Halterwechsel ohne Versicherungswechsel

3 Antworten

Von Seiten der Versicherung dürfte es da keine Probleme geben, wenn Du da ohnehin schon als mitbenutzender Fahrer angegeben bist. Denen ist´s in der Regel egal, wer da zahlt. Und wenn die Ummeldung bei der Zulassungsstelle auch noch so erfolgen kann, dass es hier nicht auf Abmeldung, sondern nur auf eine Halterummeldung unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens hinaus läuft, dann braucht es wohl bei der Versicherung auch nicht mal eine Vertragsumschreibung.

Samy1981 
Beitragsersteller
 16.10.2014, 17:16

Danke für die tolle Antwort, genau darum ging es mir damit keine Vertragsumschreibung erfolgt. Wollte auch alles so lassen was Kennzeichen angeht. Nur halt im Fahrzeugbrief den Halter wechseln.

Loroth  16.10.2014, 17:07
dann braucht es wohl bei der Versicherung auch nicht mal eine Vertragsumschreibung.

Doch, alleine schon weil ja eine neue, geänderte eVB im Rahmen der Ummeldung bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden muss.

An sich ist das aber nur ein "Verwaltungsakt". (Zum Thema "mögliche Beitragsänderung" habe ich an anderer Stelle etwas geschrieben.)

ist dies möglich ohne das sich was bei der Versicherung ändert?

Grundsätzlich sollte hier kein Problem auftreten: Versicherungsumfang (KH + ggf. Kasko) bleiben unverändert, die SFR-Klasse des Vaters kann weiter genutzt werden, selbst die zugrunde liegende Tarifgeneration muss nicht zwingend geändert werden.

Dennoch gibt es einen möglichen Wermutstropfen: Bei einer ganzen Reihe von Versicherer ist die sog. "Haltereigenschaft" beitragsrelevant. Das bedeutet, dass abweichende Halter - außer wenn es sich um den Ehepartner bzw. Lebenspartner handelt - eine Beitragsänderung auslösen können.

Dies ist unabhängig von dem Punkt, ob und wer als Fahrer der Versicherung benannt ist.

Eine kurze Frage bei der Versicherung mit der Bitte, die anschließende Antwort kurz schriftlich zu bestätigen, sollte hier aber Klar- und Sicherheit bringen.

Viele Grüße

Loroth

Samy1981 
Beitragsersteller
 16.10.2014, 17:21

Vielen Dank für die Antwort... ja ich war bzw. bin als Fahrer eingetragen und möchte auch nicht die Kennzeichen wechseln. Habe die Versicherung heute morgen kontaktiert aber bis jetzt kein Rückruf:(( aber hier wird ja meistens schneller geholfen:)

Das geht, dein Vater wird als Versicherungsnehmer und du als Fahrzeughalter "registriert", hat mein Bruder auch so mit meiner Mutter gemacht. ;)