Auto wieder anmelden ohne Abmeldebescheinigung?
Hallo, ein Bekannter hat mir sein Auto verkauft. Das Auto ist schon ein paar Jahre abgemeldet. Ich habe jetzt nur den Brief und eine TÜV-Bescheinigung von 2008. Nun weiß ich nicht wie ich das Auto anmelden soll. Für ein Kurzzeitkennzeichen brauche ich ja auch eine gültige HU/TÜV. Zählt hier also noch die alte Bescheinigung, oder wie bekomme ich jetzt eine neue Plakette? Bzw. was muss ich tun da ich keine Abmeldebescheinigung habe?
6 Antworten
Man kann auch ohne Zulassung zum TÜV fahren es reichen die Kennzeichen und die eVB Nummer der Versicherung .
§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Dann wird die Versicherung informiert, denn man benötigt eine Deckungsbestätigung ab sofort und nicht erst ab dem Tag der Zulassung. Anschließend kann direkt zur Hauptuntersuchung gefahren werden.
http://www.tankstelle-brandshof.de/index.php/wie-komme-ich-ohne-zulassung-zur-hu.html
Das online reservierte Kennzeichen gilt übrigend nicht als vorab zugeteilt, solange die Zulassungsstelle das nicht ausdrücklich so behandelt.
Mir ist nur die Zulassungsstelle der Stadt Köln bekannt, die das so macht, bei unserer Zulassungsstelle und denen der Nachbarkreise gilt das online reservierte Schild nicht als vorab zugeteilt.
Hallo .
Zusammenfassung ...
2008 TÜV bericht für die Tonne da TÜV bereits 2010 abgelaufen ist.
Für Zulassung brauchst Du neuen TÜV, EVB Nummer, Brief und Zulassungsschein.
Neuer TÜV nach 7 Jahren Abmeldung nur mit Vollabnahme.
Abschleppen geht nicht, da das abgeschleppte Fahrzeug angemeldet sein muss. Anmeldung ohne TÜV geht nicht. 5 Tage Kennzeichen geht auch nicht da das Fahrzeug dazu TÜV haben muss...ist seit Frühjahr 2016 so.
Also bleibt dir nur Anhänger.
Neuer TÜV nach 7 Jahren Abmeldung nur mit Vollabnahme.
Falscher Volksglaube, beruhend auf ein Missverständnis !
Solange die Fahrzuegdaten in Form eines Fahrzuegbriefes, Fahrzeugscheines oder einer Zulassungsbescheinigung oder eines COC Papieres vorliegen reicht eine HU.
Eine "Vollabnahme" ist nur nötig, wenn keine Daten mehr vorliegen.
Ich habe im Kundenkreis einen Kunden der hat einen Anhänger von Bj 1967, der wurde 1972 abgemeldet und mit 25 km/h gefahren, der wurde 2015 mit HU wieder zugelassen, da der Brief noch vorhanden war.
Die 7 Jahre die in den Köpfen rumirren sind nur die Frist, die das KBA die Speicherung des Datensatzes garantiert, danach wird er gelöscht.
Naja, vielleicht ist es ja nur das "und" dazwischen was den Unterschied macht.
Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer
Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung
über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung
bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem
Ausland nach Deutschland importiert wurden.......
Quelle :
Jedenfalls muss TÜV neu gemacht werden ..... und ich schätze mal dazu kommen neue Reifen für den TÜV.
Du brauchst eine Vollabnahme des Fahrzeuges durch eine zugelassene Prüfstelle.
Falscher Volksglaube, beruhend auf ein Missverständnis !
Solange die Fahrzuegdaten in Form eines Fahrzuegbriefes,
Fahrzeugscheines oder einer Zulassungsbescheinigung oder eines COC Papieres vorliegen reicht eine HU.
Eine "Vollabnahme" ist nur nötig, wenn keine Daten mehr vorliegen.
Ich habe im Kundenkreis einen Kunden der hat einen Anhänger von Bj 1967, der wurde 1972 abgemeldet und mit 25 km/h gefahren, der wurde 2015 mit HU wieder zugelassen, da der Brief noch vorhanden war.
Die 7 Jahre die in den Köpfen rumirren sind nur die Frist, die das
KBA die Speicherung des Datensatzes garantiert, danach wird er gelöscht.
Da er ja den Brief noch hat, reicht eine "normale HU", eine "Vollabnahme" ist nicht notwendig
Abmeldebescheinigung brauchst du nicht, der Fahrzeugbrief reicht zum Anmleden.
Die neue Plakette? Ab zum TÜV, mit der Bescheinigung erreichst du nichts, da muss eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden.
Und wenn ich nicht ganz falsch liege, ist die nach so langer Zeit auch ausführlicher und teuer.
Geh doch zur Not einfach mal zu TÜV/Zulassungsstelle und mache dich dort kundig.
Anhänger, abschleppen, oder unter bestimmten Voraussetzungen darf man ohne Zulassung zum Tüv fahren. Aber da musst du dich unbedingt vorher schlau machen.
Die Frage ist, WIE ab zum TÜV? Muss ich zwingend das Auto auf einen Anhänger packen?
Ohhhhh , ganz gefährliche Aussage !!!
Das ganze gilt nur für das "vorab zugeteilte Kennzeichen", verwendest Du einfahc das alte KEnnzeichen von damals, ist das EIn "Kennzeichenmissbrauch", das ist dummerweise ein Straftatbestand (siehe §22 StVG)
Siehe Dein zitierter §10(4) FZV
§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,
insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten
nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung
einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung
dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks
mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden,