Auto privat gekauft - Wie weit darf ich noch fahren
Guten Tag! Ich habe mir gestern ein Auto angeschaut, dass privat zum Verkauf stand. Heute Abend werde ich dieses Auto abholen. Es ist noch angemeldet, ich kann es aber erst Montag ummelden, da die Zulassungsstelle ja Samstags und Sonntags geschlossen ist. Jetzt meine Frage: (wohin) darf ich mit diesem Wagen bis zur Ummeldung fahren? Wie sieht es bis zu diesem Zeitpunkt versicherungstechnisch und rechtlich aus?
MfG
8 Antworten
Es gibt dazu mehrere Möglichkeiten:
1) der Vorbesitzer gibt dir das zugelassen Fahrzeug mit Schildern und Papieren ab, dann solltest Du auf dem direkten Weg nach Hause fahren. Versicherungstechnisch ist das Fahrzeug zwar noch über den Vorbesitzer versichert, aber ich vermute, dass im Kaufvertrag steht, dass der neue Besitzer für den Schaden für die heimfahrt aufzukommen hat. Also müsstest Du ihm dann einen Ausgleich für eine evt. Schadensrückstufung zahlen.
2) Du lässt dir eine EVB-Nr (ehemals Deckungskarte) von deiner Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen aushändigen incl. Deckungsbestätigung z.B. auch für Voll- Teilkasko und holst dir ein Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungstelle deines Wohnortes. Dann bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite - gilt für Überführungsfahrten.
3) wenn das Fahrzeug abgemeldet ist kannst Du das Fahrzeug innerhalb des gleichen Landkreises zur Zulassungsstelle auch ohne Nr.Schild fahren (EVB-Nr) muss allerdings vorliegen.
Gruß
Wenn im Kaufvertrag Datum UND UHRZEIT eingetragen ist, hat der Käufer das Fahrzeug schnellst-möglich umzumelden.
Passiert auf dem Weg zur Zulassungsstelle ein Unfall, wird seitens der Versicherung die die Evb Nummer zugeteilt hat, die Haftung übernommen!
Gibt es noch KEINE evb Nummer, ist es zumindest bei meiner Versicherung so, das der Versicherungsvertrag zum im Kaufvertrag eingetragenen Zeitpunkt erloschen, und automatisch ein neuer Vertrag mit dem Käufer abgeschlossen wird, um den Verkäufer aus der Haftung zu nehmen!
Dazu MUSS allerdings eine Uhrzeit mit im Kaufvertrag eingetragen sein!
Wenn es noch vom Vorbesitzer angemeldet ist, und er dir die Erlaubnis gibt, kannst du überall hinfahren, denn das Auto ist ja noch bei ihm versichert
Na,damit wäre der Verkäufer wohl nicht einverstanden.
Du solltest umgehend deine Versicherung kontaktieren, so dass, die die Versicherung ab Uebernahme übernimmt. Im Kaufvertrag solltet ihr Datum und Uhrzeit vermelden, so dass klar ist, ab wann du verantwortlich bist. Dann kannst du am Wochenende so weit fahren wie du willst, schließlich hast du die Papiere.
Solange das Auto angemeldet ist, kannst du damit fahren so viel und so lange du möchtest. Wer das Auto angemeldet hat spielt keine Rolle.
Das ist dann aber im Zweifelsfall zunächst mal das Problem des Versicherungsnehmers - da gibt es genug Betrügereien, die genau darauf basieren.
Vorsicht - maßgebend ist, was dazu im Kaufvertrag steht. Denn unter Umständen zahlt dann die Vollkasko-/Teilkasko-Versicherung nichts.