Autounfall beim Wenden überholt worden
Folgende Situation: Ich wollte auf einer Straße wenden hab rechts geblinkt, bin zur Hälfte auf den Parkstreifen rechts gefahren um genug Platz für den Wendevorgang zu schaffen. Ich stand dann also mit dem Auto mit der einen Hälfte auf der Straße und mit der andern auf dem Parkstreifen. Dann hab ich links geblinkt und anschließend nach hinten geguckt ob ein Auto kommt wo dann auch ein ganzes Stück entfernt ein Auto kam was ja auch im Normallfall kein Problem ist weil derjenige dann halt kurz hinter mir warten muss bis ich fertig mit Wenden bin. Ich hab dann langsam mit dem Wendevorgang begonnen und kurz nach dem ich dann mit dem linken Vorderrad über der Mittellinie war hat mich das Auto hinter mir überholt und ich bin dem in den Kotflügel gefahren. Polizei sagt ich wäre Schuld weil beim Wenden auf besondere Vorsicht geachtet werden muss. Ich hab die Schuld nicht anerkannt weil in meinen Augen der andere Schuld hat. Der andere hat locker gesehen das ich beim Wenden bin und dann überholt man doch nicht sondern wartet die paar Sekunden bis der andere fertig ist?! Die besondere Vorsicht gilt jawohl genauso fürs Überholen? Selbst wenn ich ein Auto sehe und mir nicht sicher bin was der vor hat bleib ich doch erst mal dahinter und guck was der macht bevor ich überhole?! Ich hab in meinen Augen schon besonders Vorsichtig gewendet. Die Polizei hat das mit dem nicht anerkennen der Schuld erst mal so notiert und meinte die das gibt jetzt ein Bußgeldverfahren und da wird das ganze endschieden.
Schäden sind eigentlich nicht wirkliche große entstanden. Bei ihm eine kleine Beule im Kotflügel bei mir Stoßstande + linker Scheinwerfer also grobe Richtung bei jedem n 1000er denk ich.
Jetzt die Frage wie geh ich am besten weiter vor? Wenn die Bußgeldstelle mir auch noch die Schuld gibt lohnt es sich dagegen vorzugehen? (Rechtsschutz hab ich) Was droht mir als Strafe wenn ich die Schuld bekomme? Gibt’s da schon n Punkt? Das beschäftigt mich am meisten weil ich noch in der Probezeit bin sprich Punkt = Lappen weg.
5 Antworten
Leider ist das Gesetz hier absolut eindeutig ( § 9 Abs. 5 StVO ):
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Du hast Dich nicht so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist - es kam zum Unfall. Auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer kommt es dabei nicht mehr an.
Er durfte überholen und Du hättest warten müssen, bis von hinten kein Fahrzeug mehr kommt. Da liegt der Denkfehler.
Im Übrigen wird es im Auge des Betrachters liegen, ob es ein Überholvorgang oder ein Ausweichversuch im letzten Moment war. Aber die Schuld liegt so oder so bei Dir.
Das Bußgeld beträgt übrigens 80,-€ und soweit ich weiß, handelt es sich um einen A-Verstoß.
Wieso durfte er überholen? Wenn er sich unsicher ist was ich mache ist eine Gefähdung anderer ja nicht ausgeschlossen und somit hätte er erstmal warten müssen was ich mache?
Die Formulierung "daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist" wird nur für einige, wenige Verkehrssituationen verwendet und soll die besondere Sorgfaltspflicht deutlich machen. Beim Überholen gilt schlicht § 1 StVO.
Ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug muß selbstverständlich nicht erst sicher sein, daß der Vorfahrtgewährende auch wirklich halten wird. Sonst wäre es ja keine Vorfahrt.
Am besten eine Beratung beim Anwalt
was ja auch im Normallfall kein Problem ist weil derjenige dann halt kurz hinter mir warten muss bis ich fertig mit Wenden bin
Natürlich ist das ein Problem. Der hat Vorfahrt!? Du hättest doch warten können bis der vorbei ist oder nicht? Einspruch einlegen bringt eh nichts. Der Polizist hat recht. Punkte oder so gibt es nicht. Du musst nur ein Bußgeld von 35 euro zahlen.
Die Rechtschutz wird da nicht mitspielen,da keine Aussicht auf Erfolg besteht.Siehst das Auto kommen,aber der hat gefälligst zu warten, weil du da so einen Irrsinn mitten auf der Straße veranstaltest.Der andere hat nicht überholt,man kann nur fahrende Fahrzeuge überholen. Du warst für ihn ein plötzlich auftauchendes Hindernis,was er umfahren wollte.Dann bist du vom Seitenstreifen in die linke Spur gefahren.So hat sich das aus Sicht des Anderen dargestellt.Mit deiner Sichtweise der Schuldfrage würde ich lieber nicht argumentieren,dann wäre dir eine Nachschulung so sicher wie das Amen in der Kirche.
Du hast ja das Auto kommen sehen, dann hättest du mit dem Wenden die paar Sekunden warten können.
Aber das gleiche das eine Gefährdung anderer Verkehrteilnehmer ausgeschlossen sein muss gilt doch genauso fürs Überholen? Er ist mir ja quasi in meinen Wendevorgang rein gefahren...