Kann man die Grunderwerbssteuer beim Hauskauf irgendwie stunden bzw aufschieben oder in Raten zahlen?

6 Antworten

Das Finanzamt wendet sich - sollte nicht gezahlt werden - gerne an den  Verkäufer als Zweitschuldner.

Nein - stunden lässt sich Grunderwerbsteuer nicht. Die Steuer ist binnen eines Monats nach Erlass des Bescheides fällig.

Du kannst das zuständige Finanzamt um eine längere Zahlungsfrist bitten - wird aber nicht immer gewährt.

 

osib1  19.10.2016, 12:17

... und so lange die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt ist, werdet ihr nicht ins Grundbuch eingetragen...

Ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer keine Eintragung des Eigentumswechsels.

Ohne Eintragung kein Kredit.

Nein, die Grunderwerbsteuer ist nicht aufschiebbar, bzw. zu stunden.

osib1  19.10.2016, 12:16

Kleine Ergänzung zum Kredit:

Der Käufer wird im KV vom Verkäufer = Eigentümer ermächtigt eine Finanzierungsgrundschuld einzutragen.

Kredit funktioniert also.

Aber  ganz ehrlich, wenn Ihr schon die Grunderwerbsteuer nicht zahlen könnt, ist dann ein Kauf das Richtige?

schelm1  19.10.2016, 10:19

Das stimmt nur bedingt!

Die fehlende Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) des Finanzamtes wegen nicht gezahlter Grunderwerbsteuer hemmt tatsächlich lediglich die Umschreibung des Grundbesitzes auf den Erwerber.

Sie stellt indessen keinen Hinderungsgrund für die Fälligkeitsmitteilung des Kaufpreises durch den Notar dar, wie dies der Fall wäre, wenn das Negativattest der Kommune und deren Vorkaufsrechtsverzichtserklärung fehlen würden.

Die Bank erfährt vor allen Zahlugnen bereit deren Sicherstellung aufgrund der üblicherweise vom Verkäufer dem Erwerber erteilten Belastungsvollmacht, die diesen in die Lage versetzt, den Grundbesitz bereits mit Grundpfandrechten zur Sicherung seiner Finanzierung zu belasten, bevor er Eigenmtümer geworden ist.

Die Bank wird vom Notar angeweisen, im Rahmen besteller Grundpfandrechte nur insoweit zu valutieren, dass sichergestellt ist, das augeschüttete Darlehensbeträge vornehmlich der Kaufpreiszahlung dienen.

Folglich kann der Kaufpreis fließen, ohne dass die "UB" vorliegt.

Pikant wird die Angelegenheit für den Verkäufer dann, wenn der Käufer weder die Grunderwerbsteuer noch die Kosten für das Amtsgericht und den Notar begleichen kann, da nach Maßgabe der Kosten- und Steuergesetzt die Vertragsbeteiligten solidarisch für solche Beträge haften!

wfwbinder  19.10.2016, 10:55
@schelm1

Top Darstellung.

Und genau weil es so ist, wie von Dir dargestellt, würde ich als Verkäufer auch immer auf dem Nachweis der Zahlungen für Grunderwerbsteuer usw. bestehen. weil ich schon mal einen Freund und Mandanten genau in der Situation gesehen habe, die ihn noch viel Geld gekostet hat.

So weit ich weiß nein.

Erst wenn die Grunderwerbssteuer vollständig gezahlt ist erfolgt die Grundbuchänderung.

Nein! Sie sollten kein Haus kaufen, wenn bereits bei der Zahlung der Grunderwerbsteuer, als wichtige Voraussetzung für die Umschreibung des Grundbesitzes auf Sie, kein Geld da ist!