Unfall mit dem Auto des Vaters
Mein Sohn ist mit meinem Auto gefahren, da er an diesem Tage bei seinem Auto eine In-
spektion durchführen lies. Er baute mit meinem Auto einen Unfall mit Sachbeschädigung.
Er war als Fahrer nicht eingetragen. Ich habe zur Zeit mit meinem 10 jährigen Auto nur Teil-
kasko abgeschlossen. Er ist mit seinem Auto bei der gleichen Versicherung. An dem Unfall
war er selbst schuld. Er ist 32 Jahre alt.
Wie wird bzw. kann sich meine Versicherung mir gegenüber verhalten
5 Antworten
Versichert ist immer das Fahrzeug, der angerichtete (Fremd-)Schaden wird von der Teilkasko übernommen (bzw. der Haftpflicht), die ja jdedes Auto haben muss), der Schaden am eigenen Fahrzeug muss von Dir selbst bzw. Deinem Sohn bezahlt werden.
und du steigst noch in den Prozenten bei deiner versicherung :(
Du bist der Halter mit der Versicherung für den PKW, also Zahlt Deine Teilkassko den Schaden am anderen Wagen. Bei Deinem mußt Du oder Dein Sohn selber für den Schaden auf kommen.
Nun schreibst Du das Dein Sohn nicht eingetragen ist. Dies gilt dann als Sonderkondition für Dich um im Versicherungsbeitrag etwas zu sparen. Deine Versicherung kann Dir dafür eine Rechnung aufstellen, da Du den Junior nicht eingetragen hast. Er hätte Deinen Wagen fahren dürfen, wenn Du ihn selber nicht von A nach B bringen kannst (z.b gesundheitliche Gründe)
Ruf bei Deiner Versicherung an und klär es ab und lies vorher Deine Police mal durch
Richtig lesen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Da steht Versicherung zahlt für den anderen PKW und für seinen muß er selber aufkommen.
Für Dein Fahrzeug, bzw. für dieses Schadensereignis ist es unerheblich, wer der Fahrer ist.
Wenn Du schreibst, er war als Fahrer nicht eingetragen, kann es sein, dass Du einen Tarif hast, der nur bestimmte Fahrer zulässt. Gehört Dein Sohn nicht zu diesem Personenkreis, kann es sein, dass die Versicherung zukünftig Deinen Schadensfreiheitsrabatt neu festlegt.
Das hat aber i.d.R. keinen Einfluss auf den aktuellen Fall.
Der Schadenfreiheitsrabatt kann nicht neu festgelegt werden, nur die Höhe der Prämie.
kommt aufs selbe raus, das wollte ich damit ausdrücken ;-)
Mein Unfallgegner konnte sich nicht damit abfinden, dass er durch seinen Unfall plötzlich mehr bezahlen sollte. Hat sich detailliert die Reparatur schildern lassen.
;)
Ich meinte auch, dass die SF Klasse sich nicht deswegen ändern kann, wenn der Sohn mit als Fahrer eingetragen wird.
Jetzt nach dem Unfall steigt sie so oder so in der SF Klasse (wenn sie den Schaden nicht doch selber zahlen möchte). ;)
1.) Die Versicherung blecht den Schaden problemlos, das muss sie rechtlich.
2.) Sie wird/kann rückwirkend den höheren Versicherungsbeitrag einfordern, den man eingespart hat, weil man die Anzahl der Fahrer eingeschränkt hat.
3.) Sie wird/kann eine Vertragsstrafe verhängen (ein-zwei Jahresbeiträge)
Punkt 3.) ist Verhandlungssache, je nachdem wie "wichtig" man der Versicherung ist.
Deine Haftpflichtversicherung wird den Fremdschaden auf jeden Fall bezahlen, muss sie ja auch.
Allenfalls könnte rückwirkend der Beitrag angepasst werden und die Versicherung 1-2 Jahresprämien als Vertragsstrafe verlangen.
Aaaber: dein Sohn ist ja auch schon älter, da stellt sich die Frage, ob die Prämie sich da groß verändert.
Wer ist bei deiner Versicherung alles eingetragen, bzw. welche Fahrer?
Nee, die Teilkasko zahlt in diesem Fall allenfalls den Glasbruch am eigenen Fahrzeug. ;), du meinst wohl die Haftpflicht. ;)