Auto Verkauft, Käufer hat seit 2 Monaten nicht Umgemeldet,Polizei Hilft nicht!
Ich habe im Oktober ein Auto verkauft, nicht mein Erstes. Hat auch alles super geklappt, Vertrag ausgefüllt, Geld bekommen und der Typ meinte er meldet das nächsten Tag um.Ist ja auch üblich so.Naja, vor 4 Wochen bekam ich ein Brief von der Polizei, ich sollte bezahlen, weil ich geblitzt wurde, da kam dann raus das der Typ das Auto nicht umgemeldet hat.Dann habe ich bei der Versicherung angerufen, die meinten die können mir nicht helfen erst, wenn sich das KFZ-Amt meldet, die melden sich, aber erst wenn der wagen umgemeldet ist.Da ich aber keine Papiere mehr habe, kann ich den Wagen nicht ab/ummelden.vor 2 Wochen kam dann der nächste Brief der Polizei, wieder geblitzt!Ich habe dann wieder zurück geschrieben mit dem Kaufvertrag und musste dann auch nicht Zahlen.Mich nervt das aber das ich noch Steuern für das scheiß Auto zahlen muss.Dann hats mir gereicht und ich bin zur Polizei habe den alles geschildert und die meinte:"Was sollen wir machen? Dafür sind wir nicht zuständig", dann meinte ich die sollen die Plakette abmachen ...machen die aber nicht, keiner kann bzw. will mir helfen. Und heute kam schon wieder ein schreiben von der Polizei, wieder geblitzt.ach und Steuern muss ich auch noch zahlen!!! Bitte helft mir, was soll ich machen?
4 Antworten
als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: melde den verkauf des fahrzeugs unter vorlage des kaufvertrages an deine zulassungsbehörde. du kannst beantragen, dass das fahrzeug gemäß § 13 absatz 4 letzter satz die außerbetriebsetzung des fahrzeuges. 4) Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Berichtigung des Fahrzeugregisters mitzuteilen; die Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber seiner Pflicht nach Satz 3 bereits nachgekommen ist. Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten. Der Erwerber hat unverzüglich bei der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde unter Angabe der Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Straßenverkehrsgesetzes und unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung und, sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen von einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen. Kommt der bisherige Halter oder Eigentümer seiner Mitteilungspflicht nicht nach oder wird das Fahrzeug nicht unverzüglich umgemeldet oder außer Betrieb gesetzt oder erweisen sich die mitgeteilten Daten des neuen Halters oder Eigentümers als nicht zutreffend, kann die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Mit erfolglosem Ablauf des Aufgebots endet die Zulassung des Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde teilt das Ende der Zulassung dem bisherigen Halter oder Eigentümer mit.
Wenn du das Auto ordnungsgemäß abgemeldet hast (Zulassungsstelle und Versicherung) und auf dem Kaufvertrag das Verkaufsdatum incl. Uhrzeit vermerkt ist, sind alle Schäden, Blitzer usw. ab diesem Zeitpunkt nicht mehr relevant für dich.
Du hast aber sicher einen Kaufvertrag.
Und deiner Versicherung hast du den Verkauf bestimmt auch gemeldet.
Und der Zulassung wirst du es ebenfalls mitgeteilt haben.
Oder?
Genau das habe ich gemacht, aber alle sagen mir, die machen nichts bis sich das KFZ-Amt bei denen meldet und das KFZ-Amt meldet sich ja erst wenn da einer hin geht und den wagen ummeldet.
Ehrlich gesagt, keine Ahnung, was in deinem Fall da schief läuft. Ich habe schon so viele Autos privat verkauft und nie ein Problem gehabt. Allen Beteiligten ist doch Name und Anschrift des neuen Autobesitzers bekannt. Und du hast wirklich nichts mehr mit Sachen, die mit deinem ehemaligen Auto angestellt werden, zu tun - normalerweise. Oder du hast irgendeinen kleinen Fehler beim Verkauf begangen, was von uns hier nicht nachprüfbar ist.
Ist auch nicht mein erster Verkauf, hab auch schon 4 Autos verkauft und da war alles wunderbar und meine Eltern haben auch gesagt das die schon "100" Autos ohne Probleme verkauft haben.ich bin echt ratlos.Ich versteh auch nicht warum sich alle so Quer stellen,mehr als den Kaufvertrag habe ich ja nicht.
Gehe mit dem Kaufvertrag zum Verkehrsamt und zum Finanzamt und erkläre es denen.Das Verhalten deiner Versicherung finde ich schon etwas merkwürdig.Ich hatte auch mal ein ähnliches Problem und mein Versicherungsagent hat das gleich mit der Versicherung geregelt.Den reichte eine Kopie vom Kaufvertrag.
Ich habe denen das schon 2-mal per Einschreiben geschickt und dem Finanzamt auch, beim Finanzamt meinten die das alles geklärt wäre und heute bekam ich dann eine Rechnung von denen, weil ich mein "neuen" wagen nicht als 2 Auto angemeldet habe.Ich ruf da täglich an.
Es ist in manchen Fällen einfach besser,man schlägt bei Behörden persönlich auf.-Das ist zumindest meine persönliche Erfahrung.
wohnt der käufer weit weg von dir entfernt?
klasse!
hat wohl sonst noch keiner verstanden.
Ich habe das Auto nicht abgemeldet, das wollte der Käufer machen. Hat er aber nicht