Autounfall mit privat PKW während Minijob (Nebenjob)
Hallo, hätte eine dringende Frage bezüglich der privat PKW Nutzung bei einem Minijob. Wer haftet im Falle eines Unfalls, welcher sich während der Arbeitszeit in einem Minijob (450€) mit meinem privaten PKW als Student ereignet?
Folgendes Beispiel: Ich arbeite in einem Imbissstand und dort fällt eine Glühlampe im WC aus. Da gerade nicht viele Gäste dort sind/ wenig zu tun ist, fahre ich zum nahe gelegenen Baumarkt und kaufe dort eine Lampe. Auf diesem Weg ereignet sich ein Autounfall den ich verschulde/ bzw. eine Teilschuld habe. Wer haftet nun für den Sachschaden an meinem Auto (habe keine Vollkasko)? Wer haftet für den Schaden (Sach/ bzw. Personen), welchen ich anderen zufüge mit meinem Auto?
Ist es bei diesem Szenario von Bedeutung, ob ich für diese Besorgungsfahrt A: Von einem Vorgesetzten/Chef direkt aufgefordert wurde, dies zu erledigen B: Eigenmächtig gehandelt habe (jedoch im Interesse des Betriebes und mit Wissen der Kollegen/Vorgesetzten) C: Es immer so gehandhabt wird, dass ein MA während der Arbeitszeit und wenn wenig zu tun ist, solche Tätigkeiten erledigt für den Betrieb (ohne vorige direkte Anweisung eines vorgesetzten, jedoch dies allgemein bekannt/ gewollt so immer gehandhabt wird).
Leider habe ich diesbezüglich nichts im Netz finden können. Mich interessiert hierbei nämlich nicht, was mit Lohnfortzahlung ist o.ä. Nur was den direkten Schaden anbelangt, der durch den Unfall entstanden ist.
10 Antworten
Für den gegnerischen Schaden kommt auf jeden Fall mal die KfZ-Haftpflichtversicherung - mit der negativen Folge der SFR-Höherstufung - auf.
Beim Schaden am eigenen Fahrzeug ist von Bedeutung, ob es sich um eine "angeordnete Dienstfahrt" gehandelt hat, wobei die "Anordnung" eine wesetliche Rolle spielt. Im Fall einer solchen Fahrt muss der Arbeitgeber für den Schaden am Fahrzeug des AN gerade stehen. Bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung nur in Höhe der SB. Jedoch hat er auch und nicht nur die finanziellen Folgen der SFR-Höherstufung zur VKV zu übernehmen, sondern auch die der KfZ-Haftpflichtversicherung. Bei der AG-Haftung ist es übrigens unerheblich, ob der AG ein km-Geld bezahlt und in welcher Höhe.
Im Falle einer grobfahrlässigen Herbeiführung des Unfalls ist der AG jedoch von diesen Zahlungspflichten befreit. Ebenso in den Fällen B und C der Fragestellung.
Ob der Unfall durch einen "Festangetellten" oder "Minijobber" verursacht wurde spielt eben so wenig eine Rolle, da in diesem Fall beide die gelichen Rechte/Pflichten haben.
Ich glaube, da bleiben Sie voll auf Ihren Kosten, sofern sie nicht per Vollkasko abgesichert sind, sitzen. Für Gefälligkeiten gibt's in unserer Rechtsordnung wohl keinen Platz. Wenn Sie in keiner Rechtsschutzversicherung sind, wo sie sich zumindest beraten lassen können, bleibt Ihnen nur der Weg zum Anwalt, ob sich da die auf 190 Euro gedeckelten Gebühren für eine Erstberatung rechnen, müssen Sie mit spitzem Bleistift entscheiden.
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Privat-Pkw auf einer Dienstfahrt benutzt, trägt der Arbeitgeber nur dann das Unfallrisiko, wenn die Nutzung auf Anweisung des Arbeitgebers, im Betätigungsbereich des Arbeitgebers erfolgte.
IMHO also nur für Fallkonstruktion A, sonst könnte man ja jeden Unfall nachträglich mit einer Besorgungsfahrt verbinden um Ansprüche zu generieren :-(
Dieser Zahlungsanspruch des Arbeitnehmers besteht sebst dann aber nicht, wenn eine Kilometerpauschale bezahlt würde. Und nur i. H. d. Rückstufungsschadens, wenn er lediglich den steuerlich zulässigen Kilometersatz vergütet.
G imager761
Das ist ganz klar eine Frage an deine Haftpflichtversicherung. Ein Anruf bei der Hotline kostet nichts... Die können es dir viel genauer und zuverlässiger sagen als jeder andere hier.
ich denek, wenn du den auftrag von deine chef hast , bist du über ihn abgesichert.
bzw. kann deine autoversicherung das geld bei deine chef einfordern, der das natürlich seinen versicheurngen eldet