Autoteile von Steuer absetzen?
Hey,
habe ab dem nächsten Jahr eine eigene Firma und habe schon sehr viel angeschafft. Das meiste kann ich natürlich als "Anschaffung" buchen und von der Steuer absetzen. Wie sieht es bei einem gebraucht Auto aus? Dort gibt es nur einen Kaufvertrag und es wurde natürlich keine MwSt. bezahlt? Wie sieht es mit Autoteilen/Autoreperaturen aus die ich auch gebraucht oder neu gekauft/gemacht habe (zB: Folieren Rückscheiben, Werbung Folien, diverse Kleinteile etc..)
Vielen Dank und einen guten Rutsch
4 Antworten
Alles was angeschafft wird oder wurde und hauptsächlich dem Unternehmen dient kann zum Betriebsvermögen gehören, das gilt für Neuanschaffungen, Leasings und anderen Mieten, Kreditzinsen, Reparaturen, Ersatzteile, Dienstleistungen, Anschaffungen als Gebraucht ohne MwSt. usw. Auch die Überführung von Privatvermögen ins Betriebsvermögen ist möglich. Wurde USt. gezahlt, kannst Du sie von Deiner Umsatzsteuerlast abziehen und abschreiben (sofern nicht Regelung nach §19 UstG gewählt wird), kaufst Du etwas ohne MwSt kannst Du es nur abschreiben. Das solltest Du mit Deinem Steuerberater oder Unternehmensberater besprechen. Er errechnet auch für Dich welches die günstigste Variante ist. Das ist zb. oftmals Leasing statt kauf. Ein gekauftes Kfz fließt ins Betriebsvermögen und wird über mehrere Jahre abgeschrieben, der Verkaufserlös später ebenso falls es nicht zwischenzeitlich anderweitig ausgebucht wurde, die Leasingraten sind dagegen sofort und in voller Höhe Betriebskosten anstatt Betriebsvermögen.
das Auto ist dann Betriebsvermögen, wenn es zu MIND. 50% betrieblich genutzt wird.
Anschaffung des Pkw wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Autoteile sind u.U. als zusätzliche Anschaffung zu werten.
wenn der Pkw Betriebsvermögen ist, gelten für die private Nutzung die gesetzlichen Regelungen (Fahrtenbuch, 1% Regelung)
Alles was deinem Unternehmen dient, sind Betriebsausgaben. Du kannst auch Ausgaben aus der Zeit VOR der Gewerbeanmeldung geltend machen, wenn du sie erklären kannst.
Dienstlich genutzter Privatwagen oder privat genutzes Dienstfahrzeug?