auto verkaufen und den käufer in raten zahlen lassen?
ich habe einen kaufinteressenten für meinen gebrauchten, der will's aber in raten zahlen (3x 700), was muß ich beachten, damit ich nicht über's ohr gehauen werde?
11 Antworten
hey...
ich bin selbst autohändler und lehne sowas grundsätzlich ab...
...privat würde ich bei bekannten eine ausnahme machen.
behalte den 2. schlüssel und den fahrzeugbrief nach ummeldung!!!
schreib in den vertrag hinein, dass wenn eine rate nicht bis zum 10. (oder so) des monats überwiesen ist, du das fzg. abholst, der vertrag nichtig ist und die bisherige anzahlung als nutzungsentschädigung behälst. ist nicht gaaanz rechtens, aber auch nicht verboten. schreckt aber den käufer ab.
außerdem, lass das fzg. vollkasko versichern. wenn er das fzg. zerlegt, wird er nicht mehr zahlen und du klagst und stellst fest, dass du nichts mehr bekommst - nach 6 - 12 monaten...
Jau, das Selbe hab ich dem auch geraten
Moin,-SCHRIFTLICH vereinbaren.-N übergabeprotokoll machen,-sonst löhnt der 1x und dann fängt der an zu "bemängeln".-Behaöpte den FZ-Brief bis zur Vollständigen Bezahlung.-Entweder du gehst selbst mit zu Zul-Stelle, o. o auch extra dafür vereinbaren dass das FZ nicht herausgegeben wird, wennder Brief nicht bis zur endgültigen Bezahlung hinterlegt wird.-Wenn du nach der Zulassung den Brief wiederhast, solltest du für den Fall der Nuchteinhaltung der Ratenzahlung ein uneingerschränktes Verwertungsrecht schruftlich vereinbaren.-Uneingeschänkt deshalb, weil der, wenn er n Schlitzohr ist, dann behaupten würde, das FZ berufl. unbedingt zu benötigen.-Damit wäre das FZ unpfändbar.-Also: Verwertungsrecht bei Nichtzahlung vereinbaren u. selbstverständlich auch einen Schlüssel des FZ behalten.- Wenn er dann nicht Löhnt, holste dem die karre wieder ab.- Du solltest in die Vereinbarung noch mit aufnehmen: genaue Zahlungsdaten,-bei Verzug v. z.B. mehr als einer Woche mird verwertet,-und !wichtig! die Kosten einer Abholung u. Verwertung hat der Verpflichtete (Schuldner) als Verzugsschaden zu tragen.-sonst fordert der, wenn es zur Verwertung kommt, gezahlte Raten zurück.- Wenn das alles genau Vereinbart wurde, Zahlungsdaten, Verzugsfolgen, Verwertungskosten, usw. kannste dem das FZ, wenn der Nicht löhnt einfach abholen.-Dann musste nicht meht klagen o. anmahnen.-
Zunächst dachte ich "Den Fahrzeugbrief behalten, bis die Raten gezahlt sind".
Doch wenn man einmal darüber nachdenkt: Warum geht der Käufer nicht zur Bank und holt sich dort einen Kredit? Vielleicht bekommt er dort keinen weil er die Raten nicht zurückbezahlen kann! Laß lieber die Finger davon und bestehe auf sofortige Zahlung.
Du kannst ja versuchen, einen anderen Verkäufer zu finden und wenn das Auto in drei Monaten nicht verkauft wurde, kann der ursprüngliche Käufer das Geld ja inzwischen gespart haben und sich Deinen Wagen immernoch kaufen! ;-)
Da kann ich nur zu raten den Verkauf an diesen Interessenten zu lassen. Sobald auch nur die kleinste Macke am Auto auftaucht, wird er nicht mehr zahlen bis Du den Fehler behoben hast, oder er zieht die Kosten von den Raten ab.
Wenn er keine 2100,- Euro hat, kann er sich das Auto halt nicht kaufen.
Wenn er wirklich 3x700 zahlen kann, kann er seinen Dispo bei der Bank dafür in Anspruch nehmen.
die frage andersrum währe jetzt mal, sagen wir mal ich kaufe mir ein auto für 2400 mit einer anzahlung von 1000 Euro und den rest in 300 euro raten, der verkäufer hat noch den Brief bis ich die Raten alle bezahlt habe, darüberhinaus sind noch andere schulden aufgekommen die aber mit dem auto nichts zu tuhen haben,
wie sieht das aus, kann ich den Brief nach der Vollständigen Zahlung einfordern oder kann er noch solange warten bis ich den rest schulden abgezahlt habe,
Ich habe das Auto bezahlt so wie es im Kaufvertrag steht, bekomme aber den Brief nicht, ist das Unterschlagung von meinem Eigentum, Den Pfandrecht hat er nicht da die restschuld in keinster weise so viel ist wie viel das auto gekostet hat
Vll schreibt ihr mal was man in so einem Fall machen kann