Autounfall bei Kaufland. Versicherung zahlt nur 50% des Schadens. Was tun?

7 Antworten

Auf parkplätzen gilt nur im Ausnahmefall rechts vor links! Die Versicherung (und dein Anwalt) geht wohl davon aus, dass ein solcher hier  nicht vorliegt!

Hallo Miguel4477,

das auf dem Parkplatz die StVO gilt ist völlig richtig.

Aber der § 8 der StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__8.html ) sagt:

An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt

Da es auf Parkplätzen aber keine Kreuzungen und Einmündungen im Sinne des § 8 gibt, gilt dort eben wie von der gegnerischen Versicherung angeführt, eben nicht rechts vor Links.

Dementsprechend wirst Du vermutlich vor Gericht nichts gegen die 50 zu 50 % Reglung ausrichten können. Am Ende würden auf Dich nur noch zu den Unfallkosten auch noch die Verfahrenskosten hinzukommen.

Chancen auf hundert Prozent zu kommen hast Du nur, wenn an der Stelle wo der Unfall geschehen ist, die Fahrbahn richtig klar gegliedert ist, sprich baulich so beschaffen ist, dass klar erkennbar ist, wo wer wie zu fahren hat und die Fahrbahn so breit ist, dass jedes Fahrzeug seine eigene Spur hat.

Ob das auf einem Parkdeck von Kaufland der Fall ist, vermag ich zu bezweifeln, aber natürlich nicht ganz auszuschließen.

Mein Rat. Wende Dich mal unter Vorlage von Fotos an die Rechtsabteilung Deiner Versicherung. Die Rechtsabteilung wird Dir da sicherlich kostenlos bei der Beurteilung der Verkehrsituation behilflich sein, denn die hat ja ebenfalls ein berechtigtes Interesse  daran die Frage zu klären, denn sie ist es ja letztendlich die 50 % des Schadens zahlen soll.

Schöne Grüße
TheGrow

ja das ist grundsätzlich richtig, dass auf Privatparkplätzen die StvO nicht gilt, auch wenn es so ausgeschildert ist. Es gilt hier gegenseitige Rücksichtnahme, da unteranderem auch Fußgänger unterwegs sind. Daher wird bis auf wenige Ausnahmefälle vor Gericht immer geteilt.

Crack  24.09.2016, 22:09

ja das ist grundsätzlich richtig, dass auf Privatparkplätzen die StvO nicht gilt, auch wenn es so ausgeschildert ist

???

Natürlich gilt die StVO - auch wenn das nicht ausgeschildert ist.

Mismid  24.09.2016, 23:32
@Crack

äm, nein! Nur im öffentlichen Verkehr!

TheGrow  25.09.2016, 00:39
@Mismid

äm, nein! Nur im öffentlichen Verkehr!

Mismid, Du hast natürlich völlig recht. Die StVO gilt nur im öffentlichen Verkehr.

Aber auch auf Privatparkplätzen wie die von Kaufland findet öffentlicher Verkehr statt. Man spricht auch vom tatsächlich öffentlichen Verkehrsraum, weil der Parkplatz von jedermann genutzt werden kann und keine Zugangskontrolle stattfindet.

Ob dort das Schild "Hier gilt die StVO" steht ist dabei unerheblich. Die StVO gilt immer, wenn ein Parkplatz von jedermann genutzt werden darf.

Miguel4477 
Beitragsersteller
 24.09.2016, 22:03

Trotzdem ist der Unfallverursacher am ende mit einer viel zu hohen Geschwindigkeit gefahren und genau das ist letztendlich der Grund, weshalb eine gerechte Aufteilung der Schuld nicht mal annährend infrage kommen darf. Das dort die StVO dort gilt und aber wiederum doch nicht gilt, ist lächerlich aber angekommen.