Auto verkauft, nicht umgemeldet und Restbetrag nicht bezahlt?

7 Antworten

Damit Du die Ummeldung des Autos zwangsweise veranlassen kannst, muss im Kaufvertrag stehen, daß der Käufer sich verpflichtet das Auto bis ??? umzumelden, und das das Fahrzeug mit allen Schlüsseln, Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief) übergeben wurde. Und natürlich der genaue Name und Anschrift des Käufers. Wenn irgendwas davon nicht im Kaufvetrag steht, wird das mit der Zwangsummeldung schon mal schwierig.

Wenn der Käufer den Restbetrag nicht zahlt, nützt dir auch die Betrugsanzeige nichts. Dann musst Du den Käufer verklagen. Natürlich gewinnst Du das Verfahren, aber wenn beim Käufer nichst zu holen ist, kriegst Du trotzdem kein Geld und musst auch noch die Gerichtskosten bezahlen.

Also besser doch eine Betrugsanzeige machen. Die kostet dich nichts. Und spätestens wenn beim Käufer die Vorladung zur Poilzei auf dem Tisch liegt wird der erfahrungsgemäß plötzlich munter, und bezahlt doch den Rest, weil sich das positiv auf das Strafverfahren auswirkt.

Und für die Zukunft: Wer ein gebrauchtes Auto von privat kauft zahlt sofort den gesamten Kaufpreis. Und solange nicht der gesamte Kaufpreis gezahlt ist, bleibt das Auto beim Verkäufer !

biankamaria 
Beitragsersteller
 22.03.2017, 19:17

Ja, danke schön für deine Antwort. Als ob der Teufel hinter uns her ist, erst kaufen wir ein Auto das Schrott ist, unser altes haben wir ja der Familie verkauft und die treiben auch Schindluder mit uns Aber nun langt es. Was mich so traurig macht, ist das man so Schindluder treibt mir Vertrauen . Ich habe mich auf das ganze eingelassen weil sie mir leid taten und sie ein Baby hatten und dringend ein Auto brauchten. Sie sagte noch, natürlich melde ich es sofort um, weil ich habe ja Kinder, wenn da was passiert etc etc. Ich Depp bin natürlich sofort zerflossen vor Mitgefühl. Und dann belügt sie mich die ganze Zeit und das ist das schlimmste. DAs habe ich auch gesagt, hätte sie mir von Anfang an Bescheid gegeben, ok, dann hätten wir einen Weg gefunden. Ich fahre auf jeden Fall morgen zum Straßenverkehrsamt und melde ihn ab und dann überlege ich mir die Anzeige zu machen. 

Ja, eine Anzeige wegen Betrug wäre ratsam, ihr solltet die Polizei auch fragen ob man behilflich sein kann wieder in den Besitz des Fahrzeuges zu gelangen da im Kaufvertrag ja vereinbart wurde dass das Fahrzeug in eurem Eigentum verbleibt bis die Summe komplett gezahlt wurde.

Auf Whatsapp Logs solltest du allerdings nicht zuviel Wert legen, dass diese als Beweis einem hohen Gewicht beigemessen wird bezweifel ich da es ja fraglich ist wer da wirklich geschrieben hat.

Rechtlich gesehen ist das Auto dein Eigentum also gehört es dir. Der Vertrag beweißt dass das Auto noch nicht ihnen gehört da können sie rum heulen wie sie wollen. Strafanzeige ist dein gutes recht.

Das ist ein sogenanntes Verpflichtungsgeschäft der sagt aus das erstens ein Auftrag zwischen Käufer und Verkäufer geben muss (§145) dann der sogenannte Kaufvertrag ensteht (§433) und beide diesen Annehmen (§147). Dann kommt das Verfügungsungsgeschäft Auftrag (§145), Einigung (§929) Annahme von Geld an Eigentümer (§147) und als letztes das 2. Verfügungsgeschäfte wieder Auftrag, Einigung und Annahme in dem Fall das Geld. Wenn dies nicht eingetroffen ist gehört die Ware nicht dem Besitzer in deinem Fall. Also bist du Eigentümer der Ware da der Kaufvertrag nicht abgeschossen wurde. 

Hoffe ich konnte dir helfen :D

genau fahre zum auto mache deine schilder ab und melde es ab.

der netten dame setzt du schriftlich! Eine letzte frist zur Bezahlung ansonsten anzeige.

und dann warten.

Abmelden.

Schriftlich, per Einschreiben noch mal auffordern zu zahlen, mit Frist, allen wichtigen Daten, so dass es keine Ausrede mehr geben kann.