Unfallschaden erst nach 3 Wochen gemeldet

6 Antworten

Auch wenn damals alles ohne Polizei geklärt wurde, kann es dennoch passieren, dass du ein Bußgeldbescheid bekommst, wenn der Unfall nachträglich noch gemeldet wurde. Fotos etc. wurden wahrscheinlich nicht gemacht? Denke aber, dass der "Geschädigte" nachweisen muss, dass der Kratzer tatsächlich von dir stammt. 

vssssv 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 15:35

das ist das, damals wurden keine bilder gemacht. jetzt aber, hieß es vom geschädigten, dass jetzt sie ein foto gemacht hat. aber was bringt ihr das jetzt?) und was genau ist mit busgeld gemeint?

iTunesgirl  12.05.2015, 15:39
@vssssv

wenn sie das Foto jetzt erst gemacht hat, bringt ihr das nichts mehr. Naja, wenn du einen Unfall verursacht hast, hast du eine Ordnungswidrigkeit begangen. Wird die Polizei hinzugezogen muss man normalerweise ein Bußgeld zahlen. Um die 30€. Ich würde jetzt aber erstmal das Gespräch mit der Person suchen und ansonsten kannst du dich auch einfach bei der Polizei mal beraten lasse, sollte da nichts bei rum kommen. 

Angeblich wurde nach 3 Wochen ein kratzer an dem auto entdeckt.

Zu Spät, nach 3 Wochen wird keine Versicherung mehr dafür einstehen. Wo ist die Person in dieser Zeit rumgegondelt und hat sich den Kratzer eingehandelt? Du sollst nun dafür zahlen.

vssssv 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 15:36

sehe ich auch so, der logik nach halt, aber kann man es noch mit einem gesetz bestätigen?

peterobm  12.05.2015, 15:42
@vssssv

kannst gerne in deinen Versicherungsunterlagen nachsehen, dort wird es wohl heissen: unverzüglich also Zeitnah. Hättest also den Unfall dort melden müssen, auch wenn keine Polizei vor ort war.

schreibe ihr das du keinen schaden verursacht hast und sie dir bitte mitteilen möchte wann und wo denn der schaden entstanden sein soll. 

wenn da nichts schriftlich gemacht wurde ist es schwer nachzuweisen wo der schaden herkommt. der kann auch später entstanden sein

vssssv 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 16:35

ok. danke schon mal für die hilfreichen antworten

vssssv 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 15:38

hmmm das problem ist dass ich sie heute am telefon (vor lauter angst) gefragt wie hoch der schaden ist.

martinzuhause  12.05.2015, 15:41
@vssssv

sowas sollte man ja nun nicht sagen. erst mal abstreiten einen schaden verursacht zu haben wenn da keiner zu sehen war. und wenn man sich trifft auf jeden fall einen zeugen mitnehmen und mal nachsehen wo da überhaupt ein schaden ist. vllt will sie da nur geld machen

iTunesgirl  12.05.2015, 15:42
@vssssv

Lass dich bloß nicht verunsichern. Damals war kein Schaden am Auto, das habt ihr beide bestätigt. 

vssssv 
Beitragsersteller
 12.05.2015, 15:33

ok. ich habe mit ihr telefoniert. ich möchte heute zu ihr fahren und mir den krantzer anschauen. außerdem sie gleich darauf hinweisen dass ihr der schaden wirklich irgendwann erst später entstehen konnte. wenn sir dann anzeige machen will. dann bin ich doch im recht, oder?

martinzuhause  12.05.2015, 15:35
@vssssv

du solltest da nur nicht zugeben das du raufgefahren bist oder einen krater verursacht haben könntest. wenn da keiner war sag ihr das du keinen schaden verursacht hast und bei dir am auto auch keiner ist und du damit einen unfall ausschliessen kannst

Das ist mir zu wirr. Leistet sich nicht genau aus diesen Gründen der Halter eine Versicherung und warum wird die nicht eingebunden? Der Anspruchsteller kann doch dort seinen angeblichen Schaden gerichtsfest belegen und der angebliche Verursacher gegenan gehen, oder? ... und dann entscheidet die Rechtsabteilung der Versicherung und gut ist. Alles doch ganz einfach, oder?

Überlass das doch einfach Deiner Versicherung.

Die wehren auch unberechtigte Schäden ab.