Auto Bereifungsgröße optional steht nicht im Fahrzeugschein. Was nun?
Hallo,
In meinem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) steht Bereifung 155 oder 145 aber im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht nur Größe 145.
Was ist nun ausschlaggebend. Darf ich mir 155er Reifen draufziehen, so wie es im Fahrzeugbrief angegeben ist?
Danke für eure Hilfe
6 Antworten
schau mal hier: http://goodyear.tiremanager.eu/de_de/Default.aspx Da stehen die vom Hersteller vorgesehenen Reifengrößen drin.
und sonst gilt natürlich auch was im Brief drinsteht. Der Schein wurde nur mächtig (sinnlos) abgespeckt, deswegen taucht da nur noch die Standardgröße auf.
Danke für den Stern.
In der Regel ist nur noch ein gängiger Reifentyp im Fahrzeugschein eingetragen. Weitere erlaubte Reifengrößen sind teils in einer Tabelle im Tankdeckel aufgeführt oder in der Betriebsanleitung des Wagens. Auskunft geben auch Reifenhändler und Fachwerkstätten oder bei reifen.com das betreffende Auto auswählen und gucken was der ausspuckt.
Weitere erlaubte Reifengrößen sind teils in einer Tabelle im Tankdeckel aufgeführt oder in der Betriebsanleitung des Wagens.
Oder wie der Fragesteller schon festgestellt hat, in der Zulassungsbescheinigung Teil 2, auch als Fahrzeugbrief bekannt.
Da steht i.d.R. auch nicht mehr drin wie im Schein. Bei mir steht zumindest nur die kleinste Reifengröße in Schein und Brief. Da ich zwei Zollgrößen größer fahre, hab ich halt die ABE dabei.
Der Fahrzeugbrief ist ausschlag gebend, und schliesst den Fahrzeugschein mit ein.
Man kann auch Sonderräder (ALU- Räder) mit ABE im Brief eintragen lassen und wird dann auch im Fahrzeugschein ergänzt.
L. G. Aral59
Die Zulassungsbehörden schreiben nur noch eine Grösse in den Fahrzeugschein. Dein Fahrzeug hat im Brief aber mehrere Reifengrössen eingetragen, die Du auch alle fahren darfst (Natürlich müssen alle Räder die gleiche Grösse haben und Achsweise die gleiche Bauart haben; Winter-, Sommer-). Du darfst darüber hinaus sogar alle Reifengrössen fahren, die vom Fahrzeughersteller für dieses Fahrzeug freigegeben sind. Eine Liste kannst Du beim Vertragshändler bekommen oder mit etwas Recherge aus dem Internet runterladen. Um schwierige Diskussionen mit der Polizei zu vermeiden solltest Du diese Liste mit Dir führen oder Du kannst auch Deinen brief kopieren und den mitnehmen. Bei fahrten ins Ausland würde ich überlegen wirklich nur die im Schein angegebenen Grössen drauf zu haben, erfahrungsgemäss warten die Polizisten im Umland nur darauf dem Deutschen Kohle abzuknöpfen.
Dedr F.Brief ist ausschlagebend. Demnach kannst Du es Dir aussuchen.
Danke!