Blitzerfoto- kann die Polizei rausfinden wer gefahren ist?

7 Antworten

Blitzerfoto- kann die Polizei rausfinden wer gefahren ist?

Sie kann, und sie wird, wenn die Zeit bis zur Verjährung reicht, und der Verstoß gravierend genug war.

Ja und nein. Der Aufwand, den die betreiben, hängt von der Schwere des Vergehens und ihrer Arbeitsbelastung ab.

Das fängt mit dem Anhörungsbogen an den Halter an. Da muss der angeben, ob er auch der Fahrer war und wenn nicht, wer gefahren ist. Hier hat der Halter allerdings auch das Schweigrecht, wenn er Angehörige belasten müsste.

Der nächste Schritt ist der, dass sich die Polizei von der Meldestelle alle Fotos schicken lässt von den Personen, die unter derselben Adresse gemeldet sind wie der Halter. Dadurch werden dann regelmäßig gefahrene Familienmitglieder erkannt.

Desweiteren können sie beim Halter auftauchen und den direkt befragen und dabei etwas Druck aufbauen. Oft verrät der Halter dann den Fahrer. Bringt das nichts, gehen sie mit dem Foto auch schon mal in der Nachbarschaft rum und fragen dort, ob jemand diese Person kennt.

Der Halter bekommt einen Anhörungsbogen. Hier muss er - unter Androhung eines extrem lästigen Fahrtenbuches - aussagen, wer sein Auto benutz hat. Ein Auskunftsverweigerungsrecht hat er nur bei Verwandten 1. Grades. Die sind schnell ermittelt und dann kommt jemand vorgefahren und vergleicht Bild und Personen.

Diesen Aufwand betreibt man besonders dann, wenn vermutet wird, dass neben dem Verwarn- oder Bußgeld auch Probezeitmaßnahmen fällig werden.

Gruß S.

Sollte der Halter die jeweiligen Fragebögen nicht beantworten, beginnt die Polizei mit ihren Ermittlungen - etwa durch Befragung von Nachbarn oder durch den Vergleich von Passfotos von Angehörigen beim Einwohnermeldeamt.

Blume525 
Beitragsersteller
 26.08.2020, 00:05

🙈

Moin,

den Anhörungsbogen kriegt immer der Halter, der kann dann die Behörde informieren das es wer anders war. Außer wenn es offensichtlich ist, das der Halter nicht der Fahrer sein kann z. B Geschlecht bekommt nur einen Schrieb den man ausfüllen muss bezüglich des Fremdfahrers