Leitplanke - Ausland - Unfall - Versicherung?
Vor wenigen Wochen war ich in Italien auf einer Paßstrecke unterwegs. Aufgrund von naßer Fahrbahn, habe ich in einer Kehre mit ca 40 km/h die Kontrolle verloren und bin mit einer Aufprallgeschwindigkeit von ca. 20 km/h gegen die Leitplanke gefahren. Mein Beifahrer und ich sind dann schnell zurückgesetzt und haben festgestellt, dass an der Leitplanke nichts ist. Der Wagen war noch fahrtüchtig sodass wir weiterfahren konnten. Direkt danach (30 min) habe ich die Versicherung angerufen. Diese konnte mir aufgrund von EDV Problemen nicht weiterhelfen und verwies mich auf den kommenden Montag (Der Unfall war an einem Samstag Abend). Am Montag bin ich dann direkt zur Autowerkstatt. Ein Gutachter der Versicherung kam und konnte den Schaden sowie den Hergang bestätigen. Soweit so gut. Im Laufe der Woche bin ich dann unsicher bzgl. eventuellen Schäden an der Leitplanke geworden und habe angefangen zu googeln. Wie so oft – keine gute Idee. Von einer Fahrerflucht kann ich definitiv nicht sprechen. Schließlich kann mein Beifahrer und ich sagen, dass nichts passiert ist. Wie auch immer, am Donnerstag habe ich dennoch die italienische Polizei angerufen und gefragt ob ein Schaden bekannt ist. Die Beamten verneinte das und fragte mich warum ich denn anrufe, wenn kein Schaden an der Leitplanke vorhanden war. Ich habe ihr dann von der 24h-Regelung in Deutschland berichtet. Sie kennt das alles nicht und sagte, dass ich mich melden solle, wenn die Versicherung irgendetwas von mir will. Nun ist es soweit: Alle Unterlagen liegen der Versicherung vor. Es ist alles nachvollziehbar und okay ABER aufgrund des hohen Schadenwert am Auto unterstellen die mir, dass an der Leitplanke was sein muss. Nun habe ich wieder bei der italienischen Polizei angerufen mit der Bitte dass sie mir doch bitte schriftlich bestätigen soll, dass der Unfall gemeldet worden ist und kein Schaden bekannt sei. Ehrlich gesagt fühlen die italienischen Beamten sich schon eher gestört von meinem Kleinkram. Das Problem ist nun, dass die deutschsprachigen Beamten noch im Urlaub sind und mir erst danach mein Anliegen bearbeiten können. Nun zu meiner Frage: Wie kann es jetzt weitergehen? Von den italienischen Behörden werde ich wohl kaum eine Anzeige zu befürchten haben.
3 Antworten
Aufgrund von naßer Fahrbahn habe ich in einer Kehre mit ca 40 km/h die Kontrolle verloren...
Nein. Du hast die Kontrolle verloren, weil du zu schnell warst.
Du hast anscheinend eine Vollkaskoversicherung. Den Schaden hast du gemeldet. Jetzt musst du warten, bis sich die italienische Seite bei dir meldet.
Wie kann es jetzt weitergehen?
Das hattest du selber geschrieben: Im Moment ist kein deutschsprachiger Beamte verfügbar. Also muss die Versicherung so lange warten, bis Jemand aus dem Urlaub zurück ist.
Von den italienischen Behörden werde ich wohl kaum eine Anzeige zu befürchten haben.
Sollte das eine Frage sein oder eine Festellung?
Die vorgeschriebene Geschwindigkeit habe ich eingehalten
Da musst du Irgendwas falsch verstanden haben. Es gibt, ausser manchmal auf Autobahnen anhand eines blauen Schildes, keine vorgeschriebene Geschwindigkeit. Die maximal zulässige Geschwindigkeit kann, wie dein Unfall zeigt, zu schnell sein.
Für das Wetter war aber auch das wahrscheinlich zu schnell
Genau so ist es.
bleibt dann mein Vollkaskoschutz bestehen?
Das klärst du am Besten mit deiner Versicherung.
Ich kenne zwar die Italienischen Gesetze aber auch in Deutschland sind Bagatelschäden an Verkerseinrichtungen nicht meldepflichtig. Die Frage ist nur was ist ein Bagattelschaden bei einer Leitplanke z.b. Wenn nur Lackieren dran sind.
"nicht" fehlt da noch
Von einer Fahrerflucht kann ich definitiv nicht sprechen.
ich aber schon.. auch, wenn du als laie keinen schaden entdeckt hast, hättest du nicht ohne weiteres weiterfahren dürfen...
Mit dieser Antwort kann ich leider nichts anfangen. Schließlich habe ich bereits erläutert, dass wir keinen Schaden entdeckt haben. Auch haben wir in unmittelbarer Nähe, im Regen sowie in der Dämmerung, noch 20 min gestanden um das Fahrzeug wieder Fahrbereit zu machen. Wenn kein Sachschaden zu sehen ist, darf man den Unfallort verlassen. Das ist mein Wissensstand.
Das ist leider so nicht richtig und wird von Gericht anders bewertet. Kein für dich sichtbarer Schaden bedeutet noch lange nicht, dass auch tatsächlich kein Fremd- Schaden entstanden ist.
Dafür müsste ich erstmal angezeigt werden. Nur um das nochmal zu verdeutlichen. Ich habe bei der Polizei angerufen und den Unfallhergang sowie den Straßenabschnitt durchgegeben. Zum einen war es unheimlich schwierig jemanden an die Leitung zu bekommen und zum anderen wurde mir gesagt, dass kein Schaden bekannt ist. So wie ich es rausgehört habe, sehen die es auch nicht als notwendig an, hinzufahren um das anzuschauen. Die machen bei weitem nicht so ein Wind wie die deutschen Behören. (Ohne Erfahrungswerte) Im Umkehrschluß bedeutet das, dass ich auch eine Stunde nach dem Unfall hätte anrufen können. Das hätte die ebenso wenig interessiert. Man darf in dieser Angelenheit nicht außer Acht lassen, dass der Unfall im Ausland passiert ist.
Für mich scheint diese Auslegung der Fahrerflucht eher ein Instrument der Versicherer zu sein.
Danke für deine Antwort. Ja, der Wagen ist vollkaskoversichert. Ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre, weiß ich nicht. Er war defintiv nicht vorsätzlich oder provoziert. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit habe ich eingehalten. Für das Wetter war aber auch das wahrscheinlich zu schnell. Wie auch immer... Zur letzten Frage/Feststellung: Das weiß ich eben nicht. Gemeldet habe ich den Unfall (wenn auch 3 Tage später) Ich befürchte auch wenn im Nachgang ein Schaden festgestellt wird, muss ich nicht zwangsläufig mit einer Anzeige rechnen. Schließlich bin ich bereits im Kontakt mit der Polizei (Und man kann kaum glauben wie egal denen die sache ist) . Die Frage wäre in diesem Fall: Wenn keine Anzeige gestellt wird sondern eine (höchst unwahrscheinliche) eventuelle Schadensregulierung gefordert wird - bleibt dann mein Vollkaskoschutz bestehen?