Autofahren lernen, strafbar?
Hi,
ich bin letzten Sonntag mit meiner Mutter auf einem abgelgenen Feldweg/Waldweg Auto gefahren, also ich bin gefahren und sie saß daneben und hat alles genau beobachtet. Ich bin jedoch erst 15, werde aber bald 16.. ist das strafbar? Sie sitzt ja daneben und hat alles im Blick, bin echt nur so 10-15 km/h gefahren und wir fahren ja auch nicht auf einer Straße bzw. sind nicht da wo viele/ kaum Menschen sind:-)
Danke für eine Antwort!
& noch nen schönen Tag:D
16 Antworten
Selbst abgelegene Wege sind öffentliches Gelände. Deshalb ist das strafbar. Sucht euch doch jemand der ein großes Privat- oder Firmengelände hat, das ihr Sonntags nutzen könnt.
Ja, ja und die Genehmigung und den Schlüseel des Besitzers braucht sie natürlich auch...
Wenn du das so gut weißt, warum schreibst du das dann in deiner Antwort nicht?
Weils hier intelligente Leute gibt, die das von selbst wissen oder aus den bereits gegebenen Antworten rauslesen können... 😉
Was meinst du warum " Pertanyaan" die Frage gestellt hat? Bestimmt weil er (sie) es von selber nicht wusste.
Stellst du dich nur so... oder hast du die anderen Antworten nicht gelesen. Ich muß nicht unter JEDE Antwort den gleichen Kommentar schreiben... außer es ist einem langweilig. Deine einmal geschriebene, richtige, Ergänzung haben alle zur Kenntnis genommen.
Anscheinend haben es doch nicht alle gelesen, sonst wären danach nicht nochmal unvollständige Antworten gekommen. Da unsere Kommentare nichts mehr mit der eigentlichen Frage zu tun haben, beende ich hiermit unsere Diskussion.
Wünsche dir noch einen schönen Abend !
Ich danke Dir...
Bitte schön ! Ich danke dir ebenfalls.
Und trotzdem ist es strafbar. Ärger bekommt ihr beide wenn ihr erwischt werdet und das nicht zu knapp.
Du kannst gerne fahren üben: Auf deinem Abgesperrten Grundstück.
Vollkommen richtig!
Streng genommen ja - nur auf Privatgelände darst Du üben - nicht auf öffentlichen Wegen - und seien sie noch so abgelegen
Ja, das ist strafbar.
Es ist nicht korrekt, aber solange du nicht auf öffentlichen Straßen fährst und es den Besitzer nicht stört ....
Das Privat-oder Firmengelände muss dann aber so abgeriegelt (abgesperrt) werden, dass kein anderes Fahrzeug (Person) auf dieses Gelände kann.