Muss man sich wenn Gurte da sind im bus. Anschnallen .?

7 Antworten

Es kommt im Wesentlichen auf die Bauform des Busses an. Rechtlicher Hintergrund ist §21a der StVO, der eine grundsätzliche Gurtpflicht definiert, aber mit einigen Ausnahmen. Und eine dieser Ausnahmen sind

Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist

Daraus ergibt sich als Antwort auf Deine Frage:

Im Reisebus: JA!, auch wenn dieser (z. B. als "Ersatzfahrzeug") im Linienverkehr oder als Schulbus eingesetzt wird, denn in der Zulassung des Busses sind keine Stehplätze ausgewiesen, und damit greift die Ausnahmeregelung nicht.

Im Linienbus: NEIN!

Etwas unklar ist die Sache m. E., wenn ein Linienbus im sog. "Gelegenheitsverkehr" (z. B. bei Sonderfahrten) eingesetzt wird - Im Gelegenheitsverkehr darf nämlich nicht gestanden werden, d. h. auch wenn das Fahrzeug an sich mit Stehplätzen zugelassen ist, sind diese im Gelegenheitsverkehr quasi nicht vorhanden. - Viele Quellen sind der Meinung, dass im Gelegenheitsverkehr Gurtpflicht besteht, wenn Gurte vorhanden sind, ich meine , das gibt der Gesetzestext nicht her. Aber da sage ich immer ganz diplomatisch: Anschnallen schadet keinem ... 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

https://www.mdr.de/nachrichten/ratgeber/gurtpflicht-reisebus-102.html

https://omnibusse-petz.de/2014/04/16/gurt-und-anschnallpflicht-in-bussen-die-unterschiede-im-linien-und-reiseverkehr/

Anschnallpflicht in Bussen

Dies ist in der StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt. Sofern die Ausrüstungspflicht besteht, gilt auch die Anschnallpflicht. Sind Sicherheitsgurte vorhanden, müssen diese vom Fahrer und den Fahrgästen angelegt werden.

Servus,

in Reisebussen gilt die Gurt- und Anschnallpflicht. In Linienbussen jedoch nicht.

Bikergrüße!

Woher ich das weiß:Hobby

strenggenommen JA! Aber ich meine: wen interessiert's? Macht doch eh keiner... und dann heulen sie immer rum, wenn se querschnitsgelämt sind.