Autounfall beim rückwärts ausparken am Supermarketparkplatz: beide sind gleichzeitig aus gegenüberstehenden Parklückken rückwärts ausgefahren...?
Polizei hat Zeugen befragt. Laut Polizei 50–50 % Schuld von beiden Seiten. Nun sagt meine Versicherung, das es noch nicht 100 % feststeht, da die gegnerische Seite behauptet plötzlich schon gestanden, als es zum Zusammenstoß kam Was denkt Ihr und wie lange kann es dauern. Danke?
8 Antworten
Ich hatte einen ähnlichen Fall wo jemand rückwärts in mein geparktes Auto gefahren ist.
Von seiten der Versicherung wurde versucht mir zu unterstellen ich hätte im Halteverbot gestanden, im nächsten Schreiben wurde daraus absolutes Halteverbot. Mein Anwalt war sehr beslustigt und hat angefragt für welche Version sie sich denn nun entscheiden würden. Man entschied sich für das absolute Halteverbot.
Fakt ist aber an dieser Stelle gibt es keines von beiden. Das wurde dann mit Fotografien bewiesen.
Dann versuchte man es mit der Dunkelheit (Unfallzeit war gegen 22:30 Uhr im Februar), mein Fahrzeug wäre unbeleuchtet gewesen. Das ist ja auch die Regel, wenn keiner drinsitzt und das KFZ geparkt ist. An der Stelle wo das Fahrzug geparkt war ist 1,80 weiter eine Straßenlaterne.
Kurzum man versuchte sich auf allen möglichen Wegen mir eine Teilhaftung anzuhängen. Es wurden auch tatsächlich 25% der schadensumme einbehalten, die ich umgehend eingeklagt habe.
Der Prozeß zwei Monate nach Klageerhebung dauerte genau 9 Minuten. die Richterin sah das ganz simpel: Wer rückwärts fährt hat eine besondere Sorgfaltspflicht. Und wenn ein Hindernis in Form eines fremden PKWs im Weg steht hat man nicht das Recht dieses gewaltsam auf Seite zuschaffen selbst dann nicht wenn sich das Fahrzeug verbotswidrig im absoluten Halteverbot befunden hätte. Hätte ja auch eine ußgängerin mit Kinderwagen sein können. Kann man eine Stelle, wo man hinfahren will nicht einsehen hat man sich einweisen zu lassen.
Ergebnis 100% Schadenersatz und 10 Monate Trara
Ich hatte einen ähnlichen Fall
Sorry, aber wo ist das ein ähnlicher Fall? Dass dabei 2 Autos beteiligt waren? Blödsinn. Diese beiden Fälle lassen sich absolut nicht vergleichen.
Das mit der Polizei wundert mich ein bisschen. Kundenparkplätze eines Supermarktes sind Privatgelände. Da ist die Polizei nicht zuständig.
Wenn ihr beide, inkl. der Zeugen, gegenüber der Polizei ausgesagt habt das beide gefahren sind, dann sieht das für die andere Seite nun natürlich doof aus etwas anderes zu behaupten.
Aber einigt man sich nicht, dann wird es gerichtlich geklärt werden müssen und sowas kann dauern.
Liegt dann dran wie viel das zuständige Gericht zu tun hat, kann einige Wochen dauern, kann auch viele Monate gehen sowas.
Völlig egal wer gefahren oder gestanden hat. Auf Supermarktparkplätzen gilt 'grösstmögliche Rücksichtnahme' und immer 50/50. (Hat meine Versicherung mir erklärt nachdem ein anderer mir 2x rückwärts reingedonnert ist obwohl ich stand).
Die Polizei trifft keine beschluss, sie nehmen nur alle daten auf.
Fahrzeughalter und Zeugen müssen lediglich das gericht überzeugen.