Mehrfach geblitzt werden unter 20 km/h - reine Interessenfrage!
Hallo,
Vorweg will ich sagen das es mir nur um den Interessensaspekt geht. Bin kein Raser und wurde bisher auch nur 2 mal wegen lächerlicher 3 und 5 km/h zu schnell geblitzt. Das aus einem am berg (an dem das auto sogar im 3. gang noch schneller wird) stehendenden mobilen Blitzern und ich hab halt rollen lassen ^^
Aber ich finde einfach keine Antwort im Internet auf meine Frage:
Also, wenn man mehrfach in einem Jahr mit mehr als 20/21/25 km/h geblitzt wird kann einem ja nach der Zeit, wegen beharrlicher Pflichtverletzung, der Führerschein abgenommen werden. Aber wie sieht es unter 20 km/h also im Ordnungswidrigkeitenbereich aus ?
Ein Kollege meinte mal man könne sich immer wieder und wieder mit geringer Geschwindigkeitsübertrung messen lassen und solange es keine Straftat (sprich punkte) ist passiert auch nicht. Im Internet finde ich auchnur berichte die auf <20 km/h verstöße bezogen werden.
Weiß einer da genaueres ? Will nicht mit unwahrheiten durch den Tag laufen sondern endlich Gewissheit.
3 Antworten
Verwarnungsgelder für Ordnungswidrigkeiten bis 20km/h Überschreitung werden nicht gespeichert da es dafür ja keine Punkte gibt.
Trotzdem ist es möglich das auch für mehrere kleine Verstöße andere Maßnahmen als nur das vorgesehene Verwarnungsgeld ergriffen werden wenn diese wiederholt auftreten. Dafür muss es dann aber auch erst einmal jemandem auffallen.
Sollte man sich also z.B. regelmäßig vom selben Blitzer ablichten lassen und diese Vorgänge laufen alle bei ein und dem selben Sachbearbeiter zusammen dann kann dieser durchaus z.B. auch ein Fahrverbot verhängen.
Mhh, na das ist ja wieder Typisch Deutschland. Den einen erwischts durch zufall und der andere kommt ungeschoren davon. Ich finde da sollte es mal klare Regeln geben. Sowas wie: 10 mal in einem Jahr geblitz mit unter 20 km/h = 1 Monat Fahrverbot oder Bußgeld von 1500€ (Leute die beruflich auf den Lappen angewiesen sind sollte man da schonen können, und mehr als Geld will der Staat eh nich, seien wir ehrlich) :( Danke für deinen Beitrag.
Da hast du vollkommen recht. Es gibt Ordnungswidrigkeiten und den Bußgeldkatalog. Der Bußgeldkatalog tritt ab genau 21km/h in Kraft. Ordnungswidrigkeiten werden von deiner Komune geregelt. Bezahlen und abheften. Erst bei Bußgeldbescheiden wird eine Anklage erhoben und ein Verfahren eingeleitet.
Der Bußgeldkatalog tritt ab genau 21km/h in Kraft.
Nein, das macht er schon bei 1km/h Überschreitung.
Denn im BKat werden alle OWi`s die Straßenverkehr begangen werden sanktioniert, auch die ganz kleinen.
Und mit Bußgeldbescheiden wird auch sicher keine Anklage erhoben...
Unter 20 km/h kannst Du jeden Tag 3 Mal. Es hat keine Folgen.
Rechtlich eher irrelevant.
Betonung liegt da wohl auf "eher".^^ Denn wenn das mal einem Sachbearbeiter auffällt, droht neben Fahrverbot u. U. auch mal ne MPU.
Allerdings müssten das schon 40 oder mehr Verstöße innerhalb eines Jahres sein.
Wäre eher nicht zu empfehlen.^^