Motorschaden von Steuer absetzen?
Hallo,
Ich hatte im Juli diesen Jahres ein Motorschaden bei meinen Fahrzeug. In meine Steuerprogramm hatte ich mal gelesen das man einen Motorschaden von der Steuer absetzen kann. Jetzt ist die Frage in welchen Umfang ich den absetzen kann? Komplett inkl Motor, Einbau und allen Kleinteilen oder kann ich nur den reinen Einbau absetzen?
Desweiteren muss es wohl sogar eine Rolle spielen ob er Privat oder auf dem Arbeitsweg kaputt gegangen ist? Meiner ist auf dem Arbeitsweg, nach der Arbeit beim Starten kaputt gegangen.
Ich bin für eure Antworten sehr dankbar.
Mfg Markus
3 Antworten
Das Finanzgericht Niedersachsen hat in folgendem Fall die (vollen) Reparaturkosten eines durch falscher Betankung verursachten Motorschadens zum Abzug zugelassen:
Das ist zwar leider kein BFH-Urteil, aber so schlecht sieht das doch nicht aus mit dem Abzug.
Also: Auf jeden Fall die vollen Kosten inklusive Ersatzmotor mit Verweis auf oben genanntes Urteil in der Steuererklärung angeben.
So ich wollte mal mein Feedback dazu geben. Die Steuererklärung ist durch und der Motor inkl. Einbau wurde voll angerechnet. Unterm Strich sind von den angerechneten 4200 Euro von der Steuer ca 1300 Euro wieder gekommen.
Vorraussetzung ist halt das es eine berufliche Fahrt war, Finanzamt wollte eine Bestätigung das ich an dem Tag auf Arbeit war.
Ansonsten war alles kein Problem, war kein Einspruch nötig. Vielen Dank für deine Hilfe.
Mfg Markus
Ein Motorschaden ist nie Abzugsfähig, wie denn auch. den Kaputten Mortor kann man der Einkommensteuererklärung nicht beiheften.
Die Kosten für die Reparatur des Wagens allerdings.
Nur ist es dafür erforderlich, das der Schaden auf dem Arbeitsweg eintrat.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Reparatur-von-der-Steuer-absetzen-article10683431.html
Die kosten für die Arbeitszeit nicht. Wenn es dir vom Gehalt gekürzt wurde, ist es ja schon abgezogen.
Aber wenn der Schaden auf dem Arbeitsweg war, dann (siehe den von mir eingestellten link) sind die Reparaturkosten als Werbungskosten abzugsfähig.
Ich meinte ja mit Arbeitszeit die Einbaukosten vom Motor in der Werkstatt. Garantie gab es leider nicht mehr und Kulanz auch nicht. Somit hat mich der gesammte Spass mit gebrauchen Motor ca 4200 Euro gekostet.
Dann mal einsetzen. könnte sein, das ein Einspruch nötig wird, wenn die es nciht gleich akzeptieren.
Im allgemeinen sieht das schlecht aus - einen Unfallschaden auf dem Arbeitsweg könntest Du steuermindernd gelten machen, einen Motorschaden in der Regel nicht. Siehe dazu auch http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/unfall-auf-dem-arbeitsweg-kosten-sind-steuerlich-absetzbar/150/9710/202563/
Das ich den Motor und die Teile nicht absetzen kann, hab ich mir schon fast gedacht.
Also kann ich aber probieren jedenfalls die Kosten für die Arbeitszeit steuerlich als außergewöhnliche Kosten über Werbungskosten geltend zumachen, wenn ich den Bericht jetzt richtig verstanden hab. Der Schaden ist auf dem Arbeitsweg passiert und durch den Abschleppnachweis belegbar.