Autounfall durch Blitzer ausgelöst? Wer ist schuld?

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Hallo, hierzu kann nur festgestellt werden, dass die Blitzer so gestaltet sind, dass sie keinen Schaden anrichten können, der Autofahrer also nicht mehr als unbedingt notwendig bei der Fahrt gestört bzw. irritiert oder gefährdet wird.

Weiterhin bleibst festzustellen, dass der Fahrer selbst Schuld hat, denn hätte er die vorgeschriebene Geschwindigkeit eingehalten, dann hätte er ja auch nicht den Blitz ausgelöst. Wer in einer solchen Situation sein Auto nicht beherrscht dürfte wohl kaum fähig sein ein Kraftfahrzeug zu führen. Man muss seine Fahrweise dem eigenen Können anpassen, nicht umgekehrt.

Nein. Dass der Blitz ausgelöst wird ist seine Schuld. Somit auch der Unfall.

Anders würde es aussehen, wenn ein anderer Autofahrer dadurch so stark geblendet wird, dass er einen Unfall baut. Das kann aber nicht passieren, wenn man genug Sicherheitsabstand hält, und dass man wegen kurzer Helligkeit plötzlich stark auf die Seite lenkt, bezweifle ich.

Auch wenn Dein Fall konstruiert ist. Ich wundere mich immer wieder über die Gedankengänge und Anschauungen mancher Mitmenschen wenn sie eigenes Fehlerhalten durch an den Haaren herbeigezogene Dinge zu entschuldigen suchen.

Mir ist kein solcher Fall bekannt, vorstellbar und wünschenswert ist aber das der Richter in der Verhandlung feststellt das dieser Unfall allein aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit passiert ist.

Kann ich sowas machen?

Nein, wobei können wirst Du das schon können, wird aber nix bringen außer Gelächter von den zu bearbeiteten Personen.

Aus Sicht des Autofahrers hat doch der Blitzer Schuld an dem Unfall, da ohne diesen der Wahrscheinlichkeitsgrad zu so einem Unfall erheblich geringer gewesen wäre

Äh Nein

Ist nun doch der Autofahrer für alles schuld?

Ja, der Autofahrer ist allein für sein Tun verantwortlich, der Blitzer kann nix dafür, wenn der Autofahrer schon durch das Blitzlicht des Blitzers so dermaßen abgelenkt oder erschrocken ist, was macht der Fahrer wenn andere Verkehrsteilnehmer auftauchen ?

Ich kann es nicht mehr mit einer Quelle belegen, nur aus meinem Gedächtnis:

Der Blitzer gilt als erwartbares 'etwas' im Strassenverkehr und muss in die Geschwindigkeit mit einbezogen werden, so dass eine angepasste Geschwindigkeit vorliegt.

Im Prinzip also ein Freibrief seitens des Gesetzgebenden dich zu Blitzdingsen, wann und wo immer sie wollen.

Crack  28.12.2013, 23:04

Im Prinzip also ein Freibrief seitens des Gesetzgebenden dich zu Blitzdingsen, wann und wo immer sie wollen.

Und das ist auch nötig, nämlich um manchem Autofahrer den Glauben zu nehmen er hätte einen Freibrief der es ihm erlaubt wann und wo immer er will sich über die Regeln hinwegzusetzen.