Auto in die Werkstatt gebracht bezahlt und Fehler nicht behoben, kann man das Geld wieder verlangen, wie ist die Rechtslage?
4 Antworten
Nein,Du musst den Wagen zur Nachbesserung in die Werkstatt geben.Leider hast Du keinen Schadenersatzanspruch / Leihwagen für diese Zeit.Nur wenn die Nachbesserung keinen Erfolg hat,könnte eine Regelung ,wie Du es vorhast in Frage kommen.Beste Grüße
Es muss das ausgeführt werden was im Werkstattauftrag steht. Steht dort Fehlersuche muss der Fehler gesucht/gelöscht werden. Steht dort Wischer wechseln sollte dies ebenso geschehen.
Steht im Auftrag, Auto läuft nicht, Steuerkette erneuern. Dann wird die Steuerkette erneuert. Wenn die Mühle dann nicht läuft ist das Pech.
Wenn "Fehlersuche" der Werkauftrag war, muss diese Suche natürlich auch bezahlt werden. Das ist ja Arbeitszeit.
Ja das ist mir klar, Aber er hat gesagt dass er den Fehler gefunden hat. Hat ihn dann repariert für 230€ und jetzt war das doch was anderes
Es kommt drauf an, welchen Auftrag du gegeben hast? Was steht denn da wörtlich drin?
Wie willst du die Erfüllung eines Vertrages reklamieren, wenn du auch auf Nachfrage nicht weisst, was du unterschrieben hast?
Wenn du den auftrag "zündspule und kabel ersetzten" unterschriebn hast, dann kannst du nichts machen, steht auf dem vertrag sowas wie "Fahrzeug ruckelt..prüfen instantsetzten" dann kannst du was dagegen machen.
Den Vertrag hab ich mir gar nicht durchgelesen, er sagte damit ich dein Auto reparieren darf. Die Werkstatt hat in unserer Stadt die beste Bewertung um mir wurde diese von nem Freund empfohlen. Also mein Motor fing an zu ruckeln, ich dann dahin und er sagte nach der Fehlerauslesung das die Zündspule und die Zündkabel neu müssen. Da hab ich gesagt wenn das dann wieder läuft soll es machen. Musste 230 € bezahlen aber das Auto ist genauso kaputt wie vorher, weil er sagt das ist warscheinlich doch was anderes, das kann doch nicht angehen oder?