Autohaus "weigert" sich, mir meine HU/AU Bescheinigung auszuhändigen, obwohl mein Auto die Tests bestanden und die Plakette bekommen hat - dürfen sie das?
Sie weigern sich nicht direkt, aber sie stellen sich zumindest quer und sagen, dass ich das doch eh nicht brauche. Folgendes ist passiert:
Ich war gestern mit meinem Auto im Autohaus, wo täglich auch der TÜV durchgeführt werden kann.... hab ich also gemacht und mein Auto hat selbstverständlich (BJ 2012) die Plakette bekommen.
Am Ende hat mir das Autohaus aber eine Bescheinigung zur HU/AU mitgegeben, die nicht zu meinem, sondern zu einem anderen Auto gehört, welches am selben Tag überprüft wurde. Da noch einige andere Dinge an meinem Auto erledigt wurden (außer TÜV), war das nur ein Zettel von sehr vielen und ich hab mir die natürlich nicht alle direkt vor Ort durchgelesen.
Ich hab heute früh beim Autohaus angerufen und gefragt, ob ich den Zettel einfach vorbeibringen kann und meinen eigenen Zettel (Den der andere Fahrzeughalter mitbekommen hat) kriegen kann, indem sie den anderen beispielsweise darum bitte, auch seinen abzugeben oder dem Autohaus zumindest per Post zuzuschicken, damit ich ihn mir in ein paar Tagen abholen kann.
Jetzt stellt sich der Werkstattchef des Autohauses aber quer und sagt, dass ich diesen Beleg doch sowieso nicht wirklich brauche... mag ja sein, dass man den selten vorzeigen muss, Tatsache ist aber, dass diese Bescheinigung immer mitzuführen ist und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen ist!!! Wie kann der Werkstattchef also so ein blödes Zeug reden? Und dann hat er noch in einem selbstgefälligen Tonfall gesagt, dass der andere Fahrzeughalter eine 90 jährige Frau ist und "wegen sowas" bestimmt nicht extra nochmal zum Autohaus kommt. Das ist doch nicht mein Problem?!?! Entweder sie bringen die Frau dazu selbst ihren falschen Zettel abzugeben oder es soll eben einer von denen bei ihr vorbeifahren...
Findet ihr die Aussagen und Argumente des Werkstattchefs in Ordnung? Es ist doch nicht meine Schuld, wenn die dort einen Fehler machen. Obwohl es eine Vertragswerkstatt war, hab ich diesem Typen eigentlich immer vertraut und fand ihn sympathisch, aber demnächst gehe ich da wahrscheinlich nicht mehr hin.
Wir haben uns jetzt letztendlich darauf geeinigt, dass sie mir diesen Zettel zukommen lassen, sobald die Frau das nächste mal dort war/ist (ist wohl irgendwann in der nächsten Wochen der Fall) ... und ansonsten werde ich mir jetzt selbst eine Bescheinigung schreiben, dass mir der falsche Zettel ausgehändigt wurde und mir der andere nachgeliefert wird, diesen Zettel lasse ich mir vom Autohaus quittieren. Reicht das dann für die Polizei, falls sie die Bescheinigung sehen wollen? Die Plakette an sich habe ich ja fürs Auto bekommen.
13 Antworten
Eigendlich soll man die ja mitsich führen immer wenn man mit dem Wagen unterwegs ist. Finde das das Autohaus da extrem schlecht reagiert. Anstatt einfach zu sagen kommen sie rum (zur not bekommst du den Tag einen Ersatzwagen) und sie stellen den Zettel einfach neu aus.
Die Polizei wird das recht wenig interessieren da du dafür verantwortlich bist den Zettel mit dir zu führen und nicht wie Werkstatt. Die Werkstatt hat den Fehler gemacht der dir zu schulden kommen kann. Ich würde mir auch ein anderes Autohaus suchen das denen aber auch sagen.
So sehe ich das auch, Kundenzufriedenheit steht bei denen wohl nicht im Impressum :)
Viel Glück
Mir wurde gesagt, dass es nicht möglich ist, die Bescheinigung einfach neu auszudrucken
Doch ist ganz einfach möglich!
Ich kann dir jede von mir durchgeführte AU neu ausdrucken und darf auch auf diesen Ausdruck ein Siegel kleben. Das muss dann nur ordentlich dokumentiert werden!
Okay, alles klar. Dann ist der Werkstattchef einfach ein Depp. Ich hab mich bisher immer gut mit ihm verstanden und auch in diesem Fall hier nie im Ton vergriffen, natürlich bin ich nett und sachlich geblieben. Aber wenn er mich mit einem Lächeln im Gesicht so verarscht, bin ich ab nun sein Exkunde.
Tatsache ist aber, dass diese Bescheinigung immer mitzuführen ist
Mitzuführen ist weder die AU noch die HU Prüfbericht, diese beiden Dokumente müssen nur aufbewahrt werden! Das ist ein bedeutender Unterscheid.
Du solltest dem Autohaus eine angemessene Frist setzen, in der sie dir die beiden Dokumente zustellen müssen.
Wenn du die Rechnung noch nicht gezahlt hast, dann kannst du jetzt auch zunächst einen Abzug machen und den Rest erst nach Übergabe der beiden Dokumente zahlen.
Ich verstehe das ganze Problem jedoch nicht. Der Werkstattleiter kann von der durchgeführten Au jederzeit einen weiteren Ausdruck erstellen und dir übergeben. Das ist technisch und rechtlich gar kein Problem. Wenn er die Prüforganisation anruft, die die HU an deinem Auto gemacht hat, bekommt er von dieser auch ohne Probleme den Untersuchungsbericht ein weiteres mal ausgedruckt und unterschrieben, wenn er "lieb" ist sogar ohne Berechnung.
Wir haben uns jetzt letztendlich darauf geeinigt, dass sie mir diesen Zettel zukommen lassen, sobald die Frau das nächste mal dort war/ist (ist wohl irgendwann in der nächsten Wochen der Fall) ...
da würde ich mich nicht drauf einlassen
Die Plakette an sich habe ich ja fürs Auto bekommen.
wesentlich wichtiger ist der Eintrag (Stempel) in der Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein.
Findet ihr die Aussagen und Argumente des Werkstattchefs in Ordnung?
die sind lächerlich
Du hast doch die Au bezqhlt. Das Protokoll der Untersuchung gehört dazu. Dann soll die Werkstatt halt die Untersuchung nochmal machen und ein neues Protokoll ausstellen.
ein prüfer kann auf verlangen oder einfach eine höfliche frage ein weiteres prüfprotokoll ausdrucken den die haben das auf dem Rechner..
Derartiges verhalten spricht ehr für einen gekauften TüV , das würde ich durchaus weiterverfolgen und darauf bestehen den Prüfbericht ausgehändigt zu bekommen.
Der Prüfbericht muß nicht mitgeführt aber auf verlangen vorgelegt werden können. also Zuhause aufbewahren ist durchaus ausreichend und für die wilden Spekulanten hier ... kann man sich den auch als Kopy ausdrucken und mitführen .
Wenn du weist wer dort Prüft ( Tüv GTÜ Dekra oder wer auch immer ) Prüforganisation sollte ausreichen dann kannst du auch bei der Prüforganisation anrufen und nachfragen..Des weiteren würde ich um diese werkstatt einen großen Bogen schlagen den da scheint was faul zu sein... Joachim
Richtig Joachim, genauso sehe ich das auch. Das ist doch etwas Faul in dem Laden.
Hallo
was hat die Werkstatt mit deiner TÜV Bescheinigung zu tun? Auch wenn der TÜV dort im Haus arbeitet sind das immer noch zwei völlig von einander getrennte Firmen.
Wenn du den Zettel haben möchtest, und ich kenne niemanden der je danach gefragt worden wäre, dann wende dich an den TÜV und bitte um eine Kopie oder neuen Ausdruck etc. dein Fahrzeug ist dort in der Kartei gespeichert, auch das dein Fahrzeug den Testablauf bestanden hat.
Warum legst du dich mit der Werkstatt an wenn der TÜV dein Ansprechpartner ist wäre ich die Werkstatt wäre mir der Zettel auch egal.
°LG
Eine Angestellte des Autohauses hat mir aber den falschen Zettel ausgehändigt, also war es deren Fehler. Also sollen die sich auch darum kümmern.
Dir wäre es also egal, wenn du einem deiner Kunden falsche Bescheinigungen aushändigst und denkst dir dann, "was interessiert's mich?" Tolle Einstellung.
Die Werkstatt hat wichtigeres zu tun als deine Zettel vom TÜV anzufordern.
Die Dame hatte den falschen Zettel da der TÜV ihr den falschen Zettel ausgehändigt hat bzw in die falsche Fahrzeugmappe abgelegt hat.
Warum sollte die Dame deinen und den anderen Zettel haben und sortieren... das hat der TÜV Prüfer falsch abgelegt.
Wenn ist es die Schuld des TÜVs
Ja, und selbst wenn. Der TÜV ist der Erfüllungsgehilfe des Autohauses, so dass sich dieses dessen Handlungen zurechnen lassen muss.
Wenn man beim Autohaus eine TÜV-Prüfung machen last, sieht man "den TÜV" gar nicht. Man gibt das Auto beim Autohaus ab, holt es geprüft wieder ab und erhält die Papiere dazu. Der TÜV wiederum ist Erfüllungsgehilfe des Autohauses und liefert die Prüfprotokolle dort am Tresen als Stapel ab. Insofern hat nicht "der TÜV" die falsche Bescheinigung übergeben, sondern das Autohaus.
Ach ne man muss gar nicht selber zu "dem TÜV" ? Is ja ganz toll.
Du denkst doch nicht im Ernst das "der TÜV" alle Zettel auf einen Haufen im Werkstattbüro schmeißt und die Dame dort alles fein säuberlich sortiert!?
Nein "der TÜV" bekommt vom Werkstattbüro Mappen in denen alle wichtigen Dokumente plus Schlüssel liegen, dort hinein gibt "der TÜV" nach Prüfung die Dokumente zurück...
indem Fall halt falsch.
Ja, das ist aber das Problem des Autohauses. Das muss dann eben kontrollieren, ob der TÜV-Prüfer alles richtig gemacht hat. Dem Kunden gegenüber verantwortlich ist und bleibt das Autohaus, egal wie dort die internen Abläufe gestaltet sind.
"Der TÜV" ist ein eigenständiges Unternehmen das für seinen Mist selber verantwortlich ist, im Grunde müsst "der TÜV" dem Kunden das Fahrzeug übergeben.
Es darf ja auch nicht der Werkstatt Lehrling die Plakette aufkleben.
Fertig!
Dass der TÜV ein eigenständiges Unternehmen ist, ändert nichts daran, dass er in diesem Fall der Erfüllungsgehilfe des Autohauses ist. Als solcher übergibt er natürlich das Auto dem Autohaus. Das hat ihn ja auch beauftragt.
Nehmen wir mal an, ein Autobesitzer kommt nicht wegen der Hauptuntersuchung, sondern wegen eines Radwechsels zum Autohaus. Das Autohaus entfernt die Räder nicht selber und setzt sie wieder auf, sondern beauftragt die Firma "Schraub und Roll GmbH" als Subunternehmer. Nun vergessen die Mitarbeiter von "Schraub und Roll", die Radbolzen richtig festzuziehen, das Rad lost sich, es kommt zu einem Unfall. Der Vertragspartner des Autobesitzers ist nach wie vor das Autohaus, und ob da die "Schraub und Roll GmbH" unterbeauftragt war, ändert nichts daran, dass der Autobesitzer vom Autohaus Ersatz fordern kann.
Gibt man bei einem Autohaus sein Auto "zum TÜV", ist genauer Inhalt des Vertrages, dass ein amtlich zugelassener Sachverständiger eine Hauptuntersuchung durchführt. Ob der Sachverständige nun von TÜV, DEKRA oder sonstwem kommt, wird zwar oft offengelegt, ist aber gar nicht relevant, weil immer dasselbe Prüfschema eigehalten wird. Die Sachverständigenorganisation ist genauso Unterauftragnehmer wie "Schraub und Roll GmbH" im ersten Beispiel. Und nicht Vertragspartner des Autobesitzers.
Dass Handlungen der Sachverständigenorganisation dem Vertragspartner zugerechnet werden, ergibt sich aus § 278 BGB.
Mir wurde gesagt, dass es nicht möglich ist, die Bescheinigung einfach neu auszudrucken. Begründet wurde es nicht weiter.
Aber gut, wenn mir der Fehler der Werkstatt zu schulden kommen kann, dann werde ich einfach nochmal Druck machen. Ich lebe in einer Kleinstadt und die Frau wird vermutlich auch im Umkreis leben. Fahrstrecke dürfte maximal 30 Minuten sein, wahrscheinlicher sind 15... als ob sich da nicht irgendein Lehrling schnell drum kümmern könnte.
Danke für die Info.