Autounfall auf dem Weg nachhause nach der BerufsSchule passiert, irgendwas möglich?
hallo, ich mache momentan eine Ausbildung und hatte heute berufsschultag und ein autoUnfall passierte heute als ich Schule aus hatte, als ich auf dem weg nachhause war, und jemand meinte zu mir das dass eine rolle spielt? leider kenne ich mich in solchen sachen wenig aus und vllt. weiß ja jemand hier wieso und was das nun an der lage ändert
& ich habe warscheinlich ein schleudertrauma, ich werde direkt morgen zum arzt gehen und es irgendwie bescheinigen lassen oder sowas, ich habe aufjedenfall einige sympthome und wurde ziemlich durchgeschleudert durch einen heckaufprall
8 Antworten
Wenn es auf dem direkten Weg zwischen Schule und Deinem Zuhause passiert ist, ist das ein Wegeunfall und die berufliche Unfallversicherung springt ein. Vorausgesetzt, der Unfall wurde von der Polizei ordnungsgemäß aufgenommen. Wenn es einen Verdacht auf Personenschaden (z. Beispiel Schleudertrauma) gibt, ist das hoffentlich ebenfalls im Unfallprotokoll aufgenommen worden.
Mit einem Arztbesuch solltest Du in einem solchen Fall nicht bis morgen warten. Wenn Dein Hausarzt keine Sprechstunde hat. geht man in die Notaufnahme eines Krankenhauses; auch auf die Gefahr hin, dass man dort 'ne Weile sitzt.
Gruß Matti
Das nennt man Wegeunfall und wenn dir was passiert ist, zahlt die Berufsgenossenschaft.
Die Schuldfrage ist erstmal egal. Unfälle zur oder von der Arbeit (in deinem Fall Berufsschule) sind Sache der Berufsgenossenschaft. Du musst zu einem Unfallarzt. Dein Hausarzt darf sich erstmal nicht um dich kümmern, außer es bestünde Lebensgefahr.
Die BG kommt für die ganzen Kosten auf wie Arzt, Krankengymnastik, Medikamente, ggf. Reha.
Auch wenn du den Unfall verschuldet hast. Allerdings weiß ich nicht, wie es ist, wenn dein Verhalten fahrlässig war.
Die BG zahlt fast immer, außer bei Selbstmord, Trunkenheit oder vollkommener Verblödung("selbstgeschaffene Gefahr" - z.B. Spaziergang auf den Bahngleisen):
§ 7 Begriff SGB VII(1) Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.Mußt Du als Wegeunfall melden.
Autounfall meldest du der gegnerischen Versicherung. Bei Personenschäden holt man die Polizei. Ist dir einer raufgefahren? (Heckunfall) Willst du Schmerzensgeld einklagen, dann rate ich zu einem Anwalt.
Nebenher war es auch noch ein Wegeunfall, daher mußt du die Sache auch deiner Schule melden.
Und falls du eine private Unfallversicherung hast, auch die möchten umgehend eine Schadenmeldung.
War das der direkte Nachhauseweg oder bist du noch z.B. Einen Umweg gefahren zum Einkaufen oder so? Denn wenn du auf dem direkten Nachhauseweg einen Unfall baust, haftet die Versicherung von der Arbeit. Wenn du aber einen Unfall auf einem Umweg gebaut hast, dann haftet deine eigene Versicherung dafür. :)
Falls etwas falsch sein sollte, bitte ich um eine Korrektur. :)
LG :)
Ich hatte ein Seminar von meiner BG, da kam extra einer, um uns zu erklären, wie das so ist:
Wenn ich von der Arbeit nach Hause fahre und habe einen Unfall, zahlt die BG.
Wenn ich von der Arbeit noch einkaufen fahre und habe einen Unfall, zahlt sie nicht.
Fahre ich aber von der Arbeit zum einkaufen, danach nach Hause und auf dem Weg nach Hause passiert was, zahlen sie wieder. Weil ich dann ja nach Hause fahre.
So meine ich das damals verstanden zu haben.
und was zahlen sie? der schaden am auto ist schon nicht klein, und der andere autofahrer steht halt auf seinem recht und es steht aussage gegen aussage und ich hab wohl die schlechteren karten:/
Für Schäden am Auto ist man ja versichert. Die BG ist erstmal für die körperlichen Schäden da. Was mit Fahrzeugen etc ist, weiß ich nicht.
Für Schuldfragen sollte man die Polizei einschalten, direkt vor Ort.
sofern du nicht schuld bist. :)
wie haften sie? ich versteh das nicht so recht, haften sie für den schaden der mir entsstanden ist?
es wird versucht mich als "schuldige" dazustellen in dem unfall, wie sieht dann die lage aus?