sich die zukünftigen Eigentumsrechte wie besprochen zu sichern.

ja, sicher müsst ihr euch sorgen machen

da kann er schadensersatz fordern

Der „echte” Kaufvertrag war nicht abgeschlossen.

Wie kommst du auf diese Annahme?