Autobahn und Bus anschnallen?

5 Antworten

Muss man sich eigentlich anschnallen bei solchen Fahrten?

Nein, denn die Gurtpflicht "gilt nicht für ... Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist" (StVO §21a, Satz 2, Nr.2).

Dabei ist nur die Art des Fahrzeugs von Belang. Es ist unerheblich,

  • ob die Fahrt durch die Stadt, "über Land" oder eben über die Autobahn geht oder
  • ob es eine Linienfahrt oder eine Fahrt des Gelegenheitsverkehrs ("Sonderfahrt") ist, obwohl im Gelegenheitsverkehr keine Fahrgäste stehen dürfen.
Im Reisebus sollte man ja,

Sollte man nicht nur, sondern muss - und das auch in der Stadt, wie beim PKW. (In Reisebussen sind grundsätzlich keine Stehplätze ausgewiesen, daher gilt die o. g. Ausnahmeregelung dort nicht.) Seit 1999 müssen neue Reisebusse mit Gurten ausgestattet sein, eine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge besteht aber nicht.

Die von MAN oder wie das heißt.

MAN baut auch Reisebusse, genau so wie auch z. B. Mercedes, Neoplan, Scania, Setra, Solaris, Van Hool, VDL, Volvo u. a. m. alle sowohl Reise- als auch Linienbusse bauen - aber das nur am Rande ... ;-)

Die haben ja keine Gurte.

Ältere Fahrzeuge tatsächlich grundsätzlich nicht, bei neueren findet man inzwischen oft zumindest auf einigen Sitzen (nämlich auf denen, die keine Lehne eines anderen Sitzes vor sich haben, also z. B. hinten in der Mitte, hinter den Eingängen oder in den "4ern") Gurte. Der Wagen, den ich derzeit normalerweise "fest" fahre, hat sogar auf allen Sitzen Gurte, was insbesondere im Schülerverkehr gut "ankommt".  - Aber auch in solchen Bussen besteht keine Pflicht, vorhandene Gurte auch zu benutzen ...

Ob Anschnallpflicht besteht, hängt nicht von der Fahrt über die Autobahn ab.

In Bussen, die für die Beförderung von stehenden Fahrgästen zugelassen sind (was in der Regel bei im Linienverkehr eingesetzten Bussen der Fall ist), besteht keine Anschnallpflicht.

Stadewaeldchen  19.05.2018, 13:59

Übrigens gilt, wenn nicht für alle Fahrgäste Sitzplätze zur Verfügung stehen für den Bus 60 km/h Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn (oder auch ausserhalb geschlossener Ortschaften).

claushilbig  21.05.2018, 03:29
@Stadewaeldchen

JA, stimmt - ein deutlicher Beleg gegen die oft vorgebrachte Behauptung, man müsse auf deutschen Autobahnen mindestens 60 fahren ...

(Wobei sich die Busbetriebe normalerweise bemühen, auf Autobahnstrecken Busse einzusetzen, die genügend Sitzplätze für alle Fahrgäste bieten ---)

Da Fahrzeuge des ÖPNV bis auf weiteres von der Anschnallpflicht befreit sind, gilt auch die Fahrt über die Autobahn als Beförderung im Sinne des ÖPNV.

Die Haftung bei einem Unfall auf der Autobahn ist nicht anders als bei einem Unfall auf anderen Straßen: der Schuldige haftet.

DieKatzenFee 
Beitragsersteller
 19.05.2018, 10:25

Aso, ok

Man muss sich immer anschnallen.

Egal, wo man ist. Es gibt immer ein Unfallrisiko.

claushilbig  21.05.2018, 03:33
Man muss sich immer anschnallen.

"Das gilt nicht für ... Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist" (StVO §21a)

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DieKatzenFee 
Beitragsersteller
 19.05.2018, 10:23

Und wenn anschnallen nicht geht weil es keine Gurte gibt? So ein Stadtbus ist es

Stadewaeldchen  19.05.2018, 13:58
@DieKatzenFee

Keine Gurtpflicht, wenn der Bus auch stehende Fahrgäste befördern darf, also ein typischer Linienbus ist.

Ich würde mich anschnallen. Ist sicherer

claushilbig  21.05.2018, 03:34

Wie im Linienbus?