Autobahn und Bus anschnallen?
Der Linienbus fährt eine Umleitung über die Autobahn. Muss man sich eigentlich anschnallen bei solchen Fahrten? Im Reisebus sollte man ja, da gibt es auch Gurte.
Wie ist das bei Stadtbus? Die von MAN oder wie das heißt. Die haben ja keine Gurte.
Wie sieht es da rechtlich aus? Muss bei Unfall das unternehmen haften? Also Verkehrsbetriebe? Falls auf der Autobahn strecke was passiert? Der Bus fährt sehr schnell und das ist komisch ohne Gurt 😮
5 Antworten
Muss man sich eigentlich anschnallen bei solchen Fahrten?
Nein, denn die Gurtpflicht "gilt nicht für ... Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist" (StVO §21a, Satz 2, Nr.2).
Dabei ist nur die Art des Fahrzeugs von Belang. Es ist unerheblich,
- ob die Fahrt durch die Stadt, "über Land" oder eben über die Autobahn geht oder
- ob es eine Linienfahrt oder eine Fahrt des Gelegenheitsverkehrs ("Sonderfahrt") ist, obwohl im Gelegenheitsverkehr keine Fahrgäste stehen dürfen.
Im Reisebus sollte man ja,
Sollte man nicht nur, sondern muss - und das auch in der Stadt, wie beim PKW. (In Reisebussen sind grundsätzlich keine Stehplätze ausgewiesen, daher gilt die o. g. Ausnahmeregelung dort nicht.) Seit 1999 müssen neue Reisebusse mit Gurten ausgestattet sein, eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge besteht aber nicht.
Die von MAN oder wie das heißt.
MAN baut auch Reisebusse, genau so wie auch z. B. Mercedes, Neoplan, Scania, Setra, Solaris, Van Hool, VDL, Volvo u. a. m. alle sowohl Reise- als auch Linienbusse bauen - aber das nur am Rande ... ;-)
Die haben ja keine Gurte.
Ältere Fahrzeuge tatsächlich grundsätzlich nicht, bei neueren findet man inzwischen oft zumindest auf einigen Sitzen (nämlich auf denen, die keine Lehne eines anderen Sitzes vor sich haben, also z. B. hinten in der Mitte, hinter den Eingängen oder in den "4ern") Gurte. Der Wagen, den ich derzeit normalerweise "fest" fahre, hat sogar auf allen Sitzen Gurte, was insbesondere im Schülerverkehr gut "ankommt". - Aber auch in solchen Bussen besteht keine Pflicht, vorhandene Gurte auch zu benutzen ...
Ob Anschnallpflicht besteht, hängt nicht von der Fahrt über die Autobahn ab.
In Bussen, die für die Beförderung von stehenden Fahrgästen zugelassen sind (was in der Regel bei im Linienverkehr eingesetzten Bussen der Fall ist), besteht keine Anschnallpflicht.
JA, stimmt - ein deutlicher Beleg gegen die oft vorgebrachte Behauptung, man müsse auf deutschen Autobahnen mindestens 60 fahren ...
(Wobei sich die Busbetriebe normalerweise bemühen, auf Autobahnstrecken Busse einzusetzen, die genügend Sitzplätze für alle Fahrgäste bieten ---)
Da Fahrzeuge des ÖPNV bis auf weiteres von der Anschnallpflicht befreit sind, gilt auch die Fahrt über die Autobahn als Beförderung im Sinne des ÖPNV.
Die Haftung bei einem Unfall auf der Autobahn ist nicht anders als bei einem Unfall auf anderen Straßen: der Schuldige haftet.
Aso, ok
Man muss sich immer anschnallen.
Egal, wo man ist. Es gibt immer ein Unfallrisiko.
Man muss sich immer anschnallen.
"Das gilt nicht für ... Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist" (StVO §21a)
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Und wenn anschnallen nicht geht weil es keine Gurte gibt? So ein Stadtbus ist es
Keine Gurtpflicht, wenn der Bus auch stehende Fahrgäste befördern darf, also ein typischer Linienbus ist.
Ich würde mich anschnallen. Ist sicherer
Wie im Linienbus?
Übrigens gilt, wenn nicht für alle Fahrgäste Sitzplätze zur Verfügung stehen für den Bus 60 km/h Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn (oder auch ausserhalb geschlossener Ortschaften).