Auto fahren B17 ohne versicherungseintrag?

3 Antworten

Hallo daeio45385i,

zunächst einmal herzlichen Glückwunsch zu deiner bestandenen Fahrprüfung!!

Du kannst mit dem Auto deiner Mama fahren. Ob du als Fahrer eingetragen bist oder nicht, hat nichts mit dem Versicherungsschutz selbst zu tun. Ihr braucht keine Angst haben, im Falle eines Falles auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Den Versicherungsschutz riskiert man, wenn man z.B. den Beitrag nicht bezahlt, oder ohne Führerschein fährt oder wenn man sich betrunken ans Steuer setzt :(

Was dir (bzw. deiner Mama als Versicherungsnehmerin) genau blüht, wenn du nicht eingetragen bist, hängt von den individuellen Regeln eurer Versicherung ab.

Es ist beispielsweise möglich, dass ihr den höheren Beitrag (inkl. dir als Fahrer) rückwirkend ab Beginn (des Jahres) nachzahlen müsst. Bei älteren Verträgen gibts manchmal "1 Jahresbeitrag Strafe".  Schaut am besten in eure Versicherungsbedingungen.

Viel Freude beim Autofahren wünscht

Lydia vom DEVK-Team

ihr solltet das auf jeden Fall der Versicherung mitteilen, und zwar am besten MORGEN FRÜH dass da ein BF17 ner mit dem Auto unterwegs ist, die Versicherung wird teurer.

Auch wenn du ohne Meldung bei der Vers. fährst so bist du zwar nicht versichert, das ist NUR das Auto ^^ 

Bei einem Unfall deinerseits kommt nur eine Nachberechnung der Prämie seit deinem Erhalt des BF17 - damit bist auch du abgedeckt. Bei grober Fahrlässigkeit kann eine Jahresprämie als Strafe folgen

daeio45385i 
Beitragsersteller
 31.08.2016, 21:41

Aber erlaubt ist es das ich mit diesem Auto rum fahre auch wenn ich nirgendwo eingetragen bin oder

Wenn die Fahrt vom Versicherungsnehmer dir erlaubt wurde, zahlt die Kfz-Versicherung auch die Schäden.

Bedeutet dann aber, dass die Versicherungsbeiträge für das Fahrzeug (unterschiedlich bei den einzelnen Versicherungsunternehmen) sogar rückwirkend fürs gesamte Jahr erhöht werden können.

Sinnvoller wäre es den Fahrer dann nach zu melden.  Ist auf jeden Fall preiswerter.

Gruß N.U.