Autohändler weigert sich zu zahlen?

4 Antworten

Einer der häufigsten Streitpunkte beim Autokauf sind Mängel, die nach der Übergabe des Fahrzeugs auftreten. 

Während der Käufer eines "neuen" Gebrauchten davon überzeugt ist, dass der Defekt an seinem Fahrzeug bei dieser Laufleistung noch nicht hätte auftreten dürfen, beruft sich der Autohändler in solchen Fällen häufig auf den sogenannten "natürlichen Verschleiß". 

Liegt ein solcher Verschleiß vor, d.h. ein Defekt, der dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht, so haftet der Verkäufer nicht - er muss also nicht kostenlos reparieren. 

In der Regel kann nur ein Kfz-Sachverständiger abschließend beurteilen, welcher Defekt ein "echter" Sachmangel ist, der vom Händler kostenlos behoben werden muss.

https://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/liste-mangel-verschleiss/

Auch wenn Gebrauchtwagenhändler das immer gerne anbieten, die Gebrauchtwagengarantie und deren Bedingungen sind hier vollkommen nebensächlich, da der Händler als gewerblicher Verkäufer auch ohne Gebrauchtwagengarantie vom Gesetzt her gewährleistungspflichtig ist. Die Händler verweisen zwar gerne auf solche Garantien, um sich vor den eigenen Verpflichtungen zu drücken, das ändert aber nichts daran, dass die Gebrauchtwagengarantie eigentlich vollkommen überflüssig ist.

Fraglich wäre hier nun, ob ein Sachmangel vorliegt (=Gewährleistung) oder es sich um (üblichen) Verschleiß handelt. Das ist dann immer eine Beweisfrage.

Nun ist Januar ja noch nicht lange her, so dass du es recht gut hast: in den ersten 6 Monaten seit Kauf muss nämlich der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag. 

Die weitere Frage ist, in wie weit dieser Mangel nicht eben üblicher Verschleiß ist. Da kommt es dann auch auf das Alter und den Zustand des Autos an. Im schlimmsten Fall kann das nur ein Sachverständiger und ein Gericht klären - und ob sich das bei dem Wert lohnt, lasse ich mal dahingestellt.

Schau auch mal hier: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/das-folgt-aus-bgh-urteil-zu-maengelhaftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html

Schau in die Garantiebedingungen. Wenn die Aussage des Händlers stimmt, dann wird die Garantie nichts bringen. Alternativ besteht natürlich noch Gewährleistung, aber hier ist es fraglich ob ein beschlagener Blinker als Mangel durchgeht.

Anstelle des Händlers würde ich mich auch sträuben. Es ist ja immerhin möglich, dass DU mit dem Blinker irgendwo leicht gegen gefahren bist, sodass die Abdeckung gesprungen und undicht geworden ist.

Solltest du aber beweisen können, dass der schon undicht war, als du das Auto erworben hast, dann war es ein verdeckter Mangel und muss dir erstattet werden.

franneck1989  19.03.2017, 19:27

Wenn das als Mangel gilt, dann muss der Fragesteller nicht beweisen dass dieser schon vorhanden war. Es geht also eher um die Frage, ob ein beschlagenes Blinkerglas bei einem 6Jahre alten Auto als Mangel gilt. Ich tendiere zu nein...