Autoverkauf trotz laufendem Verfahren?
Hallo, ich hatte letzte Woche einen Autounfall (ohne Personenschaden) wegen Sekundenschlaf und möchte nun so schnell wie möglich das noch fahrtüchtige Unfallauto verkaufen. Ist der Verkauf trotz laufendem Verfahren möglich oder muss ich hier auf etwas achten?
3 Antworten
Gutachten Versicherung und Polizeigutachten muss fertig sein
Sicher soll deine Kasko zahlen. Das entscheidet deine Versicherung. Hat die Polizei das Auto zum Verkauf freigegeben?
Zwei Dinge sind nicht erwähnt.
Ist das Auto von der Polizei/Staatsanwaltschaft freigegeben oder gibt es noch etwas, das eine Aushändigung verhindert. Du kannst den Wagen als Eigentümer zwar verkaufen, müsstest dann aber angeben, dass du ihn temporär noch nicht in Besitz hast. Dadurch wird ein Verkauf -sagen wir mal- erschwert.
Zum anderen gibt es da das zivilrechtliche/versicherungstechnische Problem. Da du wohl Schuld bist, musst du dich an deine Versicherung wenden, die wohl in diesem Fall einen Gutachter schicken wird. Das muss jetzt nicht zu deinem Vorteil sein, es kann nämlich auch sein, dass sie versuchen eine Minderung ihrer Zahlung durch Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zu erreichen. Ich hoffe es war kein Alkohol oder ähnliches im Spiel. Auf jeden Fall muss der Wagen der Versicherung zur Besichtigung zur Verfügung stehen. Nach deren OK kannst du den Wagen sicherlich verkaufen/verschritten.
Da wäre ich vorsichtig, vielleicht kommt noch eine gerichtliche Abhandlung eines entstandenen Sachschadens, da könnte der beschädigte PKW noch zur Begutachtung benötigt werden.
Ist das Gutachten auch nötig wenn ich das auto als unfallauto verkaufen möchte?