Motorschaden von Steuer absetzen?

3 Antworten

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Das Finanzgericht Niedersachsen hat in folgendem Fall die (vollen) Reparaturkosten eines durch falscher Betankung verursachten Motorschadens zum Abzug zugelassen:

http://news.steuerfinder.com/finanzamt/abgabe-der-steuererklaerung/vorlagen/detail/artikel/benzin-statt-diesel-wie-ein-motorschaden-die-werbungskosten-erhoeht-540.html

Das ist zwar leider kein BFH-Urteil, aber so schlecht sieht das doch nicht aus mit dem Abzug.

Also: Auf jeden Fall die vollen Kosten inklusive Ersatzmotor mit Verweis auf oben genanntes Urteil in der Steuererklärung angeben.

BlackViper85 
Beitragsersteller
 07.05.2014, 15:29

So ich wollte mal mein Feedback dazu geben. Die Steuererklärung ist durch und der Motor inkl. Einbau wurde voll angerechnet. Unterm Strich sind von den angerechneten 4200 Euro von der Steuer ca 1300 Euro wieder gekommen.

Vorraussetzung ist halt das es eine berufliche Fahrt war, Finanzamt wollte eine Bestätigung das ich an dem Tag auf Arbeit war.

Ansonsten war alles kein Problem, war kein Einspruch nötig. Vielen Dank für deine Hilfe.

Mfg Markus

Ein Motorschaden ist nie Abzugsfähig, wie denn auch. den Kaputten Mortor kann man der Einkommensteuererklärung nicht beiheften.

Die Kosten für die Reparatur des Wagens allerdings.

Nur ist es dafür erforderlich, das der Schaden auf dem Arbeitsweg eintrat.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Reparatur-von-der-Steuer-absetzen-article10683431.html

BlackViper85 
Beitragsersteller
 02.12.2013, 19:13

Das ich den Motor und die Teile nicht absetzen kann, hab ich mir schon fast gedacht.

Also kann ich aber probieren jedenfalls die Kosten für die Arbeitszeit steuerlich als außergewöhnliche Kosten über Werbungskosten geltend zumachen, wenn ich den Bericht jetzt richtig verstanden hab. Der Schaden ist auf dem Arbeitsweg passiert und durch den Abschleppnachweis belegbar.

wfwbinder  03.12.2013, 02:29
@BlackViper85

Die kosten für die Arbeitszeit nicht. Wenn es dir vom Gehalt gekürzt wurde, ist es ja schon abgezogen.

Aber wenn der Schaden auf dem Arbeitsweg war, dann (siehe den von mir eingestellten link) sind die Reparaturkosten als Werbungskosten abzugsfähig.

BlackViper85 
Beitragsersteller
 03.12.2013, 06:48
@wfwbinder

Ich meinte ja mit Arbeitszeit die Einbaukosten vom Motor in der Werkstatt. Garantie gab es leider nicht mehr und Kulanz auch nicht. Somit hat mich der gesammte Spass mit gebrauchen Motor ca 4200 Euro gekostet.

wfwbinder  03.12.2013, 11:34
@BlackViper85

Dann mal einsetzen. könnte sein, das ein Einspruch nötig wird, wenn die es nciht gleich akzeptieren.