Fahren ohne Führerschein (Beifahrer)? strafbar?
Hey ich war mit ein paar jungs am saufen alle 16-17, es hatt in strömen geregnet wir wollten nach hause. uns ruften kurz zuvor 1kumpel an mit einem freund denn wir vom hallo sagen kannten. da sie beide keine führerschein hatten und betrunken waren wollten wir nicht einsteigen , doch aufgrund der wetter bedinung und das wir nur nach hause wollten sind wir dann mit nach hause gefahren / gefahren ist dann einer meiner kollgen ner nüchtern war , dann durft ich einmal kurz über einen feldweg fahren. und wir waren zu hause die andern beiden sind die ganze nacht weiter gefahren bis sie die ein axe vom auto schrott gefahren haben (da waren wir schon seid 3studne zu hause? also sind wir nur nach hause wollten auch so schnell raus aus dem auto wie ging 1.500ero rechnung laut denn grosseltern dennen das auto gehörte sie hatten uns allen gedroht 300euro zu zahlen wenn nicht zur policei zu gehen wir haben alle ein zettel unterschriben das sie die 300euro bis in 3monaten bekomm nun sind 3,5 monate um und sie wollen das geld keiner war bei der unterscfhrift 18 und kein eltern teil dabei kann mir als beifahrer was passiern?
6 Antworten
Jedem Mitfahrer dem bewußt ist, dass ein anderer ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkoholeinfluß fährt, macht sich strafbar, auch wenn er selbst alkoholiert ist, und verliert unter Umständen, sofern vorhanden, seine Führerscheine aller Art die er inne hält.
Auch kann ein Mitfahrer, dem bewußt ist, dass ein Fahrer fahruntüchtig ist, alle seine Ansprüche bei einem Unfall verlieren, da ihm bewußt ist welche Gefahr er sich aussetzt.
Ein nüchterner Fahrzeugführer kann ebenfalls seinen Führerschein verlieren, wenn betrunkene Mitfahrer auf dem Beifahrersitz befördert werden. Hier läge nämlich ein gefährlicher Eingriff in dem Straßenverkehr vor.
lese mal hier:
http://www.ferner-alsdorf.de/2011/03/mitschuld-wenn-man-beim-betrunkenen-fahrer-einsteigt/
ich habe mir auch die Mühe gemacht und entsprechende Links herausgesucht.
Mein Wissen zu diesen eigentlichen Themen weiß ich eigentlich schon jahrelang.
Wie bereits Crack schon geschrieben, das Gleiche auch für dich:
DENKMALZu allen Themen zählt: §1 StVO
Besonders:
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hieraus darf man alles ableiten, wieso ein Beifahrer seinen Führerschein verlieren kann. Auch nüchterne oder fahruntüchtige Fahrer
Zum Thema: Nüchterner Beifahrer riskiert seinen Führerschein.
Übergeordnet gilt hier: §142 StGB
Ein Beifahrer ist z.B. auch Unfallbeteiligter und kann damit Mittäter sein
lese weiter hier:
- in Verbindung mit Urteil: OLG Saarbrücken Az: 4 U 90/91-22
- in Verbindung mit Urteil: OLG Frankfurt Az: 19 U 242/05
weiter zu lesen hier:
- rechtsindex.de/verkehrsrecht/511-fahren-unter-alkoholeinfluss-kann-teuer-werden
Zum Thema: Betrunkener Beifahrer verliert seinen Führerschein.
- jurablogs.com/de/fuehrerscheinentzug-fuer-bekiffte-und-alkoholisierte-beifahrer
- ferner-alsdorf.de/2011/03/mitschuld-wenn-man-beim-betrunkenen-fahrer-einsteigt/
Zum Thema: nüchterner Fahrer verliert Führerschein wg. Betrunkenen Beifahrer auf Beifahrersitz.
Im Sinne des § 1 StVO ist man dafür verantwortlich, dass von dem Fahrzeug, dass genutzt wird, keine Gefahr für den übrigen Straßenverkehr ausgeht.
Wenn man also jemanden mitnimmt, so muss man sich davon überzeugen, dass von ihm kein gefährlicher Eingriff in den Verkehr erfolgen kann. Ein Betrunkener ist immer zu irrationalen Handlungen fähig.
Wenn eine Gefahr besteht so muss die gemeinsame Fahrt beendet werden.
Ein betrunkener Mitfahrer kann Schäden verursachen, drum muss bzw. hat er sich auch nach hinten zu setzen, damit er z.B. nicht ins Lenkrad greifen kann oder die Handbremse ziehen kann. Dies reicht erstmal um ein gefährliches Verhalten zu vermeiden.
Ein betrunkener Beifahrer auf einem Motorrad könnte z.B. auch vom Sitz fallen, sich dabei verletzen, und sogar den Rückwärtigen Verkehr gefährden und sogar schädigen.
Hier hätte der nüchterne Fahrzeugführer eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beifahrer, nämlich ihn nicht mitzunehmen.
Lese weiter hier –sehr interessant:
- mittelbayerische.de/nachrichten/polizeimeldungen/regionale-polizeimeldungen/artikel/gefaehrlichereingriffinden/869169/gefaehrlichereingriffinden.html
P.S.: setze "h t t p :// w w w" vor den angegebenen Links, damit sie auch geöffnet werden können. Danke
Jedem Mitfahrer dem bewußt ist, dass ein anderer ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkoholeinfluß fährt, macht sich strafbar,
Auf Grundlage welchen Gesetzes?
und verliert unter Umständen, sofern vorhanden, seine Führerscheine aller Art die er inne hält.
Unsinn!
Ein nüchterner Fahrzeugführer kann ebenfalls seinen Führerschein verlieren, wenn betrunkene Mitfahrer auf dem Beifahrersitz befördert werden. Hier läge nämlich ein gefährlicher Eingriff in dem Straßenverkehr vor.
Damit setzt Du Dir ein Denkmal. Das ist völliger Unsinn! Die Gebrüder Grimm wären stolz auf Dich...
Wo bitte siehst Du hier einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?
Dann sind wohl alle Taxi- und Busfahrer sowie der Großteil der normalen Bevölkerung der mal seine angetrunkene Verwandtschaft kutschiert Straftäter?
Desweiteren solltest Du Deinen Link selbst erst einmal lesen.
Darin geht es um den Beifahrer eines alkoholisierten Fahrers der einen Unfall baut bei dem der Beifahrer als Geschädigter Schadenersatzansprüche stellt. Dem Beifahrer war also bewusst worauf er sich einlässt, somit kann ihm eine Mitschuld an den Folgen angelastet werden. Das gilt aber nur für seinen eigenen Schaden - für etwas Anderes haftet er nicht!
Wenn man nur Beifahrer ist, dann kann man für die Trunkenheitsfahrt des Fahrers in keinem Fall zur Verantwortung gezogen werden!Wer hat denn der unsinnigen Antwort von Airclusivman 5x DH gegeben?
Damit setzt Du Dir ein Denkmal. Das ist völliger Unsinn! Die Gebrüder Grimm wären stolz auf Dich...
Ich bin stolz auf mich, da ich mich auch über andere Meinungen hinwegsetzen kann. Gerade dann, wenn ich dies bestens weiß.
Oftmals ist es in Deutschland und Österreich so, daß gerade Sachverhalte, die sich wie Märchen anhören auch tatsächlich sehr wahr sind.
Dies können gerade wir, in diesen Ländern, am Besten.
Also ich zweifle echt an deinem Rechtsverständnis, wenn ich hier deinen Kommentar lese.
Hast du schonmal daran gedacht, dass ein nüchterner Beifahrer einen betrunkenen Fahrer von der Fahrt abzuhalten hat?
schonmal daran gedacht, dass ein nüchterner Beifahrer selbst fahren müßte, damit keine Straftat durch den eigentlichen betrunkenen Fahrer ensteht?
Wo bitte siehst Du hier einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr?
Danke für das Denkmal - Anerkennung ist ein schönes Gefühl
Hier etwas über "bekiffte und alkoholisierte Beifahrer"
http://www.jurablogs.com/de/fuehrerscheinentzug-fuer-bekiffte-und-alkoholisierte-beifahrer
Ich bin stolz auf mich, da ich mich auch über andere Meinungen hinwegsetzen kann. Gerade dann, wenn ich dies bestens weiß.
Dann fordere ich Dich nochmals auf:
Nenne die Rechtsgrundlage für Deine Behauptung!
Also ich zweifle echt an deinem Rechtsverständnis, wenn ich hier deinen Kommentar lese.
Warum? Widerlege meine Antwort und meine Kommentare.
Hast du schonmal daran gedacht, dass ein nüchterner Beifahrer einen betrunkenen Fahrer von der Fahrt abzuhalten hat?
Das ist Deine Meinung und sicher auch moralisch richtig. Aber: Dafür gibt es kein Gesetz! Man hat sich nun mal in Deutschland nach der Gesetzeslage zu richten und nicht nach einer Meinung.
Du bist erst vor ein paar Tagen negativ aufgefallen als Du entgegen besseren Wissens und im Widerspruch zu vielen anderen Usern auf Deiner falschen Meinung bestanden hast.
Und ich vermute das Du Dir die DH durch neue Accounts selbst gegeben hast, denn so viele User die vollkommen weltfremd sind gibt es selbst bei GF nicht...
Dafür gibt es kein Gesetz!
muß es auch nicht geben, aber entsprechende Entscheidungen bzw. Urteile
ich werde es später mal raussuchen, wenn dir der nachfolgende Link nicht hilfreich genug sein sollte: http://www.jurablogs.com/de/fuehrerscheinentzug-fuer-bekiffte-und-alkoholisierte...
als Du entgegen besseren Wissens und im Widerspruch zu vielen anderen Usern
hierzu habe ich, nachdem neues zum Sachverhalt vorgetragen wurde entsprechend neu geantwortet.
Da bin ich von meiner Ersten Feststellung sehr wohl abgerückt.
Lese einfach die 2te Antwort zu der Frage aus: gutefrage.net/frage/ich-fahre-rueckwaerts-jemand-faehrt-mir-vorwaerts...
muß es auch nicht geben, aber entsprechende Entscheidungen bzw. Urteile
Um sich strafbar zu machen muss es auch ein Gesetz geben gegen das man verstoßen kann.
wenn dir der nachfolgende Link nicht hilfreich genug sein sollte
Ist er nicht, denn er funktioniert nicht.
@ Crack
DENKMALZu allen Themen zählt: §1 StVO
Besonders:
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Hieraus darf man alles ableiten, wieso ein Beifahrer seinen Führerschein verlieren kann. Auch nüchterne oder fahruntüchtige Fahrer
Zum Thema: Nüchterner Beifahrer riskiert seinen Führerschein.
Übergeordnet gilt hier: §142 StGB
Ein Beifahrer ist z.B. auch Unfallbeteiligter und kann damit Mittäter sein
lese weiter hier:
- in Verbindung mit Urteil: OLG Saarbrücken Az: 4 U 90/91-22
- in Verbindung mit Urteil: OLG Frankfurt Az: 19 U 242/05
weiter zu lesen hier:
- rechtsindex.de/verkehrsrecht/511-fahren-unter-alkoholeinfluss-kann-teuer-werden
Zum Thema: Betrunkener Beifahrer verliert seinen Führerschein.
- jurablogs.com/de/fuehrerscheinentzug-fuer-bekiffte-und-alkoholisierte-beifahrer
- ferner-alsdorf.de/2011/03/mitschuld-wenn-man-beim-betrunkenen-fahrer-einsteigt/
Zum Thema: nüchterner Fahrer verliert Führerschein wg. Betrunkenen Beifahrer auf Beifahrersitz.
Im Sinne des § 1 StVO ist man dafür verantwortlich, dass von dem Fahrzeug, dass genutzt wird, keine Gefahr für den übrigen Straßenverkehr ausgeht.
Wenn man also jemanden mitnimmt, so muss man sich davon überzeugen, dass von ihm kein gefährlicher Eingriff in den Verkehr erfolgen kann. Ein Betrunkener ist immer zu irrationalen Handlungen fähig.
Wenn eine Gefahr besteht so muss die gemeinsame Fahrt beendet werden.
Ein betrunkener Mitfahrer kann Schäden verursachen, drum muss bzw. hat er sich auch nach hinten zu setzen, damit er z.B. nicht ins Lenkrad greifen kann oder die Handbremse ziehen kann. Dies reicht erstmal um ein gefährliches Verhalten zu vermeiden.
Ein betrunkener Beifahrer auf einem Motorrad könnte z.B. auch vom Sitz fallen, sich dabei verletzen, und sogar den Rückwärtigen Verkehr gefährden und sogar schädigen.
Hier hätte der nüchterne Fahrzeugführer eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beifahrer, nämlich ihn nicht mitzunehmen.
Lese weiter hier –sehr interessant:
- mittelbayerische.de/nachrichten/polizeimeldungen/regionale-polizeimeldungen/artikel/gefaehrlichereingriffinden/869169/gefaehrlichereingriffinden.html
P.S.: setze "h t t p : // w w w" vor den angegebenen Links, damit sie auch geöffnet werden können. Danke
au weia... Und Du hast auch gelesen, was Du da zitierst? Das paßt doch überhaupt nicht zum geschilderten Sachverhalt. Da kommen §§ 25 - 27 StGB schlicht nicht in betracht. Aber da Du vermutlich eh niemanden berätst, der in einem solchen Fall Hilfe braucht, muß man Dich ja auch nicht vom Gegenteil überzeugen.
Zu allen Themen zählt: §1 StVO
Dann bewegst Du Dich im Bereich einer Ordnungswidrigkeit - vom Strafrechtlichen Hintergrund den Du hier nachweisen willst bist Du aber weit entfernt.
Ein Beifahrer ist z.B. auch Unfallbeteiligter und kann damit Mittäter sein
Das trifft nur zu wenn er durch seine Anwesenheit und sein Tun mitursächlich am Unfall ist.
Hat er aber nicht eingegriffen dann ist er nur Zeuge - und damit KEIN Unfallbeteiligter.
Dein Link zum ARCD:
Auch hier werden die selben Vermutungen und Meinungen geäußert wie Du es tust. Heißt das das sie stimmen? Nein! Denn auch hier fehlt die Rechtsgrundlage nach der ein Beifahrer sich strafbar machen würde.
Und: Wer will denn einen Beifahrer in Regress nehmen? Das würde voraussetzen das seine Versicherung zu einer Leistung verpflichtet wäre! Wie soll das in der Praxis aussehen? Er ist nur Beifahrer!
Im Übrigen scheint die Seite auch nicht von Profis gemacht zu sein. Denn, es gibt keinen "Führerscheinentzug", und es ist auch nicht richtig "dass die Kfz-Versicherung sich weigert, für den verursachten Schaden aufzukommen." Eine Pflichtversicherung muss erst einmal zahlen und kann dann Regress fordern - das aber nur bis zu einer bestimmten Höhe. Die Zahlung verweigern darf sie nicht.
Insofern macht diese Seite keinen besonders glaubwürdigen Eindruck.
Die dann folgenden Links behandeln ausnahmslos Schadenersatzforderungen von Beifahrern eines Betrunkenen der einen Unfall gebaut hat. Darum geht es doch überhaupt nicht! Das hatte ich auch vorhin schon mehrfach erklärt, nicht gelesen? Nicht verstanden? Es geht allein um das Mitfahren, nicht um einen Unfall und dessen Folgen.
Du konstruierst hier Umstände die mit der eigentlichen Frage und den Kommentaren darauf nichts zu tun haben. Das ist nicht zweckdienlich.
So isses!
schön, dass alles so ist.
Eine eigene Meinung scheinst du wohl nicht zu haben.
Aber es gibt reichlich Leute, denen es ausfüllt, dass nach zu plappern was andere vor sagen. Nur um auch mal gegen irgendwas dagegen sein zu dürfen, weils sonst vielleicht nichts zu sagen gibt..
Was zur Aufklärung dienlich sein könnte, ist nämlich bei deinen Einzeiler Kommentaren nichts zu entnehmen.
in der Tat, der Link ist derzeit nicht verfügbar.
Ich habe dir daher einen anderen entsprechenden herausgesucht.
gucke mal hier:
http://ra-melchior.blog.de/2007/01/07/fuhrerscheinentzug_fur_bekiffte_und_alko~1526411/
@ crack
hier nochmal Ersatz für den nicht funktionierenden Link:
http://ra-melchior.blog.de/2007/01/07/fuhrerscheinentzug_fur_bekiffte_und_alko~1526411/
siehe hierzu auch:
VGH Mannheim mit Beschluss 10 S 133/06 vom 10.02.2006
Joh. Da gehts um nen Beifahrer, der regelmäßig kifft. Und dem ist selbstverständlich seine Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er seine Fahreignung nicht nachweisen kann. Dazu muß er aber nicht Beifahrer sein. Fällt sein Drogenkonsum in anderen Konstellationen auf, ist der Lappen ganz genau so weg.
Ergänzend:
Urteil des VG Stuttgart (AZ 10 K 3224/05)
Dies zum Thema: betrunkener Beifahrer verliert Fahrerlaubnis
Nur mal zur Erinnerung: Die Eingangsfrage war:
Fahren ohne Führerschein (Beifahrer)? strafbar?
Was haben Urteile von Verwaltungsgerichten damit zu tun???????
nicht Joh...
lesen und verstehen... dies dürfte doch nicht schwer sein, oder?
Es geht nicht nur um bekiffte in anderen Konstellationen. Auch um Alkohol alleine.
Aber gut, du willst halt nur so aus Prinzip dagegen sein.
Ok.
Es geht um eine Trunkenheitsfahrt ohne Fahrerlaubnis und um meine Behauptung, dass einem Beifahrer der Führerschein entzogen werden kann, wenn ihm bewußt ist, dass der Fahrzeugführer fahruntüchtig ist. Sowie auch meine Behauptung, dass einem betrunkenen Beifahrer der Führerschein abgenommen werden kann.
Nun habt ihr ein Urteil, bzw. 2 Entscheidungen hierzu bekommen, dass es möglich ist als Beifahrer den Führerschein zu verlieren.
Mannmannmann, da reimst Du Dir aber ganz schön was zusammen:
Auch kann ein Mitfahrer, dem bewußt ist, dass ein Fahrer fahruntüchtig ist, alle seine Ansprüche bei einem Unfall verlieren, da ihm bewußt ist welche Gefahr er sich aussetzt.
Das ist der einzige Satz, der halbwegs korrekt ist: Wer bei einem erkennbar fahruntüchtigen Fahrer als Beifahrer einsteigt, verstößt gegen die Eigensorgfalt und wird bei einem Unfall eine Mitschuld an seinen eigenem Schaden zugewiesen bekommen.
Dadurch alle Ansprüche zu verlieren, ist allerdings illusorisch, s. OLG Celle v. 05.10.2011:
In der Teilnahme eines Beifahrers an einer Autofahrt trotz erkennbarer Trunkenheit des Fahrers liegt ein Verstoß gegen die eigenen Interessen. Wer zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer als Beifahrer ins Auto steigt, muss sich regelmäßig ein erhebliches Mitverschulden (§ 254 BGB) für einen etwaigen Schadenseintritt anrechnen lassen. Im Rahmen der Abwägung der Haftungsanteile wird den Fahrer regelmäßig ein höherer Haftungsanteil als den Beifahrer treffen (hier: 60 : 40 zum Nachteil des Fahrers).
Die anderen Aussagen sind Mumpitz: Beifahrer machen sich nicht strafbar, wenn sie zu einem betrunkenen Fahrer ohne Fahrerlaubnis ins Auto steigen, und die Beförderung eines betrunkenen Beifahrers ist auch kein "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Lies mal StGB 315b http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html
Sachverhalte als Mumpitz zu bezeichnen ist einfach, wenn man selbst nicht den geringsten Schimmer zu diesem Thema hat.
Es gibt hierzu zahlreiche bekannte Entscheidungen zu diesen Themen, wo Fahrer als auch Beifahrer ihre Fahrerlaubnis verlieren.
.....
Wegen dem Mitfahren die Fahrerlaubnis entzogen? Ohne Halter zu sein und zum Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgefordert oder Hilfe geleistet zu haben? Bitte benenne mal eine einzige Entscheidung. Ich wette, das wirst Du nicht schaffen^^
Lies mal StGB 315b
ich lese da lieber den 315c StGB, wo ein Beifahrer teilnehmender Mittäter sein kann!
Wo steht in § 315 c das Wort "Beifahrer"? Wo steht dort das Wort "Teilnehmer"? Wo steht dort "Mittäter"? Hast Du eine andere Ausgabe des StGB als ich? Vielleicht ist das ja die Wurzel der ganzen Mißverständnisse
das steht da so nicht drin.
mit nur puren lesen eines Gesetzesbuches ist es leider auch nicht getan.
Ich glaube auch nicht, dass ich nun zum Lehrer mutieren muß, um dir Gesetze und deren Auslegungen erklärlich zu machen.
Ich hätte den quatsch erst gar nicht unterschrieben.
Die Großeltern sind schuld an allem da sie den Schlüssel zum Auto nicht vor dem Enkel versteckt hatten. (Aufsichtspflicht verletzt)
Wenn ihr wegen der Sache zur Polizei gegangen wärt würde nur der Fahrer und die Großeltern ärger bekommen
Die Großeltern sind schuld an allem da sie den Schlüssel zum Auto nicht vor dem Enkel versteckt hatten. (Aufsichtspflicht verletzt)
Woher immer diese Rechtsirrtümer??
"Aufsichtspflicht verletzt" - muss ein 16-jähriger denn noch ständig beaufsichtigt werden?? Wohl kaum - und schon gar nicht von den Großeltern, wenn diese nicht sorgeberechtigt sind.
Und den Schlüssel müssten sie allenfalls nur dann verstecken, wenn der Enkel schon einschlägig aufgefallen ist.
der enkel ist 14 gewesen und hatt das auto 3-4 mal geklaut und die grosseltern wussten es immer
Nunja wenn der so drauf ist wie der wo gefahren ist dann wohl schon da würde ich selbst das ganze Bargeld usw. verstecken
Das der Enkel erst 14 ist, hättest du zwar schon angeben sollen, ist aber eher ohne Belang.
Aber dass er das Auto schön des öfteren gelaut hat, lässt die Sachlage in einem ganz anderen Licht erscheinen: Dann hätten die Großeltern (immer noch mit "ß"^^) den Schüssel in der Tat gut verstecken müssen (ok manche finden jedes Versteck).
Oder duldeten die Großeltern die Fahrten etwa?
Egal, denn in dem Fall noch Forderungen an Andere zu stellen ist schon dreist...
viele 16 -jährige müssten schon noch beaufsichtigt werden. Man stelle sich vor, der Akku vom Handy ist leer, wie sollten sie nach Hause finden? Oder wenn sie gefragt werden, wo sie wohnen, was sollen sie antworten?
Ich fasse mal zusammen: Deine Freunde haben ein Auto kaputtgefahren, welches den Großeltern von jemand gehört und Du hast einen Teil des Schadens anerkannt und dafür einen Schudschein unterschrieben.
Ich würde mich mal mit deinen Freunden zusammensetzen und überlegen, wie ihr den Schaden begleichen wollt - die Achse ist kaputt, also muß eigentlich der Fahrer den Schaden ersetzen!
Die Unterschrift unter dem Schuldschein war leider ziemlich dämlich, denn dadurch hast Du die Forderung anerkannt - jetzt kann sie auch eingetrieben werden!
Zur Polizei werden die Großeltern wohl kaum gehen, da sie sich als Halter gleichfalls strafbar gemacht haben (Nach StVG §21 werden sowohl Fahrer als auch Halter bestraft!)
Allerdings kann die Forderung auf zivilrechtlichen Weg eingetrieben werden - die Großeltern können mit dem unterschriebenen Zettel einen Vollstreckungsbescheig bei Gericht holen. Und der geht anschließend an den Gerichtsvollzieher, der dann an deiner Haustüre klingelt!
Auch wenn Du noch keine 18 warst, bist Du trotzdem beschränkt geschäfts- und haftungsfähig.
Na gut.... Da es ja scheinbar ein heiß diskutiertes Thema ist, mal etwas fundierter: Im wesentlichen findet man die Vorschriften über die Strafbarkeit eines Tuns im Stgb. Diese kennt 3 Möglichkeiten, wie ein Mensch sich durch etwas strafbar machen kann: Unmittelbare Täterschaft (ich fahre selbst), mittelbare Täterschaft (ich lasse mich fahren, damit ich selbst nicht fahren muß (man beachte den genauen Wortlaut)), Mittäterschaft (wir steuern zusammen das Fahrzeug), Anstiftung ("bitte fahre das Fahrzeug alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis") und Beihilfe (Ich verschaffe Dir die Fahrzeugschlüssel, damit Du ohne Fahrerlaubnis und alkoholisiert fahren kannst). Das kann man in §§ 25 bis 27 StGB nachlesen.
Daneben gibt es noch den Tatbestand "Gewährenlassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ( § 21 StVG ), der aber nur vom Halter eines KFZ begangen werden kann. Alle anderen Tatbestände (hier wurde z.B. vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung genannt) können immer nur vom Fahrer selbst begangen werden - oder vom Mittäter (wir erinnern uns: Wir steuern das Fahrzeug zusammen). Das ergibt sich aus § 25 StGB (macht sich hier eigentlich mal jemand die Mühe, das auch zu lesen????)
Und eine Straftat "Mitfahren bei einem ohne Fahrerlaubnis" gibt es weder genau so noch sinngemäß. Genau DAS ist aber nach § 1 StGB unbedingt erforderlich (kennt den eigentlich hier jemand? lol) Und ein "wieso? so ungefähr paßt doch auch §xy ist genau das, was § 1 Stgb ausschließt! Weil sonst Willkür Tür und Tor geöffnet wäre.
Im klassischen Fall "komm steig mit ein, wir drehen mal ne Runde" kann der Mitfahrer fürs einsteigen nicht bestraft werden. Die Zitate von Urteilen, die hier herangezogen wurden, beziehen sich überhaupt nicht auf diesen Sachverhalt. Denn das Wort "Mitschuld" bekommt auch da eine Bedeutung, wo der Mitfahrer nach einem Unfall Geld von der KFZ-Haftpflicht haben will (ja, Mitfahrer sind bei der Haftpflicht versichert, warum eine Insassen-Versicherung eigentlich Unsinn ist, aber das führt hier zu weit) und er das Geld dann nicht bekommt. Weil man schon selbst dafür gerade stehen muß, wenn man sich bewußt in Gefahr begibt - heißt: Bei jemandem ohne Fahrerslaubnis und am besten noch alkoholisiert mit einsteigt. Das sagt aber nichts darüber aus, ob man damit auch eine Straftat begeht.
So, das war jetzt eine halbwegs vollständige Begründung, warum es nicht strafbar ist.
Bei Deiner Schreibweise wird man ja blind... :)
Aber zur Sache:
kann mir als beifahrer was passiern?
Nein.
Als Beifahrer eines angetrunkenen Fahrers [oder einem ohne Fahrerlaubnis] hat man nur dann etwas zu befürchten wenn man auch Halter des Fahrzeugs ist und zum Fahren unter Alkoholeinfluss [oder ohne Fahrerlaubnis] ermutigt oder es auch einfach nur zulässt. Das kann dann nicht nur eine Geldstrafe nach sich ziehen sondern sogar den Entzug der Fahrerlaubnis.
Wenn Du nicht Halter des Fahrzeugs bist dann hast Du rechtlich nichts zu befürchten.
Wenn Du nicht Halter des Fahrzeugs bist dann hast Du rechtlich nichts zu befürchten.
Dies ist nicht richtig!
es zählt nicht nur der Halter, sondern der tatsächliche Fahrer, egal in welcher rechtlichen Position er steht.
der Beifahrer ist immer zu belangen, sofern er die Fahruntüchtigkeit wahrnehmen kann bzw davon weiß.
Siehe hierzu meine Antwort zur Hauptfrage.
@ Aixclusivman
Das macht Deinen Beitrag aber nicht richtiger^^ Auf welcher Rechtsgrundlage soll sich der Beifahrer denn strafbar machen?
der Beifahrer ist immer zu belangen, sofern er die Fahruntüchtigkeit wahrnehmen kann bzw davon weiß.
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Mir ist kein Paragraf bekannt der die Anwesenheit eines Beifahrers unter Strafe stellt.
auch wenn ein Paragraph dir nicht bekannt ist, so muß es lange nicht heißen, dass es nicht doch so ist, oder?
Überdenke einfach nochmal dein Rechtsverständnis zur Sache.
Können dann gerne weiter reden.
Geil....
Mein Rechtsverständnis ist völlig in Ordnung, ich zweifle aber stark an Deinem Willen Fehler einzugestehen. Du windest Dich hin und her anstatt einzusehen das Du falsch liegst.
Nenne die Gesetzesgrundlage für Deine Behauptung, dann falle ich auf die Knie und werde mich bei Dir entschuldigen das ich Dir nicht geglaubt habe.
also dass dein Rechtsverständnis ansonsten in Ordnung ist, mag ich auch nicht bezweifeln, da ja sonst deine Vorträge auch i.O. sind.
Nur hier hast du dich in etwas verrannt.
Und auf die Knie fallen, brauchst bei mir auch nicht. Nett gesagt, aber nicht erforderlich.
Lese einfach was ich dir an anderer Stelle geschrieben habe. Vielleicht kann ich ja damit aufklären.
@ crack
Laß ihn einfach... Es gibt auch ne Menge Threads ohne Aixclusivman
@ Aixclusivman
Manchmal bedauere ich, daß es kein Rechtsberatungsgesetz mehr gibt. Dann hättest Du jetzt ein Problem. Weil Du leider irrst, wenn Du denkst, daß man die Juristerei dadurch erlernt, daß man mal ein paar Tage irgendwas quer liest. Das Jurastudium dauert nicht umsonst mehrere Jahre - und 1/3tel schafft es gar nicht erst.
Du windest Dich hin und her
Das liegt daran, dass ich etwas zu 100% weiß, es aber manchmal nicht sofort vermittelt bekomme.
In diesem Fall ist es besonders schwer entsprechendes und treffendes auf Anhieb im Netz zu finden.
Klar, mein Fehler -ich könnte ja auch dann erst schreiben wenn ich alles zusammen hätte und es dann präsentieren.
Das ist wie eine Lösung zu etwas haben, aber die Formel nicht schnell genug auf die Beine stellen zu können.
Ich arbeite dran.
Übrigens wurde ähnliches Thema bereits hier schon bei GF diskutiert.
Wobei die Hilfsreichste Antwort sogar ganz konform meiner Auffassung ist.
siehe hier: http://www.gutefrage.net/frage/alkoholkontrolle-welche-strafe-fuer-beifahrer-d
Die erklärt dann auch die "5x DH", die "Paulchen666" so bezweifelte
Na gut.... Da es ja scheinbar ein heiß diskutiertes Thema ist, mal etwas fundierter: Im wesentlichen findet man die Vorschriften über die Strafbarkeit eines Tuns im Stgb. Diese kennt 3 Möglichkeiten, wie ein Mensch sich durch etwas strafbar machen kann: Unmittelbare Täterschaft (ich fahre selbst), mittelbare Täterschaft (ich lasse mich fahren, damit ich selbst nicht fahren muß (man beachte den genauen Wortlaut)), Mittäterschaft (wir steuern zusammen das Fahrzeug), Anstiftung ("bitte fahre das Fahrzeug alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis") und Beihilfe (Ich verschaffe Dir die Fahrzeugschlüssel, damit Du ohne Fahrerlaubnis und alkoholisiert fahren kannst). Das kann man in §§ 25 bis 27 StGB nachlesen.
Daneben gibt es noch den Tatbestand "Gewährenlassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ( § 21 StVG ), der aber nur vom Halter eines KFZ begangen werden kann. Alle anderen Tatbestände (hier wurde z.B. vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung genannt) können immer nur vom Fahrer selbst begangen werden - oder vom Mittäter (wir erinnern uns: Wir steuern das Fahrzeug zusammen). Das ergibt sich aus § 25 StGB (macht sich hier eigentlich mal jemand die Mühe, das auch zu lesen????)
Und eine Straftat "Mitfahren bei einem ohne Fahrerlaubnis" gibt es weder genau so noch sinngemäß. Genau DAS ist aber nach § 1 StGB unbedingt erforderlich (kennt den eigentlich hier jemand? lol) Und ein "wieso? so ungefähr paßt doch auch §xy ist genau das, was § 1 Stgb ausschließt! Weil sonst Willkür Tür und Tor geöffnet wäre.
Im klassischen Fall "komm steig mit ein, wir drehen mal ne Runde" kann der Mitfahrer fürs einsteigen nicht bestraft werden. Die Zitate von Urteilen, die hier herangezogen wurden, beziehen sich überhaupt nicht auf diesen Sachverhalt. Denn das Wort "Mitschuld" bekommt auch da eine Bedeutung, wo der Mitfahrer nach einem Unfall Geld von der KFZ-Haftpflicht haben will (ja, Mitfahrer sind bei der Haftpflicht versichert, warum eine Insassen-Versicherung eigentlich Unsinn ist, aber das führt hier zu weit) und er das Geld dann nicht bekommt. Weil man schon selbst dafür gerade stehen muß, wenn man sich bewußt in Gefahr begibt - heißt: Bei jemandem ohne Fahrerslaubnis und am besten noch alkoholisiert mit einsteigt. Das sagt aber nichts darüber aus, ob man damit auch eine Straftat begeht.
So, das war jetzt eine halbwegs vollständige Begründung, warum es nicht strafbar ist.
keine Sorge. Es wird schon gelesen.
Du hast nur vergessen, dass bei §315c ein Beifahrer ein tatbeteiligter teilnehmender Beifahrer sein könnte
Och nee. Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt, wo sich Unwissen und noch so einige andere Dinge zu etwas vereinen, die mich komplett die Lust verlieren lassen, deutsches Strafrecht zu erklären. Ich wünsch Dir noch viel Spaß beim Rechtsberaten.
ach weißt du, mit meinem "Unwissen" ist das so, dass ich in über 40 Fällen nur 2 verkraftbare Niederlagen einstecken mußte. 6 Fälle erfolgreich erledigt habe ohne Anwalt , und selbst vor dem LG Aachen, in gegenseitiger Absprache weil eigentlich nicht zulässig, erfolgreich meine Ansprüche durchsetzen konnte und dazu in anderen Fällen 6 angeordnete Fahrverbote in die Einstellung verbannen konnte, da ich NULL Punkte bevorzuge!
Dazu alle angetragenen Rechtsfälle anderer Personen, an einen meiner Rechtsanwälte, ausnahmslos erfolgreich "gewonnen" wurden
Aber gut, vielleicht bin ich ja auch nur ein blindes Huhn, welches auch mal Glück hat bei soviel Unwissenheit.
Anscheinend auch noch so blöd ist, dass ich es schaffe eine Vielzahl von Kündigungen von Versicherungen zu eliminieren -egal ob für mich oder für andere.
Vielleicht liegt das an der Stadt Göttingen, wo man die Vorteile aus Unwissenheit und Dummheit gelehrt bekommt um so weiter zu kommen?
Wer weiß wer weiß....
@Aixclusivman,
ich habe mir die Muehe gemacht und bin den von dir angegebenen Links gefolgt. Ich bin auch weitergegegangen zu Urteilen, die dort verlinkt sind. Dabei habe ich festgestellt, dort geht es um ganz andere Dinge. Wenn du schon Links postest, dann sollten die sich auch auf das Thema beziehen Es reicht nicht, wenn dort irgendwo das Wort Beifahrer vorkommt o.ä.
ZU deiner These .. wenn jemand bestraft wird, dann muss er sich auch strafbar gemacht haben. Das geht nur, wenn man gegen Gesetze verstoesst. Wenn du nun erklaeren kannst, gegen welche Gesetze ein Betrunkener Beifahrer verstoesst, dann kann man weiterreden.
Merke: Die deutsche Rechtsprechung beruht auf Gesetzen und nicht auf den Ansichten eines Aixclusiveman. In der Ablehnung von Alkohol moegen wir einig sein. Aber was die rechtliche Seite anbelangt, da solltest du dich wohl doch erst kundig machen, bevor du einen solchen Unsinn postest.
Eigentlich wollte ich dir erst auch einen DH geben in der Hoffnung, dass du dann noch oefter solche Antworten schreibst und wie etwas zum Lachen haben.