Handbremse vergessen anzuziehen?
Also folgendes ist passiert: ich hab geparkt und war ca 15 min mit einem Kumpel weg. Leider habe ich vergessen, meine Handbremse anzuziehen, sodass mein Auto auf ein anderes Auto gerollt ist. Der Fahrer des anderen Autos war vor Ort und ist mit seinem Auto ein Stück nach vorne gefahren, sodass mein Auto ein weiteres Mal auf seins gerollt ist. Dennoch waren an beiden Autos keine Schäden zu erkennen. Er hatte bereits die Polizei gerufen, aber bestellte diese dann wieder ab. Er hat Bilder gemacht, aber ich weiß nicht, ob mein Kennzeichen drauf war, aber denke schon. Er hat dann gesagt, dass es egal ist und dass wir gehen können.
Meine Frage ist: hat er jetzt noch Ansprüche? Er hat uns ja weg geschickt und mein Kumpel kann das bezeugen. Also schon mal keine Fahrerflucht. Außerdem könnten mögliche Schäden auch durch sein nach vorne fahren entstanden sein, ist das dann auch meine Schuld?
Selbst beobachtet hab ich nur das zweite mal drauf rollen.
6 Antworten
Grad im Winter leg ich nur einen Gang ein, das sollte reichen. Bei Minusgraden sollte man die Handbremse nicht unbedingt anziehen.
Glaube jetzt nicht, dass da noch was kommen sollte.
Es gibt aber leider so Typen, die es geradezu darauf anlegen, andere abzuzocken. Aber das glaube ich jetzt in Deinem Fall auch nicht.
Du wirst mehr oder weniger abwarten müssen. Weil wenn ihr es euch nicht schriftlich geben lassen habt das es ok wäre und ihr gehen könnt kann klar nochwas nachkommen. Wenn es zur Auseinandersetzung zwischen euch kommt steht er dennoch unter beweispflicht nachzuweisen welcher Schaden durch das aufrollen deines Autos kam und welcher dadurch das er etwas vorgefahren ist.
Er kann auf jeden Fall in seine Vertragswerkstatt fahren und prüfen lassen, ob seine Stoßstange noch OK ist.
Die Kosten dafür kann er dir in Rechnung stellen.
hat er jetzt noch Ansprüche?
Natürlich.
Außerdem könnten mögliche Schäden auch durch sein nach vorne fahren entstanden sein, ist das dann auch meine Schuld?
Der Beweis des ersten Anscheins spricht erstmal gegen dich. Und eine Mitschuld trifft dich dann sowieso immer.
Meine Frage ist: hat er jetzt noch Ansprüche?
Der Geschädigte hat drei Jahre lang Zeit, seine Ansprüche zu beziffern.